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Juges

26,476 juges

Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'000.-- zu entschädigen
2 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
2 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren (unter solidarischer Haftbarkeit
2 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführer haben die Swisscom (Schweiz) AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
2 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer haben eine Replik eingereicht. Sie halten an ihren Anträgen fest
2 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführer haben gegen den angefochtenen Beschluss des Kantonsrats neben der Beschwerde an das Bundesgericht auch Stimmrechtsrekurs an den Regierungsrat des Kantons Zürich erhoben. In seinem Entscheid vom 10. Februar 2010 legte dieser in überzeugender Weise dar
2 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer halten in ihrer Replik sinngemäss an ihren Anträgen fest
2 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer halten weiter dafür
2 arrêts12 consultations
Die Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren (unter solidarischer Haftung
2 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführerinnen sind der Auffassung
2 arrêts12 consultations
Die Beschwerdeführer räumen ein
2 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung von Art. 29 Abs. 3 BV
2 arrêts9 consultations
Die Beschwerdeführer rügen Verletzungen des Vorrangs von Bundesrecht gemäss Art. 49 Abs. 1 BV
2 arrêts6 consultations
Die Beschwerdeführer rügen zunächst eine Verletzung des rechtlichen Gehörs
2 arrêts7 consultations
Die Beschwerdeführer sind Inhaber von Konten bzw. wirtschaftlich Berechtigte an Vermögenswerten
2 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer tragen die Kosten (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG)
2 arrêts6 consultations
Die Beschwerdeführer übersehen
2 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer verlangen mit unterschiedlichen Rügen die Aufhebung der Bestimmungen über den Polizeigewahrsam nach Art. 8 Konkordat
2 arrêts10 consultations
Die Beschwerdeführer werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet
2 arrêts8 consultations
Die Beschwerdeführer zeigen keine Gehörsverletzung auf
2 arrêts10 consultations
Die Beschwerdegegnerinnen beantragen
2 arrêts7 consultations
Die Beschwerdegegnerin schliesst in ihrer Vernehmlassung auf Abweisung der Beschwerde
2 arrêts9 consultations
Die Beschwerdegegner stellten verschiedene detaillierte Auskunftsbegehren im Zusammenhang mit dem Mandatsvertrag vom 20. Mai 2006
2 arrêts9 consultations
Die Beschwerde in Zivilsachen wird gutgeheissen
2 arrêts10 consultations
Die Beschwerde ist daher unzulässig
2 arrêts6 consultations
Die Beschwerde ist damit als unbegründet abzuweisen
2 arrêts9 consultations
Die Beschwerde ist damit gutzuheissen
2 arrêts9 consultations
Die Beschwerde ist somit gutzuheissen
2 arrêts10 consultations
Die Beschwerde ist teilweise gutzuheissen
2 arrêts11 consultations
Die Beschwerde richtet sich gegen einen kantonalen Entscheid
2 arrêts6 consultations
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben
2 arrêts11 consultations
Die Beschwerde wird als subsidiäre Verfassungsbeschwerde entgegengenommen
2 arrêts11 consultations
Die Bestimmung von Art. 10 Konkordat lässt sich als verfassungs-
2 arrêts8 consultations
Die Bewegungsfreiheit kann wie andere Grundrechte gestützt auf
2 arrêts10 consultations
Die dagegen von der X.________ AG
2 arrêts12 consultations
Die dagegen von der X.________AG
2 arrêts7 consultations
Die Eheleute X.________
2 arrêts8 consultations
Die Einheit der Materie bei kantonalen Gesetzesvorlagen
2 arrêts12 consultations
Die Einwohnergemeinde Riehen stellt den Antrag
2 arrêts12 consultations
Die EStV beantragt mit Vernehmlassung vom 8. November 2010 die Abweisung der Beschwerde
2 arrêts9 consultations
Die Familienholding Z.________ AG in O.________ besass seit den 1980-er Jahren einen erheblichen Anteil am Aktienpaket der Y.________ Beteiligungen AG. Nach Darstellung der Beschwerdegegnerin standen sich seit 1989 in der Y.________ Beteiligungen AG im Wesentlichen eine Mehrheitsgruppe mit einem Aktienkapital von rund 52 %
2 arrêts6 consultations
Die Firma X.________ (im Folgenden: Beschwerdegegnerin)
2 arrêts9 consultations
Die Gemeinden Bellikon
2 arrêts10 consultations
Die Genehmigung von Plänen für Werke
2 arrêts14 consultations
Die Gerichtskosten (Art. 65 BGG) sind entsprechend dem Verfahrensausgang den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen
2 arrêts9 consultations
Die Gerichtskosten von Fr. 10'000.-- werden den Beschwerdeführern (unter solidarischer Haftung
2 arrêts9 consultations
Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdeführer 1 auferlegt
2 arrêts9 consultations
Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern 1
2 arrêts14 consultations
Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern je zur Hälfte unter solidarischer Haftung auferlegt
2 arrêts5 consultations
Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen
2 arrêts8 consultations