Juges
26,476 juges
Die Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'000.-- zu entschädigen
2 arrêts7 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
2 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren (unter solidarischer Haftbarkeit
2 arrêts7 consultationsDie Beschwerdeführer haben die Swisscom (Schweiz) AG für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
2 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer haben eine Replik eingereicht. Sie halten an ihren Anträgen fest
2 arrêts7 consultationsDie Beschwerdeführer haben gegen den angefochtenen Beschluss des Kantonsrats neben der Beschwerde an das Bundesgericht auch Stimmrechtsrekurs an den Regierungsrat des Kantons Zürich erhoben. In seinem Entscheid vom 10. Februar 2010 legte dieser in überzeugender Weise dar
2 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer halten in ihrer Replik sinngemäss an ihren Anträgen fest
2 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer halten weiter dafür
2 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführerinnen haben die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche Verfahren (unter solidarischer Haftung
2 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführerinnen sind der Auffassung
2 arrêts12 consultationsDie Beschwerdeführer räumen ein
2 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer rügen eine Verletzung von Art. 29 Abs. 3 BV
2 arrêts9 consultationsDie Beschwerdeführer rügen Verletzungen des Vorrangs von Bundesrecht gemäss Art. 49 Abs. 1 BV
2 arrêts6 consultationsDie Beschwerdeführer rügen zunächst eine Verletzung des rechtlichen Gehörs
2 arrêts7 consultationsDie Beschwerdeführer sind Inhaber von Konten bzw. wirtschaftlich Berechtigte an Vermögenswerten
2 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer tragen die Kosten (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG)
2 arrêts6 consultationsDie Beschwerdeführer übersehen
2 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer verlangen mit unterschiedlichen Rügen die Aufhebung der Bestimmungen über den Polizeigewahrsam nach Art. 8 Konkordat
2 arrêts10 consultationsDie Beschwerdeführer werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet
2 arrêts8 consultationsDie Beschwerdeführer zeigen keine Gehörsverletzung auf
2 arrêts10 consultationsDie Beschwerdegegnerinnen beantragen
2 arrêts7 consultationsDie Beschwerdegegnerin schliesst in ihrer Vernehmlassung auf Abweisung der Beschwerde
2 arrêts9 consultationsDie Beschwerdegegner stellten verschiedene detaillierte Auskunftsbegehren im Zusammenhang mit dem Mandatsvertrag vom 20. Mai 2006
2 arrêts9 consultationsDie Beschwerde in Zivilsachen wird gutgeheissen
2 arrêts10 consultationsDie Beschwerde ist daher unzulässig
2 arrêts6 consultationsDie Beschwerde ist damit als unbegründet abzuweisen
2 arrêts9 consultationsDie Beschwerde ist damit gutzuheissen
2 arrêts9 consultationsDie Beschwerde ist somit gutzuheissen
2 arrêts10 consultationsDie Beschwerde ist teilweise gutzuheissen
2 arrêts11 consultationsDie Beschwerde richtet sich gegen einen kantonalen Entscheid
2 arrêts6 consultationsDie Beschwerde wird als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben
2 arrêts11 consultationsDie Beschwerde wird als subsidiäre Verfassungsbeschwerde entgegengenommen
2 arrêts11 consultationsDie Bestimmung von Art. 10 Konkordat lässt sich als verfassungs-
2 arrêts8 consultationsDie Bewegungsfreiheit kann wie andere Grundrechte gestützt auf
2 arrêts10 consultationsDie dagegen von der X.________ AG
2 arrêts12 consultationsDie dagegen von der X.________AG
2 arrêts7 consultationsDie Eheleute X.________
2 arrêts8 consultationsDie Einheit der Materie bei kantonalen Gesetzesvorlagen
2 arrêts12 consultationsDie Einwohnergemeinde Riehen stellt den Antrag
2 arrêts12 consultationsDie EStV beantragt mit Vernehmlassung vom 8. November 2010 die Abweisung der Beschwerde
2 arrêts9 consultationsDie Familienholding Z.________ AG in O.________ besass seit den 1980-er Jahren einen erheblichen Anteil am Aktienpaket der Y.________ Beteiligungen AG. Nach Darstellung der Beschwerdegegnerin standen sich seit 1989 in der Y.________ Beteiligungen AG im Wesentlichen eine Mehrheitsgruppe mit einem Aktienkapital von rund 52 %
2 arrêts6 consultationsDie Firma X.________ (im Folgenden: Beschwerdegegnerin)
2 arrêts9 consultationsDie Gemeinden Bellikon
2 arrêts10 consultationsDie Genehmigung von Plänen für Werke
2 arrêts14 consultationsDie Gerichtskosten (Art. 65 BGG) sind entsprechend dem Verfahrensausgang den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen
2 arrêts9 consultationsDie Gerichtskosten von Fr. 10'000.-- werden den Beschwerdeführern (unter solidarischer Haftung
2 arrêts9 consultationsDie Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdeführer 1 auferlegt
2 arrêts9 consultationsDie Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern 1
2 arrêts14 consultationsDie Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern je zur Hälfte unter solidarischer Haftung auferlegt
2 arrêts5 consultationsDie Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden den Beschwerdeführern zu gleichen Teilen
2 arrêts8 consultations