Mit dem Baugesuch vom 4. April bzw. der Planbeilage vom 2. April 2008 wurde (nur) um die Verschiebung der bestehenden Hofeinfahrt ersucht. Die von der Beschwerdegegnerin eingereichte Planunterlage vom 20./21.Mai 2008 bildete die Antwort auf die Aufforderung des Baukommissionspräsidenten um Darlegung der Gründe für die Verschiebung des Einfahrtstores. Es ist darin kein Baugesuch für die Erstellung von Parkplätzen zu erblicken. Im Übrigen ergibt sich weder aus der Baubewilligung noch aus den Ausführungen der Beschwerdeführer
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