Mit der Beschwerde gegen den angefochtenen strafprozessualen Zwischenentscheid kann die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 98 — Juges — Swissrulings
Mit der Beschwerde gegen den angefochtenen strafprozessualen Zwischenentscheid kann die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 98