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Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Kantonsgericht Wallis die vom Gemeinderat Riederalp für das Bauprojekt erteilte Baubewilligung. Das angefochtene Urteil ist ein letztinstanzlicher kantonaler Endentscheid in einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit (vgl. Art. 82 lit. a

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