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Giudici

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Mit Blick auf die Qualitätsunterschiede in der Trockenpflanzenproduktion wird laut der Fachstelle ein langsamer
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Mit Blick auf die soeben angeführten Erwägungen rügen die Beschwerdeführer
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Mit Blick auf die vorstehenden Ausführungen ist die Beschwerde gutzuheissen
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Mit Datum vom 31. Dezember 2007 zeichnete die Beschwerdegegnerin für die Anmoderation eines Beitrags zum Jahreswechsel verantwortlich; Letzterer beinhaltete unter anderem eine Sequenz betreffend Foie gras
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Mit dem angefochtenen Beschluss hat die Vorinstanz die Verfügung des Untersuchungsrichters bestätigt
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Mit dem angefochtenen Beschluss vom 27. Juli 2012 wies die Vorinstanz die Anträge der Beschwerdeführerinnen
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Mit dem angefochtenen Entscheid ist die Rekurskammer auf den Rekurs des Beschwerdeführers 2 gegen die Weigerung der Staatsanwaltschaft
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Mit dem angefochtenen Entscheid wird bestätigt
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Mit dem angefochtenen Entscheid wird der ganze Plangenehmigungsentscheid des Bundesamts aufgehoben
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Mit dem angefochtenen Entscheid wird der Plangenehmigungsentscheid des Bundesamts für Energie vom 6. Oktober 2010 aufgehoben
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Mit dem angefochtenen Rekursentscheid hat es die Rekurskammer abgelehnt
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Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Kantonsgericht Wallis die vom Gemeinderat Riederalp für das Bauprojekt erteilte Baubewilligung. Das angefochtene Urteil ist ein letztinstanzlicher kantonaler Endentscheid in einer öffentlich-rechtlichen Angelegenheit (vgl. Art. 82 lit. a
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Mit dem angefochtenen Urteil schützte das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden das Vorgehen der Baubehörde der Gemeinde Davos
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Mit dem angefochtenen Urteil wird der Entscheid des Regierungsrates
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Mit dem Baugesuch vom 4. April bzw. der Planbeilage vom 2. April 2008 wurde (nur) um die Verschiebung der bestehenden Hofeinfahrt ersucht. Die von der Beschwerdegegnerin eingereichte Planunterlage vom 20./21.Mai 2008 bildete die Antwort auf die Aufforderung des Baukommissionspräsidenten um Darlegung der Gründe für die Verschiebung des Einfahrtstores. Es ist darin kein Baugesuch für die Erstellung von Parkplätzen zu erblicken. Im Übrigen ergibt sich weder aus der Baubewilligung noch aus den Ausführungen der Beschwerdeführer
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Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist davon auszugehen
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Mit dem Entscheid in der Sache braucht über das Gesuch um aufschiebende Wirkung nicht mehr befunden zu werden. Es war im Übrigen überflüssig
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Mit dem Entscheid in der Sache selbst wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos
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Mit dem Entscheid in der Sache wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos
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Mit dem neuen Einführungsgesetz zum SchKG beabsichtigt der kantonale Gesetzgeber
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Mit dem Nichteintreten des BVGer auf die erst in der Replik erhobenen Rügen der Beschwerdeführer betreffend Überflugs entfällt für die Beschwerdeführer die Möglichkeit
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Mit dem sinngemässen Argument
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Mit dem Urteil vom 2. April 2012 ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeschlossen worden. Damit ist das Anliegen der Anzeiger erfüllt
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Mit dem vorliegenden Entscheid braucht über das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 104 BGG nicht mehr befunden zu werden
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Mit dem vorliegenden Entscheid braucht über die Gesuche um aufschiebende Wirkung nicht mehr befunden zu werden. Die Beschwerden hatten im Übrigen ohnehin von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung (Art. 103 Abs. 2 lit. c BGG)
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Mit dem vorliegenden Entscheid des Bundesgerichts wird das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung gegenstandslos
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Mit dem vorliegenden instanzabschliessenden Urteil wird das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos
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Mit dem vorliegenden Urteil wird das Gesuch der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung gegenstandslos
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Mit dem vorliegenden Urteil wird sodann das Gesuch um aufschiebende Wirkung gegenstandslos
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Mit den angefochtenen Entscheiden vom 7. Oktober 2009
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Mit den bundesrechtlichen Koordinationsgrundsätzen gemäss Art. 25a RPG wäre es somit insbesondere nicht zu vereinbaren
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Mit den eingereichten Fotos
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Mit der Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils fällt auch dessen Kostenregelung dahin. Das Bundesgericht ist gestützt auf Art. 67 in Verbindung mit Art. 68 Abs. 5 BGG befugt
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Mit der Berücksichtigung des Umstands
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Mit der Beschränkung der Rügegründe auf verfassungsmässige Rechte verbunden ist die Anwendbarkeit des Rügeprinzips: Das Bundesgericht prüft die Verletzung von Grundrechten
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Mit der Beschwerdeführerin ist daher davon auszugehen
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Mit der Beschwerde gegen den angefochtenen strafprozessualen Zwischenentscheid kann die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden (Art. 98
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Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten kann insbesondere die Verletzung von Bundesrecht - einschliesslich Überschreitung oder Missbrauch des Ermessens - gerügt werden (Art. 95 lit. a BGG). Das Bundesgericht wendet das Bundesrecht grundsätzlich von Amtes wegen an (Art. 106 Abs. 1 BGG). Es ist daher nicht an die Begründung der Parteien gebunden
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Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten kann laut Art. 95 lit. a BGG die Verletzung von Bundesrecht
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Mit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten kann u.a. die Verletzung von Bundesrecht gerügt werden (Art. 95 lit. a BGG). Die Feststellung des Sachverhalts kann nur gerügt werden
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Mit der Beschwerde kann die Verletzung von Bundesrecht
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Mit der Beschwerde kann die Verletzung von Bundesrecht gerügt werden (Art. 95 lit. a BGG). Soweit die Vorinstanz kantonales Recht anzuwenden hatte
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Mit der Beschwerde kann laut Art. 95 lit. a
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Mit der Beschwerde wegen Verletzung politischer Rechte kann gemäss Art. 95 lit. a
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Mit der Einzonung der streitigen Fläche in die WG2 würde eine bundesrechtswidrige Kleinbauzone geschaffen. Diese könne nicht einfach mit der IE R bzw. der Grünzone zusammengezählt werden
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Mit der Ersatzbauordnung bzw. dem Ersatzzonenplan 1975 sei der südwestliche Teil des Grundstücks Nr. 768 in die Zone des öffentlichen Interesses eingewiesen worden. Mit dem Zonenplan 1981/82 sei dies zusätzlich mit dem ganzen westlich des Zufahrtssträsschens liegenden Teil des Grundstücks geschehen
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Mit der Fristansetzung an das Obergericht zur Beschwerdevernehmlassung vom 24. Mai 2011 hielt das Bundesgericht fest
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Mit der herrschenden Lehre ist allerdings zu verlangen
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Mit der Klageschrift vom 5. März 2007 reichte X.________ eine öffentlich beurkundete Vereinbarung vom 5. März 2007 ein. Darin stellten ihm die Erben V.________ anheim
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Mit der Liquidation erstrebt die Gesellschaft nunmehr als einziges Ziel
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