Juges
26,476 juges
Il y a lieu d'examiner tout d'abord la question de la validité du congé ordinaire donné par la bailleresse pour pouvoir occuper elle-même les locaux après changement de leur affectation
1 arrêts10 consultationsIm A.________ 4
1 arrêts9 consultationsIm Abschnitt der vorgesehenen Bachumlegung könnten Ausuferungen des Rufigrabens nicht ausgeschlossen werden
1 arrêts12 consultationsIm Amtsbericht vom 16. August 2010 wird dagegen ausgeführt
1 arrêts14 consultationsIm Amtsbericht vom 27. November 2008 wurde dazu ausgeführt
1 arrêts9 consultationsIm angefochtenen Entscheid wird die Nichtzulassung des Beschwerdeführers 1 als Wahlverteidiger des Beschwerdeführers 2 im Gerichtsverfahren wie folgt begründet: Es bestehe eine "latente Interessenkollision" im Sinne von Art. 12 lit. c BGFA. Schon im Verfahren
1 arrêts11 consultationsIm angefochtenen Entscheid wird erwogen
1 arrêts9 consultationsIm angefochtenen Entscheid wird Folgendes erwogen: Laut Mietvertrag sei die B.________ AG Mieterin der betroffenen Büroräumlichkeiten. Alleinaktionär
1 arrêts10 consultationsIm angefochtenen Entscheid wird im Folgendes erwogen:
1 arrêts11 consultationsIm Anhang des Berichts sei das Begehren um Erhöhung der Ausnützung im Gebiet Stümel
1 arrêts12 consultationsIm Anhang zum Lärmgutachten findet sich eine Tabelle zu den Nutzungszeiten ausserhalb des Unterrichts
1 arrêts11 consultationsIm Anschluss an die Bezirksgemeindeversammlung gelangte Alfons Ulrich am 16. Mai 2008 an den Bezirksrat. Er wies darauf hin
1 arrêts9 consultationsIm April 2004 schlossen B.________ (Beschwerdeführer 2)
1 arrêts8 consultationsIm August 2006 lernte er die 14 Jahre ältere Schweizerin Y.________ kennen
1 arrêts8 consultationsIm Bauentscheid wird ausgeführt
1 arrêts8 consultationsIm Bereich der Politik rangierte der Kanton Zug bei der Frauenvertretung im Kantonsparlament 2004 - 2007 mit einem Frauenanteil von 33.8 % gesamtschweizerisch vorne. Zwischenzeitlich ist der Frauenanteil im Kantonsrat allerdings mit 24 % (Legislaturperiode 2011- 2014) auf den Schweizer Durchschnitt gesunken. In der Regierung ist eine von sieben Regierungsräten eine Frau. Auf eidgenössischer Ebene hat der Kanton Zug seit 2007 keine Frauenvertretung mehr
1 arrêts1 consultationsIm Bereich des Datenschutzes garantiert das verfassungsmässig geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 Abs. 2 BV
1 arrêts13 consultationsIm Bericht vom 4. Dezember 2007 kam das Amt für Raumordnung
1 arrêts9 consultationsIm Beschwerdeverfahren beantragten die Beschwerdeführer für den Fall
1 arrêts10 consultationsIm Bühl 2
1 arrêts12 consultationsIm bundesgerichtlichen Verfahren sind die Voraussetzungen ebenfalls nicht erfüllt
1 arrêts13 consultationsIm damaligen (immerhin schon acht Jahre zurückliegenden) Fall hielt das Bundesgericht einen Stundensatz von Fr. 210.-- für nicht unverhältnismässig hoch (BGE 129 II 106 E. 5 S. 113). Im Urteil BGE 123 II 456 (aus dem Jahre 1997) ging das Bundesgericht von einem Normalansatz von Fr. 200.-- aus
1 arrêts8 consultationsIm Einklang mit den Ausführungen zur Gruppentätigkeit wird vor Bundesgericht zugunsten der Beteiligten geltend gemacht
1 arrêts8 consultationsIm Einspracheverfahren verzichtete die Stadt Luzern auf das Gesuch um Beseitigung von zwei Sommerlinden entlang der Fusswegverbindung Moosmatt-Sternmattstrasse
1 arrêts11 consultationsIm Einspracheverfahren wurde das Hinterziehungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Nachsteuerverfahrens sistiert. Die festgesetzten Nachsteuern (inklusive Zinsen) wurden in den Einspracheentscheiden vom 27. April 2007 sowie in den Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheiden des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 24. Oktober 2007 bestätigt
1 arrêts9 consultationsIm Einzelfall ist vor dem Hintergrund der konkreten Verhältnisse zu prüfen
1 arrêts7 consultationsIm Einzelnen ist zu den erhobenen Vorwürfen immerhin Folgendes auszuführen:
1 arrêts11 consultationsIm Entscheid vom 16. Februar 2012 (2D_55/2011) ist das Bundesgericht auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde nicht eingetreten
1 arrêtsIm ergänzenden Vorprüfungsbericht vom 24. Februar 2005 schlug das instruierende Departement die Ausscheidung einer Speziallandwirtschaftszone vor
1 arrêts7 consultationsIm Ergebnis (BGE 136 III 449 E. 4.2 S. 452) ist damit der kantonsgerichtliche Schluss
1 arrêts13 consultationsIm Ergebnis hätten sie deshalb die Berufung vom 12. Januar 2012 innerhalb der Berufungsfrist von zehn Tagen eingereicht
1 arrêts10 consultationsIm Ergebnis ist der Kanton Zug gemäss Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BV i.V.m. § 5 Abs. 2 KV/ZG
1 arrêtsIm erstinstanzlichen Verfahren gab die Beschwerdeführerin 1 zu
1 arrêts7 consultationsIm erwähnten Urteil 1C_50/2011 vom 11. August 2011 E. 2.4.3 ging das Bundesgericht davon aus
1 arrêtsIm Fall
1 arrêts10 consultationsIm Falle einer nicht den Bauvorschriften bzw. der Baubewilligung entsprechenden Baute kann die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unterbleiben
1 arrêts11 consultationsIm Fall Geerings befand der Gerichtshof
1 arrêts7 consultationsIm Februar 2013 beschloss der Bundesrat die Totalrevision der Kostenverordnung
1 arrêts9 consultationsIm Folgenden ist auf die einzelnen Forderungen der Beschwerdegegner aus den Korrekturen der Partnerschaftsabrechnungen für die Jahre 2000 bis 2002 bzw. auf die Rügen der Beschwerdeführer gegen deren Gutheissung durch die Vorinstanz einzugehen
1 arrêts8 consultationsIm Folgenden ist daher zu prüfen
1 arrêts10 consultationsIm Folgenden ist die Rekursberechtigung der Beschwerdeführer daher am Massstab von Art. 89 Abs. 1 BGG zu prüfen
1 arrêts10 consultationsIm Folgenden ist ein weiterer Gesichtspunkt zu behandeln. Es geht um die Begutachtung des Vorhabens gemäss Art. 7 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur-
1 arrêts7 consultationsIm Folgenden ist zunächst zu prüfen
1 arrêts9 consultationsIm Gebiet Letzau Nord
1 arrêts9 consultationsIm Gegensatz zum kantonalen Verfahren machen die Beschwerdeführer im Verfahren vor Bundesgericht einzig noch geltend
1 arrêts9 consultationsIm Glauben an die Zusicherungen
1 arrêts9 consultationsIm gleichen Sachzusammenhang rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung der Unschuldsvermutung gemäss von Art. 32 Abs. 1 BV
1 arrêts6 consultationsIm Grossen
1 arrêts9 consultationsIm Gutachten Brakelmann II wird dargelegt
1 arrêts12 consultationsIm Gutachten Brakelmann II wurden daher die Stromverluste neu für Kabel mit einem Durchschnitt von 2 500 mm2 berechnet. Die Stromkosten orientieren sich - den Empfehlungen der Professoren Fröhlich
1 arrêts13 consultations