Juges
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Im Gutachten wurde dargelegt
1 arrêts11 consultationsIm Gutachten (Ziff. 6.2 S. 14) wird ausgeführt
1 arrêts8 consultationsIm Hauptpunkt machen die Beschwerdeführer eine willkürliche Auslegung
1 arrêts10 consultationsIm Hauptpunkt werfen die Beschwerdeführer dem Konkursamt vor
1 arrêts10 consultationsIm hier zu beurteilenden Fall geht es den Unterhaltsberechtigten um die Durchsetzung ihres Unterhaltsanspruchs
1 arrêts12 consultationsIm Hinblick auf das Bauvorhaben ersuchte E.________ die Baubehörde Zollikon um Erlass eines Vorentscheids mit Drittwirkung. Die Baubehörde wurde konkret um Beantwortung der Frage ersucht
1 arrêts10 consultationsIm Hinblick auf das Verfahren vor dem Kantonsgericht wurde das bundesgerichtliche Verfahren am 8. Mai 2008 sistiert
1 arrêts8 consultationsIm Hinblick auf den Natur-
1 arrêts11 consultationsIm Hinblick auf die Aufhebung der Konkurseröffnung heisst dies
1 arrêts10 consultationsI.________ mit dem Antrag
1 arrêts11 consultationsIm Jahr 2001 gründete er die auf den Cayman Islands domizilierte I.________
1 arrêts7 consultationsIm Jahr 2001 praktizierte X.________ als Anwalt in Bern
1 arrêts6 consultationsIm Jahr 2011 habe die Gesellschaft sodann regelmässig Zahlungen geleistet
1 arrêts10 consultationsIm Jahre 1996 fiel die S.________ AG in Konkurs. Das Konkursverfahren führte das Konkursamt B.________ durch. Dieses beauftragte das Konkursamt C.________ mit der Verwertung des Grundstücks A.________ Gbbl. xxx
1 arrêts7 consultationsIm Jahre 2002 seien der Partnerschaftsabrechnung
1 arrêts10 consultationsIm Jahre 2004 sei die Fa X.________ AG in Konkurs gefallen. Das Unternehmen sei für die Produktion hochwertiger Schweizer Qualitätsmöbel bekannt gewesen. Der Beschwerdeführer 2 habe aus der Konkursmasse den Firmennamen
1 arrêts9 consultationsIm Januar 2002 reiste er alleine in die Schweiz ein
1 arrêts9 consultationsIm Juli 2008 stellte C.________ dem Gemeinderat Eschenbach ein Gesuch für den Bau einer Einstellhalle für Wohnwagen
1 arrêts9 consultationsIm Kanton Aargau ist am 1. Januar 2009 das neue Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Dezember 2007 (VRPG/AG; SAR 271.200) in Kraft getreten. Gemäss der Übergangsvorschrift des § 84 VRPG/AG ist - wie hier - auf damals bereits hängige Verfahren jedoch weiterhin das frühere aargauische Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 9. Juli 1968 (aVRPG/AG; SAR 271.100) anzuwenden
1 arrêtsIm Kanton Wallis wird vom Kanton eine als Stempelabgabe bezeichnete Steuer unter anderem in der Form des sogenannten Wertstempels erhoben (Art. 1 des Stempelgesetzes [des Kantons Wallis] vom 14. November 1953 [SGS 643.1; im Folgenden: StempG/VS]). Gemäss Art. 2 StempG/VS unterliegen der Stempelabgabe "die zivilen
1 arrêts6 consultationsIm Kanton Zürich ist für die Sicherstellung der kantonalen Steuern ausnahmsweise ein einstufiger Instanzenzug statuiert; dieser führt allerdings direkt an das Verwaltungsgericht (vgl. § 181 Abs. 3 des Steuergesetzes des Kantons Zürich vom 8. Juni 1997 [StG; LS 631.1]). Demgegenüber sind Sicherstellungsverfügungen betreffend die direkte Bundessteuer gemäss Art. 169 Abs. 3 DBG bei der kantonalen Steuerrekurskommission anfechtbar. Die Verordnung des Kantons Zürich vom 4. November 1998 über die Durchführung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (LS 634.1) äussert sich nicht zum Instanzenzug bei Sicherstellungsverfügungen. In genereller Hinsicht nennt § 13 Abs. 1 der Verordnung die Steuerrekurskommissionen als erste
1 arrêts10 consultationsIm Kanton Zürich war zunächst unklar
1 arrêts9 consultationsIm konkreten Fall ist namentlich gerichtlich zu prüfen
1 arrêts8 consultationsIm konkreten Schätzungsverfahren war Prof. Scognamiglio nicht Teil der Besetzung
1 arrêts10 consultationsIm Laufe der Beratung an der Bezirksgemeindeversammlung vom 23. April 2008 wurde eine andere Berechnungsweise der KER-Anschlussgebühr verworfen. Darauf beschloss die Bezirksgemeinde das KER in geheimer Abstimmung gemäss der Vorlage
1 arrêts10 consultationsIm Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist unter den Umständen des vorliegenden Falles das niederländische Einziehungsurteil demnach mit Art. 6 Ziff. 2 EMRK vereinbar. Damit besteht kein Grund für die Ablehnung der Rechtshilfe nach Art. 2 lit. a IRSG
1 arrêts11 consultationsIm Lichte dieser Auslegung kann entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer nicht gesagt werden
1 arrêts11 consultationsImmaterialgüter-
1 arrêts10 consultationsImmaterialgüterrechte erwerben
1 arrêts11 consultationsImmerhin muss sichergestellt werden
1 arrêts9 consultationsImmerhin sei zur Berechnung des Baugesuchstellers zu bemerken
1 arrêts11 consultationsImmerhin sieht auch die neue - noch nicht in Kraft getretene - eidgenössische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO) in Art. 86 die Teilklage zur Reduzierung der Prozesskosten vor (vgl. Referendumsvorlage in BBl 2009 21 ff.; Botschaft vom 28. Juni 2006 zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
1 arrêts7 consultationsImmerhin sind aber diese Unterlagen
1 arrêts10 consultationsImmissionen besser gestellt. Die zweite Etappe habe ohne Berücksichtigung der Grenz-
1 arrêts10 consultationsImmissionen vermindert. Hierzu genüge die Einfriedung des Sitzplatzes durch ein Mauereck gegen die Grundstücksgrenzen hin. Die geplante Bruchsteinmauer sei im Ergebnis als Teileinfriedung im Sinne von Art. 76 Abs. 4 KRG/GR zu qualifizieren. Unter Anwendung dieser Bestimmung resultiere ein Grenzabstand von 0
1 arrêts9 consultationsImmissions-
1 arrêts10 consultationsImmissionsgrenz-
1 arrêts11 consultationsImmissionsgrenzwerte für Mobilfunksendeanlagen (vgl. Art. 34 f. liechtensteinisches Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 [USG/FL]). Allerdings verpflichtet Art. 34 Abs. 4 USG/FL die Mobilfunkbetreiber
1 arrêtsImmissionsgrenzwert soll gewährleisten
1 arrêts8 consultationsImmissionsort durch das Vorhaben verändern. Im Gutachten werde einzig abgeschätzt
1 arrêts11 consultationsImmissionsschutz
1 arrêts6 consultationsImmissionsschutz verlangten eine Erschliessungsplanung für die Parzellen Nrn. 3261-3270
1 arrêts8 consultationsImmobilien ausüben
1 arrêts9 consultationsImmobilien-Gesellschaft X.________ AG
1 arrêts12 consultationsIm Modell ESchK wurde die Lage im Ort (MICRO) durch einen Schätzer mit einer Note zwischen 1
1 arrêts9 consultationsImmunitäten an internationale Organisationen zu den wichtigsten Massnahmen
1 arrêts8 consultationsImmunität Internationaler Organisationen bei Dienstrechtsstreitigkeiten
1 arrêts10 consultationsIm Nachgang zu einer Aktion der Gewerkschaft Bau
1 arrêts10 consultationsIm Nachgang zur erwähnten Sitzung erklärte der Anzeiger 3 seinen Rücktritt als Vizepräsident der ESchK 10 auf Ende Mai 2016
1 arrêts3 consultationsIm Nachgang zur Verfügung vom 17. August 2011 nahm das Amt für Verbraucherschutz
1 arrêts11 consultations