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Juges

26,476 juges

Im Gutachten wurde dargelegt
1 arrêts11 consultations
Im Gutachten (Ziff. 6.2 S. 14) wird ausgeführt
1 arrêts8 consultations
Im Hauptpunkt machen die Beschwerdeführer eine willkürliche Auslegung
1 arrêts10 consultations
Im Hauptpunkt werfen die Beschwerdeführer dem Konkursamt vor
1 arrêts10 consultations
Im hier zu beurteilenden Fall geht es den Unterhaltsberechtigten um die Durchsetzung ihres Unterhaltsanspruchs
1 arrêts12 consultations
Im Hinblick auf das Bauvorhaben ersuchte E.________ die Baubehörde Zollikon um Erlass eines Vorentscheids mit Drittwirkung. Die Baubehörde wurde konkret um Beantwortung der Frage ersucht
1 arrêts10 consultations
Im Hinblick auf das Verfahren vor dem Kantonsgericht wurde das bundesgerichtliche Verfahren am 8. Mai 2008 sistiert
1 arrêts8 consultations
Im Hinblick auf den Natur-
1 arrêts11 consultations
Im Hinblick auf die Aufhebung der Konkurseröffnung heisst dies
1 arrêts10 consultations
I.________ mit dem Antrag
1 arrêts11 consultations
Im Jahr 2001 gründete er die auf den Cayman Islands domizilierte I.________
1 arrêts7 consultations
Im Jahr 2001 praktizierte X.________ als Anwalt in Bern
1 arrêts6 consultations
Im Jahr 2011 habe die Gesellschaft sodann regelmässig Zahlungen geleistet
1 arrêts10 consultations
Im Jahre 1996 fiel die S.________ AG in Konkurs. Das Konkursverfahren führte das Konkursamt B.________ durch. Dieses beauftragte das Konkursamt C.________ mit der Verwertung des Grundstücks A.________ Gbbl. xxx
1 arrêts7 consultations
Im Jahre 2002 seien der Partnerschaftsabrechnung
1 arrêts10 consultations
Im Jahre 2004 sei die Fa X.________ AG in Konkurs gefallen. Das Unternehmen sei für die Produktion hochwertiger Schweizer Qualitätsmöbel bekannt gewesen. Der Beschwerdeführer 2 habe aus der Konkursmasse den Firmennamen
1 arrêts9 consultations
Im Januar 2002 reiste er alleine in die Schweiz ein
1 arrêts9 consultations
Im Juli 2008 stellte C.________ dem Gemeinderat Eschenbach ein Gesuch für den Bau einer Einstellhalle für Wohnwagen
1 arrêts9 consultations
Im Kanton Aargau ist am 1. Januar 2009 das neue Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 4. Dezember 2007 (VRPG/AG; SAR 271.200) in Kraft getreten. Gemäss der Übergangsvorschrift des § 84 VRPG/AG ist - wie hier - auf damals bereits hängige Verfahren jedoch weiterhin das frühere aargauische Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 9. Juli 1968 (aVRPG/AG; SAR 271.100) anzuwenden
1 arrêts
Im Kanton Wallis wird vom Kanton eine als Stempelabgabe bezeichnete Steuer unter anderem in der Form des sogenannten Wertstempels erhoben (Art. 1 des Stempelgesetzes [des Kantons Wallis] vom 14. November 1953 [SGS 643.1; im Folgenden: StempG/VS]). Gemäss Art. 2 StempG/VS unterliegen der Stempelabgabe "die zivilen
1 arrêts6 consultations
Im Kanton Zürich ist für die Sicherstellung der kantonalen Steuern ausnahmsweise ein einstufiger Instanzenzug statuiert; dieser führt allerdings direkt an das Verwaltungsgericht (vgl. § 181 Abs. 3 des Steuergesetzes des Kantons Zürich vom 8. Juni 1997 [StG; LS 631.1]). Demgegenüber sind Sicherstellungsverfügungen betreffend die direkte Bundessteuer gemäss Art. 169 Abs. 3 DBG bei der kantonalen Steuerrekurskommission anfechtbar. Die Verordnung des Kantons Zürich vom 4. November 1998 über die Durchführung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (LS 634.1) äussert sich nicht zum Instanzenzug bei Sicherstellungsverfügungen. In genereller Hinsicht nennt § 13 Abs. 1 der Verordnung die Steuerrekurskommissionen als erste
1 arrêts10 consultations
Im Kanton Zürich war zunächst unklar
1 arrêts9 consultations
Im konkreten Fall ist namentlich gerichtlich zu prüfen
1 arrêts8 consultations
Im konkreten Schätzungsverfahren war Prof. Scognamiglio nicht Teil der Besetzung
1 arrêts10 consultations
Im Laufe der Beratung an der Bezirksgemeindeversammlung vom 23. April 2008 wurde eine andere Berechnungsweise der KER-Anschlussgebühr verworfen. Darauf beschloss die Bezirksgemeinde das KER in geheimer Abstimmung gemäss der Vorlage
1 arrêts10 consultations
Im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist unter den Umständen des vorliegenden Falles das niederländische Einziehungsurteil demnach mit Art. 6 Ziff. 2 EMRK vereinbar. Damit besteht kein Grund für die Ablehnung der Rechtshilfe nach Art. 2 lit. a IRSG
1 arrêts11 consultations
Im Lichte dieser Auslegung kann entgegen der Ansicht der Beschwerdeführer nicht gesagt werden
1 arrêts11 consultations
Immaterialgüter-
1 arrêts10 consultations
Immaterialgüterrechte erwerben
1 arrêts11 consultations
Immerhin muss sichergestellt werden
1 arrêts9 consultations
Immerhin sei zur Berechnung des Baugesuchstellers zu bemerken
1 arrêts11 consultations
Immerhin sieht auch die neue - noch nicht in Kraft getretene - eidgenössische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO) in Art. 86 die Teilklage zur Reduzierung der Prozesskosten vor (vgl. Referendumsvorlage in BBl 2009 21 ff.; Botschaft vom 28. Juni 2006 zur Schweizerischen Zivilprozessordnung
1 arrêts7 consultations
Immerhin sind aber diese Unterlagen
1 arrêts10 consultations
Immissionen besser gestellt. Die zweite Etappe habe ohne Berücksichtigung der Grenz-
1 arrêts10 consultations
Immissionen vermindert. Hierzu genüge die Einfriedung des Sitzplatzes durch ein Mauereck gegen die Grundstücksgrenzen hin. Die geplante Bruchsteinmauer sei im Ergebnis als Teileinfriedung im Sinne von Art. 76 Abs. 4 KRG/GR zu qualifizieren. Unter Anwendung dieser Bestimmung resultiere ein Grenzabstand von 0
1 arrêts9 consultations
Immissions-
1 arrêts10 consultations
Immissionsgrenz-
1 arrêts11 consultations
Immissionsgrenzwerte für Mobilfunksendeanlagen (vgl. Art. 34 f. liechtensteinisches Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 [USG/FL]). Allerdings verpflichtet Art. 34 Abs. 4 USG/FL die Mobilfunkbetreiber
1 arrêts
Immissionsgrenzwert soll gewährleisten
1 arrêts8 consultations
Immissionsort durch das Vorhaben verändern. Im Gutachten werde einzig abgeschätzt
1 arrêts11 consultations
Immissionsschutz
1 arrêts6 consultations
Immissionsschutz verlangten eine Erschliessungsplanung für die Parzellen Nrn. 3261-3270
1 arrêts8 consultations
Immobilien ausüben
1 arrêts9 consultations
Immobilien-Gesellschaft X.________ AG
1 arrêts12 consultations
Im Modell ESchK wurde die Lage im Ort (MICRO) durch einen Schätzer mit einer Note zwischen 1
1 arrêts9 consultations
Immunitäten an internationale Organisationen zu den wichtigsten Massnahmen
1 arrêts8 consultations
Immunität Internationaler Organisationen bei Dienstrechtsstreitigkeiten
1 arrêts10 consultations
Im Nachgang zu einer Aktion der Gewerkschaft Bau
1 arrêts10 consultations
Im Nachgang zur erwähnten Sitzung erklärte der Anzeiger 3 seinen Rücktritt als Vizepräsident der ESchK 10 auf Ende Mai 2016
1 arrêts3 consultations
Im Nachgang zur Verfügung vom 17. August 2011 nahm das Amt für Verbraucherschutz
1 arrêts11 consultations