Giudici
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Il y a lieu d'examiner tout d'abord la question de la validité du congé ordinaire donné par la bailleresse pour pouvoir occuper elle-même les locaux après changement de leur affectation
1 sentenze10 visualizzazioniIm A.________ 4
1 sentenze9 visualizzazioniIm Abschnitt der vorgesehenen Bachumlegung könnten Ausuferungen des Rufigrabens nicht ausgeschlossen werden
1 sentenze12 visualizzazioniIm Amtsbericht vom 16. August 2010 wird dagegen ausgeführt
1 sentenze14 visualizzazioniIm Amtsbericht vom 27. November 2008 wurde dazu ausgeführt
1 sentenze9 visualizzazioniIm angefochtenen Entscheid wird die Nichtzulassung des Beschwerdeführers 1 als Wahlverteidiger des Beschwerdeführers 2 im Gerichtsverfahren wie folgt begründet: Es bestehe eine "latente Interessenkollision" im Sinne von Art. 12 lit. c BGFA. Schon im Verfahren
1 sentenze11 visualizzazioniIm angefochtenen Entscheid wird erwogen
1 sentenze9 visualizzazioniIm angefochtenen Entscheid wird Folgendes erwogen: Laut Mietvertrag sei die B.________ AG Mieterin der betroffenen Büroräumlichkeiten. Alleinaktionär
1 sentenze10 visualizzazioniIm angefochtenen Entscheid wird im Folgendes erwogen:
1 sentenze11 visualizzazioniIm Anhang des Berichts sei das Begehren um Erhöhung der Ausnützung im Gebiet Stümel
1 sentenze12 visualizzazioniIm Anhang zum Lärmgutachten findet sich eine Tabelle zu den Nutzungszeiten ausserhalb des Unterrichts
1 sentenze11 visualizzazioniIm Anschluss an die Bezirksgemeindeversammlung gelangte Alfons Ulrich am 16. Mai 2008 an den Bezirksrat. Er wies darauf hin
1 sentenze9 visualizzazioniIm April 2004 schlossen B.________ (Beschwerdeführer 2)
1 sentenze8 visualizzazioniIm August 2006 lernte er die 14 Jahre ältere Schweizerin Y.________ kennen
1 sentenze8 visualizzazioniIm Bauentscheid wird ausgeführt
1 sentenze8 visualizzazioniIm Bereich der Politik rangierte der Kanton Zug bei der Frauenvertretung im Kantonsparlament 2004 - 2007 mit einem Frauenanteil von 33.8 % gesamtschweizerisch vorne. Zwischenzeitlich ist der Frauenanteil im Kantonsrat allerdings mit 24 % (Legislaturperiode 2011- 2014) auf den Schweizer Durchschnitt gesunken. In der Regierung ist eine von sieben Regierungsräten eine Frau. Auf eidgenössischer Ebene hat der Kanton Zug seit 2007 keine Frauenvertretung mehr
1 sentenze1 visualizzazioniIm Bereich des Datenschutzes garantiert das verfassungsmässig geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 Abs. 2 BV
1 sentenze13 visualizzazioniIm Bericht vom 4. Dezember 2007 kam das Amt für Raumordnung
1 sentenze9 visualizzazioniIm Beschwerdeverfahren beantragten die Beschwerdeführer für den Fall
1 sentenze10 visualizzazioniIm Bühl 2
1 sentenze12 visualizzazioniIm bundesgerichtlichen Verfahren sind die Voraussetzungen ebenfalls nicht erfüllt
1 sentenze13 visualizzazioniIm damaligen (immerhin schon acht Jahre zurückliegenden) Fall hielt das Bundesgericht einen Stundensatz von Fr. 210.-- für nicht unverhältnismässig hoch (BGE 129 II 106 E. 5 S. 113). Im Urteil BGE 123 II 456 (aus dem Jahre 1997) ging das Bundesgericht von einem Normalansatz von Fr. 200.-- aus
1 sentenze8 visualizzazioniIm Einklang mit den Ausführungen zur Gruppentätigkeit wird vor Bundesgericht zugunsten der Beteiligten geltend gemacht
1 sentenze8 visualizzazioniIm Einspracheverfahren verzichtete die Stadt Luzern auf das Gesuch um Beseitigung von zwei Sommerlinden entlang der Fusswegverbindung Moosmatt-Sternmattstrasse
1 sentenze11 visualizzazioniIm Einspracheverfahren wurde das Hinterziehungsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Nachsteuerverfahrens sistiert. Die festgesetzten Nachsteuern (inklusive Zinsen) wurden in den Einspracheentscheiden vom 27. April 2007 sowie in den Rekurs- bzw. Beschwerdeentscheiden des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 24. Oktober 2007 bestätigt
1 sentenze9 visualizzazioniIm Einzelfall ist vor dem Hintergrund der konkreten Verhältnisse zu prüfen
1 sentenze7 visualizzazioniIm Einzelnen ist zu den erhobenen Vorwürfen immerhin Folgendes auszuführen:
1 sentenze11 visualizzazioniIm Entscheid vom 16. Februar 2012 (2D_55/2011) ist das Bundesgericht auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde nicht eingetreten
1 sentenzeIm ergänzenden Vorprüfungsbericht vom 24. Februar 2005 schlug das instruierende Departement die Ausscheidung einer Speziallandwirtschaftszone vor
1 sentenze7 visualizzazioniIm Ergebnis (BGE 136 III 449 E. 4.2 S. 452) ist damit der kantonsgerichtliche Schluss
1 sentenze13 visualizzazioniIm Ergebnis hätten sie deshalb die Berufung vom 12. Januar 2012 innerhalb der Berufungsfrist von zehn Tagen eingereicht
1 sentenze10 visualizzazioniIm Ergebnis ist der Kanton Zug gemäss Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BV i.V.m. § 5 Abs. 2 KV/ZG
1 sentenzeIm erstinstanzlichen Verfahren gab die Beschwerdeführerin 1 zu
1 sentenze7 visualizzazioniIm erwähnten Urteil 1C_50/2011 vom 11. August 2011 E. 2.4.3 ging das Bundesgericht davon aus
1 sentenzeIm Fall
1 sentenze10 visualizzazioniIm Falle einer nicht den Bauvorschriften bzw. der Baubewilligung entsprechenden Baute kann die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands unterbleiben
1 sentenze11 visualizzazioniIm Fall Geerings befand der Gerichtshof
1 sentenze7 visualizzazioniIm Februar 2013 beschloss der Bundesrat die Totalrevision der Kostenverordnung
1 sentenze9 visualizzazioniIm Folgenden ist auf die einzelnen Forderungen der Beschwerdegegner aus den Korrekturen der Partnerschaftsabrechnungen für die Jahre 2000 bis 2002 bzw. auf die Rügen der Beschwerdeführer gegen deren Gutheissung durch die Vorinstanz einzugehen
1 sentenze8 visualizzazioniIm Folgenden ist daher zu prüfen
1 sentenze10 visualizzazioniIm Folgenden ist die Rekursberechtigung der Beschwerdeführer daher am Massstab von Art. 89 Abs. 1 BGG zu prüfen
1 sentenze10 visualizzazioniIm Folgenden ist ein weiterer Gesichtspunkt zu behandeln. Es geht um die Begutachtung des Vorhabens gemäss Art. 7 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur-
1 sentenze7 visualizzazioniIm Folgenden ist zunächst zu prüfen
1 sentenze9 visualizzazioniIm Gebiet Letzau Nord
1 sentenze9 visualizzazioniIm Gegensatz zum kantonalen Verfahren machen die Beschwerdeführer im Verfahren vor Bundesgericht einzig noch geltend
1 sentenze9 visualizzazioniIm Glauben an die Zusicherungen
1 sentenze9 visualizzazioniIm gleichen Sachzusammenhang rügen die Beschwerdeführer eine Verletzung der Unschuldsvermutung gemäss von Art. 32 Abs. 1 BV
1 sentenze6 visualizzazioniIm Grossen
1 sentenze9 visualizzazioniIm Gutachten Brakelmann II wird dargelegt
1 sentenze12 visualizzazioniIm Gutachten Brakelmann II wurden daher die Stromverluste neu für Kabel mit einem Durchschnitt von 2 500 mm2 berechnet. Die Stromkosten orientieren sich - den Empfehlungen der Professoren Fröhlich
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