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D.Z.________ habe entgegen den Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz überhaupt kein Tiererhebungsformular für die X.________ SA unterzeichnet. Ohnehin hätte D.Z.________ - so die Beschwerdeführerinnen - ein entsprechendes Formular nur als Stellvertreter unterzeichnen können

1 arrêts·0 Président·2 consultations
9 janv. 12

Wirtschaft

2C 421/2011/IIe Cour de droit public/Économie·DE·24 min·1
Rejet partiel