Juges
26,476 juges
Der Regierungsrat hat ausführlich dargelegt
1 arrêts4 consultationsDer Regierungsrat hat den Vorschlag der beschwerdeführenden Gemeinden Rüschlikon
1 arrêts9 consultationsDer Regierungsrat hat eine Modellrechnung angestellt
1 arrêts9 consultationsDer regierungsrätliche Entscheid vom 10. August 2010 veranlasste das Obergericht Appenzell Ausserrhoden (vormals Verwaltungsgericht)
1 arrêts10 consultationsDer Rekurs wird insoweit gutgeheissen
1 arrêts12 consultationsDer Rüge kann von vornherein nicht gefolgt werden
1 arrêts9 consultationsDer Schulrat der Gemeinde Altendorf
1 arrêts9 consultationsDer Schulrat der Gemeinde Schwyz
1 arrêts9 consultationsDer Schutz der politischen Rechte auf Bundesebene
1 arrêts10 consultationsDer Schutz von Menschen gegen schädliche
1 arrêts9 consultationsDer Schweizer Immobilienwert
1 arrêts15 consultationsDer Schwierigkeit der Abgrenzung des Privatbereichs vom öffentlichen Raum kann dadurch Rechnung getragen werden
1 arrêts13 consultationsDer serbische Staatsangehörige X.________ (geb. 1973) reiste Ende 2001 illegal in die Schweiz ein
1 arrêts13 consultationsDer Sicherungszweck der Verrechnungssteuer
1 arrêts9 consultationsDer Sinn der Unabhängigkeit anwaltlicher Tätigkeit
1 arrêts12 consultationsDer Sitz des Schiedsgerichts befindet sich vorliegend in Lausanne. Die Beschwerdeführer haben ihren Wohnsitz bzw. Sitz nicht in der Schweiz
1 arrêts10 consultationsDer Sohn
1 arrêts11 consultationsDer Staat Belgien
1 arrêts5 consultationsDer Stadtrat Chur
1 arrêts10 consultationsDer Stadtrat erwog
1 arrêts8 consultationsDer Stadtrat von Thun (Gemeindeparlament) verabschiedete am 2. November 2006 eine Teilrevision des Ortspolizeireglementes der Stadt Thun vom 27. Juli 2002 (OPR). Die Revision ergänzte das Reglement u.a. mit Bestimmungen über Kundgebungen auf öffentlichem Grund (Art. 11b-11f OPR)
1 arrêts10 consultationsD.________ erstattete am 28. Februar 2010 Strafanzeige gegen "die Machenschaften der Firma Q.________ (P.________)". Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis nahm mit Verfügung vom 20. September 2011 eine Untersuchung nicht anhand. Dagegen erhob D.________ Beschwerde. Die III. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich hiess mit Beschluss vom 20. Februar 2013 die Beschwerde gut
1 arrêtsDer Steuerpflichtige
1 arrêts9 consultationsDer Stockwerkeigentümergemeinschaft S.________ wurde für ihr Bauprojekt von der Gemeinde Pontresina ein Kontingent für Zweitwohnungen von 204 m² BGF für das Jahr 2012 zugewiesen. Die als Baugesuchsteller auftretenden Beschwerdegegner erhielten dagegen schon für die vorangehenden Jahre Kontingente. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft S.________ wie auch die beiden Stockwerkeigentümer X.________
1 arrêts6 consultationsDer Streit dreht sich um die Frage
1 arrêts8 consultationsDer Streitgegenstand ist durch die Antworten auf die Fragen 1a
1 arrêts8 consultationsDer Tatbestand von Art. 12 Abs. 3 GEKW setzt voraus
1 arrêts7 consultationsDer Teilentscheid (Dispositiv-Ziffer 1) betrifft folgende Schadenersatzbegehren:
1 arrêts12 consultationsDer Umbau oder die Erweiterung einer Altanlage löst dagegen grundsätzlich eine Sanierungspflicht aus (Art. 18 Abs. 1 USG). Wird die Anlage wesentlich geändert
1 arrêts10 consultationsDer umstrittene Teil des Entscheids der Vorinstanz beruht auf mehreren Begründungen. Zunächst prüfte das Bundesverwaltungsgericht
1 arrêts10 consultationsDer "United States Bancruptcy Court for the Southern District" in New York eröffnete am 15. September 2008 über die Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. (mit rechtlichem Sitz in Delaware)
1 arrêts9 consultationsDer Untergang der Steuerforderung
1 arrêts9 consultationsDer Untersuchungsrichter des Bezirkes Meilen lud die Parteien im Ehrverletzungsverfahren mit Verfügung vom 8. März 2010 auf den 29. März 2010 zur Einvernahme vor. Mit Eingabe vom 26. März 2010 machten A.________
1 arrêts8 consultationsDer Verein E.________ (im Folgenden: Verein) ist ein im Handelsregister eingetragener Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB. Zu seinem Vermögen gehören eine Liegenschaft in X.________
1 arrêts8 consultationsDer Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT
1 arrêts10 consultationsDer Verein X.________
1 arrêts9 consultationsDer verfassungsmässige Anspruch auf einen zumutbaren Schulweg
1 arrêts12 consultationsDer Verweis darauf
1 arrêts8 consultationsDer viel zu enge Zugang zur Einstellhalle wird sodann laut den Beschwerdeführern dazu führen
1 arrêts11 consultationsDer Vollständigkeit halber sei erwähnt
1 arrêts9 consultationsDer Vollständigkeit halber sei indessen darauf hinzuweisen
1 arrêts8 consultationsDer von den Beschwerdeführern beantragte Augenschein erscheint nicht nötig
1 arrêts13 consultationsDer von den Beschwerdeführern dagegen beim Obergericht des Kantons Zürich eingereichte Rekurs hatte keinen Erfolg. Mit Beschluss vom 23. September 2008 wies die obere kantonale Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs-
1 arrêts11 consultationsDer von den Beschwerdeführern erhobenen Rüge der willkürlichen Anwendung von kantonalem Recht käme daher nur dann selbständige Bedeutung zu
1 arrêts10 consultationsDer von den Rechtsnachfolgern bei der Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern geltend gemachte Rückübertragungsanspruch leitet sich somit aus dem ursprünglichen Eigentumsrecht ab
1 arrêts11 consultationsDer von der Vorinstanz analog berücksichtigten Regelung von Art. 322a OR
1 arrêts8 consultationsDer Vorbehalt des Bundesgerichts bezog sich auf den Nachweis einer konkreten Ertragseinbusse. Ein solcher Nachweis wurde vorliegend nicht erbracht
1 arrêts10 consultationsDer Vorinstanz ist darin zuzustimmen
1 arrêts8 consultationsDer Vorinstanz ist jedenfalls keine willkürliche Missachtung von § 104a Abs. 1 aGVG/ZH vorzuwerfen
1 arrêtsDer Vorinstanz ist somit keine Bundesrechtsverletzung vorzuwerfen
1 arrêts10 consultations