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Beschwerdebefugnis nicht abgesprochen werden durfte. Die Legitimation dieser Anwohner ist sowohl für das Nutzungsplanungsverfahren als auch für das Verfahren der Errichtungsbewilligung zu bejahen. Unter diesen Umständen kann offenbleiben

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2 juin 10

Ökologisches Gleichgewicht

1C 212/2009/Ire Cour de droit public/Équilibre écologique·DE·18 min·2
Arrêt de principeATFAdm. partielle