Juges
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B.c Vor diesem Hintergrund hat das Schiedsgericht das Verfahren zunächst auf die Klärung der prozessualen Stellung der Beschwerdegegnerin 6 beschränkt. Mit Zwischenentscheid (Interim Award) vom 21. Juli 2008 hat es in der Folge gestützt auf Art. 142 pKSG das Verfahren ihr gegenüber eingestellt. Es hielt fest
1 arrêts11 consultationsB.c X.________ erklärte Berufung mit dem Antrag
1 arrêts9 consultationsBD.________
1 arrêts7 consultationsBd. 10
1 arrêts9 consultationsBd. 20
1 arrêts12 consultationsBd. 3/1994
1 arrêtsBd. 8
1 arrêts9 consultationsB.________ dagegen erhobenen Rekurs wies die Beschwerdekammer in Strafsachen der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Bern mit Beschluss vom 24. Januar 2011 ab
1 arrêts8 consultationsB.d Am 10. Juli 2008 teilte Y.________ dem Grundbuchamt C.________ schriftlich mit
1 arrêts11 consultationsB.d Am 14. November 2008 stellte C X.________ (als Rechtsnachfolger des am 21. August 2008 verstorbenen G X.________) ein neuerliches Sistierungsgesuch im Erbteilungsprozess
1 arrêts7 consultationsB.d Am 31. Januar 2007 erhoben die Vorsorgewerke E.________ gegen die Entscheide der ESTV vom 20. Dezember 2006 (je separat
1 arrêts10 consultationsB.d Am 5. April 2011 reichten die Verpächter beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen gegen das Urteil des Obergerichts ein. Gleichzeitig reichten sie im zweiten Verfahren dem Mietgericht des Bezirkes Horgen ein Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen mit dem sinngemässen Antrag ein
1 arrêts10 consultationsB. Das Eidgenössische Gericht B.________ wurde nicht zu einer Stellungnahme eingeladen
1 arrêts9 consultationsB.d Das Verwaltungsgericht trat am 9. März 2011 auf die Beschwerde von A.________
1 arrêts10 consultationsB.d Der Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts schrieb mit Verfügung vom 24. Januar 2012 das Verfahren 2C_928/2011 wegen Rückzugs der Beschwerde als gegenstandslos ab
1 arrêtsB (der Beschwerdeführer) bereits bei Bezugsbereitschaft im Jahre 1982 bestanden
1 arrêts9 consultationsB.________ der C.________ GmbH auch ihr Domizil geben
1 arrêts9 consultationsB.d Gegen das bezirksgerichtliche Urteil legten die Beschwerdeführer eine Berufung ein
1 arrêts9 consultationsB.d Gegen die Verfügung des Departements des Innern erhoben X.________ sowie Y.________
1 arrêts10 consultationsBd. I/1
1 arrêtsBd. I/2a
1 arrêtsB.________ die Liegenschaft Nr. 275 per 1. Oktober 2009 an D.________ verkauft haben; im Übrigen verzichtet sie auf Replik
1 arrêts3 consultationsB.________. Diese ist mit einem Wohnhaus überbaut
1 arrêts9 consultationsBd. II/1
1 arrêtsB.d Mit Beschluss vom 29. Oktober 2010 hiess das Obergericht den Rekurs teilweise gut
1 arrêts8 consultationsB.d Mit Urteil vom 9. Januar 2012 wies das Bundesgericht die von Y.________
1 arrêts1 consultationsB.d Mit Verfügung vom 19. September 2012 wies das Obergericht des Kantons Aargau das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege ab
1 arrêts11 consultationsB.d. Par jugement du 11 juin 2020
1 arrêts9 consultationsB.d. Par jugement du 7 février 2020
1 arrêts8 consultationsBd. VII/2 Grundrechte in der Schweiz
1 arrêtsBE.________
1 arrêts9 consultationsBE.2009.9) hiess das Bundesstrafgericht
1 arrêts9 consultationsBeachtung der Gerichtsferienregelung gehört zu den grundlegenden Sorgfaltspflichten. Ihre Missachtung kann als grobe Fahrlässigkeit betrachtet werden. Die Änderung von § 94 GO ist amtlich publiziert worden. Es ist nicht erheblich
1 arrêts8 consultationsB.e Am 25. Januar 2012 bestätigte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Auffassung seines Präsidenten: Da X.________ die Behörden über den wahren Zweck ihres Aufenthalts getäuscht
1 arrêts3 consultationsB.e Am 8. September 2008 erteilte das Landwirtschaftliche Zentrum D.________ Y.________ die Erwerbsbewilligung für die Parzelle Nr. yyyy zum Preis von Fr. 44'208.90
1 arrêts10 consultationsBeamte
1 arrêts11 consultationsBeamten
1 arrêts6 consultationsBeamten (Verantwortlichkeitsgesetz
1 arrêts11 consultationsBeanspruchung von Fruchtfolgeflächen)
1 arrêts8 consultationsBearbeitung der in Street View verwendeten Bilder offensichtlich massgebend beteiligt ist
1 arrêts14 consultationsBeatrice Krähenbühl-Amstutz
1 arrêts9 consultationsBeauftragte des Vereins" im Sinn von Art. 260 SchKG abgetreten worden sei. Es hat weiter befunden
1 arrêts9 consultationsBebauungspläne der Landgemeinden sind gemäss § 114 Abs. 1 BPG/BS dem für die Raumplanung zuständigen Departement zur Genehmigung zu unterbreiten. Sie werden von der Genehmigungsbehörde auf Rechtmässigkeit
1 arrêtsB.e Dagegen erhoben A X.________
1 arrêts8 consultationsBedarfssituation als Voraussetzung für die Gewährung des Kostenerlasses) keine weiteren Belege eingereicht
1 arrêts11 consultationsBedeutender ist
1 arrêts7 consultationsBedeutung der Parlamentsfraktion aus schweizerischer Sicht
1 arrêts10 consultationsBedeutung der Rechtsweggarantie für die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung
1 arrêts10 consultationsBedeutung des ihm vorgelesenen Testamentes noch zu erkennen
1 arrêts9 consultationsBedingungen. Auf die Einsprachen "aus dem Raum Buonas
1 arrêts13 consultations