Giudici
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B.c Vor diesem Hintergrund hat das Schiedsgericht das Verfahren zunächst auf die Klärung der prozessualen Stellung der Beschwerdegegnerin 6 beschränkt. Mit Zwischenentscheid (Interim Award) vom 21. Juli 2008 hat es in der Folge gestützt auf Art. 142 pKSG das Verfahren ihr gegenüber eingestellt. Es hielt fest
1 sentenze11 visualizzazioniB.c X.________ erklärte Berufung mit dem Antrag
1 sentenze9 visualizzazioniBD.________
1 sentenze7 visualizzazioniBd. 10
1 sentenze9 visualizzazioniBd. 20
1 sentenze12 visualizzazioniBd. 3/1994
1 sentenzeBd. 8
1 sentenze9 visualizzazioniB.________ dagegen erhobenen Rekurs wies die Beschwerdekammer in Strafsachen der Strafabteilung des Obergerichts des Kantons Bern mit Beschluss vom 24. Januar 2011 ab
1 sentenze8 visualizzazioniB.d Am 10. Juli 2008 teilte Y.________ dem Grundbuchamt C.________ schriftlich mit
1 sentenze11 visualizzazioniB.d Am 14. November 2008 stellte C X.________ (als Rechtsnachfolger des am 21. August 2008 verstorbenen G X.________) ein neuerliches Sistierungsgesuch im Erbteilungsprozess
1 sentenze7 visualizzazioniB.d Am 31. Januar 2007 erhoben die Vorsorgewerke E.________ gegen die Entscheide der ESTV vom 20. Dezember 2006 (je separat
1 sentenze10 visualizzazioniB.d Am 5. April 2011 reichten die Verpächter beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen gegen das Urteil des Obergerichts ein. Gleichzeitig reichten sie im zweiten Verfahren dem Mietgericht des Bezirkes Horgen ein Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen mit dem sinngemässen Antrag ein
1 sentenze10 visualizzazioniB. Das Eidgenössische Gericht B.________ wurde nicht zu einer Stellungnahme eingeladen
1 sentenze9 visualizzazioniB.d Das Verwaltungsgericht trat am 9. März 2011 auf die Beschwerde von A.________
1 sentenze10 visualizzazioniB.d Der Präsident der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts schrieb mit Verfügung vom 24. Januar 2012 das Verfahren 2C_928/2011 wegen Rückzugs der Beschwerde als gegenstandslos ab
1 sentenzeB (der Beschwerdeführer) bereits bei Bezugsbereitschaft im Jahre 1982 bestanden
1 sentenze9 visualizzazioniB.________ der C.________ GmbH auch ihr Domizil geben
1 sentenze9 visualizzazioniB.d Gegen das bezirksgerichtliche Urteil legten die Beschwerdeführer eine Berufung ein
1 sentenze9 visualizzazioniB.d Gegen die Verfügung des Departements des Innern erhoben X.________ sowie Y.________
1 sentenze10 visualizzazioniBd. I/1
1 sentenzeBd. I/2a
1 sentenzeB.________ die Liegenschaft Nr. 275 per 1. Oktober 2009 an D.________ verkauft haben; im Übrigen verzichtet sie auf Replik
1 sentenze3 visualizzazioniB.________. Diese ist mit einem Wohnhaus überbaut
1 sentenze9 visualizzazioniBd. II/1
1 sentenzeB.d Mit Beschluss vom 29. Oktober 2010 hiess das Obergericht den Rekurs teilweise gut
1 sentenze8 visualizzazioniB.d Mit Urteil vom 9. Januar 2012 wies das Bundesgericht die von Y.________
1 sentenze1 visualizzazioniB.d Mit Verfügung vom 19. September 2012 wies das Obergericht des Kantons Aargau das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege ab
1 sentenze11 visualizzazioniB.d. Par jugement du 11 juin 2020
1 sentenze9 visualizzazioniB.d. Par jugement du 7 février 2020
1 sentenze8 visualizzazioniBd. VII/2 Grundrechte in der Schweiz
1 sentenzeBE.________
1 sentenze9 visualizzazioniBE.2009.9) hiess das Bundesstrafgericht
1 sentenze9 visualizzazioniBeachtung der Gerichtsferienregelung gehört zu den grundlegenden Sorgfaltspflichten. Ihre Missachtung kann als grobe Fahrlässigkeit betrachtet werden. Die Änderung von § 94 GO ist amtlich publiziert worden. Es ist nicht erheblich
1 sentenze8 visualizzazioniB.e Am 25. Januar 2012 bestätigte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Auffassung seines Präsidenten: Da X.________ die Behörden über den wahren Zweck ihres Aufenthalts getäuscht
1 sentenze3 visualizzazioniB.e Am 8. September 2008 erteilte das Landwirtschaftliche Zentrum D.________ Y.________ die Erwerbsbewilligung für die Parzelle Nr. yyyy zum Preis von Fr. 44'208.90
1 sentenze10 visualizzazioniBeamte
1 sentenze11 visualizzazioniBeamten
1 sentenze6 visualizzazioniBeamten (Verantwortlichkeitsgesetz
1 sentenze11 visualizzazioniBeanspruchung von Fruchtfolgeflächen)
1 sentenze8 visualizzazioniBearbeitung der in Street View verwendeten Bilder offensichtlich massgebend beteiligt ist
1 sentenze14 visualizzazioniBeatrice Krähenbühl-Amstutz
1 sentenze9 visualizzazioniBeauftragte des Vereins" im Sinn von Art. 260 SchKG abgetreten worden sei. Es hat weiter befunden
1 sentenze9 visualizzazioniBebauungspläne der Landgemeinden sind gemäss § 114 Abs. 1 BPG/BS dem für die Raumplanung zuständigen Departement zur Genehmigung zu unterbreiten. Sie werden von der Genehmigungsbehörde auf Rechtmässigkeit
1 sentenzeB.e Dagegen erhoben A X.________
1 sentenze8 visualizzazioniBedarfssituation als Voraussetzung für die Gewährung des Kostenerlasses) keine weiteren Belege eingereicht
1 sentenze11 visualizzazioniBedeutender ist
1 sentenze7 visualizzazioniBedeutung der Parlamentsfraktion aus schweizerischer Sicht
1 sentenze10 visualizzazioniBedeutung der Rechtsweggarantie für die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung
1 sentenze10 visualizzazioniBedeutung des ihm vorgelesenen Testamentes noch zu erkennen
1 sentenze9 visualizzazioniBedingungen. Auf die Einsprachen "aus dem Raum Buonas
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