Judges
26,476 judges
Anwälte des Kantons Basel-Stadt vom 21. Juli 2009
1 rulings12 viewsAnwälte in der Lage sein
1 rulings13 viewsAnwälte keine Mehrfachverteidigungen von Mitangeschuldigten ausüben. Dies selbst dann nicht
1 rulings6 viewsAnwaltes betroffen. Als Bank sei sie "Hilfsperson" des beschuldigten Anwalts
1 rulings9 viewsAnwälte üben ihren Beruf unabhängig
1 rulings10 viewsAnwälte vom 5. Oktober 2006
1 rulings12 viewsAnwalts-AG - Ein Zwischenruf aus Deutschland
1 rulings8 viewsAnwaltsgesellschaften in der Schweiz
1 rulings9 viewsAnwaltskammer des Kantons St. Gallen
1 rulings8 viewsAnwaltskanzleien als Aktiengesellschaften zu organisieren
1 rulings11 viewsAnwaltskanzleien als Kapitalgesellschaften oder als andere Körperschaften zu organisieren. Der Bundesrat wollte die Entwicklung in diesem Bereich nicht blockieren
1 rulings11 viewsAnwaltskanzleien als Kapitalgesellschaften zu organisieren
1 rulings13 viewsAnwaltskörperschaft - Wohin führt der Weg?
1 rulingsAnwaltskosten) erhoben
1 rulings10 viewsAnwaltskosten für die Beschwerdeschrift vom 10. Februar 2012). Die Verbindlichkeiten würden damit das vorhandene Vermögen der Beschwerdegegnerin übersteigen
1 rulings7 viewsAnwaltskosten verweisen
1 rulings6 viewsAnwaltsrecht
1 rulings9 viewsAnwaltsrevue 2010 S. 190 ff.; ZINDEL
1 rulings11 viewsAnwaltsrevue 2010 S. 425 f.). Allerdings wird ebenfalls darauf hingewiesen
1 rulings13 viewsAnwaltsrevue 2012 S. 68 ff.). Dieser sieht in Art. 38-42 auch eine ausdrückliche Regelung für Anwaltsgesellschaften vor. Danach könnten sich Anwaltskanzleien in allen im schweizerischen Recht zulässigen Rechtsformen
1 rulings12 viewsAnwaltsrubrik: Zulässigkeit der Anwalts-AG: Stunde der Wahrheit
1 rulings11 viewsAnweisung an die Schuldner
1 rulings9 viewsAnweisungen an die mit der Besuchsrechtsregelung betraute Beiständin
1 rulings9 viewsAnwendbar ist vorliegend noch das Steuergesetz des Kantons Aargau vom 13. Dezember 1983 (aStG). Gemäss dessen § 179 Abs. 4 wäre die absolute Verjährung von zehn Jahren für die Veranlagung der Staats-
1 rulings5 viewsAnwendung das Bundesgericht nach Art. 95 lit. a BGG - soweit wie hier keine speziellen Grundrechte angerufen werden - nur unter dem Gesichtswinkel des Willkürverbots (Art. 9 BV) überprüft. Inwiefern der angefochtene Entscheid willkürlich sein soll
1 rulings7 viewsAnwendung der §§ 71
1 rulings9 viewsAnwendung der erwähnten geltenden Bestimmung zu beschränken
1 rulings12 viewsAnwendung der genannten Bestimmung durch das Verwaltungsgericht nicht darzutun. Sie bringen ohne nähere Begründung lediglich vor
1 rulings9 viewsAnwendung der in diesen Bestimmungen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (vgl. BGE 118 Ib 485 E. 3d S. 490). Zudem können Beschränkungen für Grundeigentümer mit einschneidender Wirkung wie etwa ein Bauverbot nicht direkt auf Art. 18b Abs. 2 NHG bzw. Art. 15 Abs. 1 NHV abgestützt werden
1 rulings5 viewsAnwendung der kantonalen Gesetzesbestimmungen betreffend unentgeltliche Rechtspflege nur unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbotes untersucht
1 rulings7 viewsAnwendung der Zwei-Jahres-Regel (§ 18 Satz 1 LBVG/BS) - entbehre einer rechtlichen Grundlage
1 rulingsAnwendung des Gesetzes)
1 rulings15 viewsAnwendung des kantonalen Gesetzesrechts nur unter dem Gesichtswinkel der Willkür prüft (BGE 129 I 129 E. 2.1 S. 133 mit Hinweisen). Die angefochtene Verfügung stützt sich auf Art. 99 des Gesetzes [des Kantons St. Gallen] vom 16. Mai 1965 über die Verwaltungsrechtspflege (VRP/SG; sGS 951.1; in der bis Ende 2010 gültig gewesenen Fassung) in Verbindung mit Art. 281 des per Ende 2010 aufgehobenen Zivilprozessgesetzes [des Kantons St. Gallen] vom 20. Dezember 1990 (ZPO/SG; nGS 42-80). Sowohl nach dieser Vorschrift wie auch nach dem verfassungsrechtlichen Mindestanspruch (Art. 29 Abs. 3 BV) ist für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege bzw. für den Verzicht auf Kostenvorschuss erforderlich
1 rulings8 viewsAnwendung des kantonalen (inklusive des kommunalen) Rechts nur auf Willkür hin
1 rulings10 viewsAnwendung des kantonalen oder kommunalen Gesetzesrechts beanstandet werden (Art. 95 BGG)
1 rulings8 viewsAnwendung des kantonalen Rechts auf Willkür hin (a.a.O
1 rulings10 viewsAnwendung des kantonalen Rechts auf Willkür hin. Willkürlich ist ein Entscheid nicht schon dann
1 rulings11 viewsAnwendung des kantonalen Rechts bildet nur das Willkürverbot Prüfmassstab (BGE 134 I 153 E. 4.2.2 S. 158). Dabei haben die Beschwerdeführer in der Beschwerde im Einzelnen darzulegen (Art. 42 Abs. 2 i.V.m. Art. 106 Abs. 2 BGG)
1 rulings7 viewsAnwendung des kantonalen Rechts im harmonisierten Bereich mit den bundesrechtlichen Vorschriften übereinstimmen. Wo das Bundesrecht den Kantonen einen Spielraum einräumt
1 rulings12 viewsAnwendung des kantonalen Rechts lediglich im Lichte der verfassungsmässigen Rechte
1 rulings12 viewsAnwendung des kantonalen Rechts nur auf Willkür hin
1 rulings12 viewsAnwendung des kantonalen Rechts nur auf Willkür hin. Nach der ständigen Praxis des Bundesgerichts liegt Willkür in der Rechtsanwendung dann vor
1 rulings9 viewsAnwendung des kantonalen Rechts zu einer Bundesrechtswidrigkeit führt. Im Übrigen prüft das Bundesgericht die Handhabung des kantonalen Rechts - vorbehältlich der in Art. 95 lit. c
1 rulings8 viewsAnwendung dieser kantonalen Norm überprüft das Bundesgericht nur unter dem Gesichtswinkel der Willkür
1 rulings10 viewsAnwendung durch das Verwaltungsgericht sei unzutreffend
1 rulings10 viewsAnwendung finde das bis zum 31. Dezember 2008 in Kraft stehende kantonale Gesetz über Bau
1 rulings8 viewsAnwendung finden (Art. 16 Abs. 1 FZA). Das bedeutet
1 rulings7 viewsAnwendung kantonalen
1 rulings7 viewsAnwendung kantonalen Rechts. Von den in Art. 95 lit. c-e BGG erwähnten Teilbereichen abgesehen kann die Verletzung kantonalen Rechts dem Bundesgericht nicht mit Beschwerde unterbreitet werden. Zulässig ist hingegen die Rüge
1 rulings8 viewsAnwendung machen die Beschwerdeführer nicht geltend
1 rulings10 views