Anwendung der in diesen Bestimmungen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (vgl. BGE 118 Ib 485 E. 3d S. 490). Zudem können Beschränkungen für Grundeigentümer mit einschneidender Wirkung wie etwa ein Bauverbot nicht direkt auf Art. 18b Abs. 2 NHG bzw. Art. 15 Abs. 1 NHV abgestützt werden — Judges — Swissrulings
Anwendung der in diesen Bestimmungen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (vgl. BGE 118 Ib 485 E. 3d S. 490). Zudem können Beschränkungen für Grundeigentümer mit einschneidender Wirkung wie etwa ein Bauverbot nicht direkt auf Art. 18b Abs. 2 NHG bzw. Art. 15 Abs. 1 NHV abgestützt werden