Juges
26,476 juges
Anwälte des Kantons Basel-Stadt vom 21. Juli 2009
1 arrêts12 consultationsAnwälte in der Lage sein
1 arrêts13 consultationsAnwälte keine Mehrfachverteidigungen von Mitangeschuldigten ausüben. Dies selbst dann nicht
1 arrêts6 consultationsAnwaltes betroffen. Als Bank sei sie "Hilfsperson" des beschuldigten Anwalts
1 arrêts9 consultationsAnwälte üben ihren Beruf unabhängig
1 arrêts10 consultationsAnwälte vom 5. Oktober 2006
1 arrêts12 consultationsAnwalts-AG - Ein Zwischenruf aus Deutschland
1 arrêts8 consultationsAnwaltsgesellschaften in der Schweiz
1 arrêts9 consultationsAnwaltskammer des Kantons St. Gallen
1 arrêts8 consultationsAnwaltskanzleien als Aktiengesellschaften zu organisieren
1 arrêts11 consultationsAnwaltskanzleien als Kapitalgesellschaften oder als andere Körperschaften zu organisieren. Der Bundesrat wollte die Entwicklung in diesem Bereich nicht blockieren
1 arrêts11 consultationsAnwaltskanzleien als Kapitalgesellschaften zu organisieren
1 arrêts13 consultationsAnwaltskörperschaft - Wohin führt der Weg?
1 arrêtsAnwaltskosten) erhoben
1 arrêts10 consultationsAnwaltskosten für die Beschwerdeschrift vom 10. Februar 2012). Die Verbindlichkeiten würden damit das vorhandene Vermögen der Beschwerdegegnerin übersteigen
1 arrêts7 consultationsAnwaltskosten verweisen
1 arrêts6 consultationsAnwaltsrecht
1 arrêts9 consultationsAnwaltsrevue 2010 S. 190 ff.; ZINDEL
1 arrêts11 consultationsAnwaltsrevue 2010 S. 425 f.). Allerdings wird ebenfalls darauf hingewiesen
1 arrêts13 consultationsAnwaltsrevue 2012 S. 68 ff.). Dieser sieht in Art. 38-42 auch eine ausdrückliche Regelung für Anwaltsgesellschaften vor. Danach könnten sich Anwaltskanzleien in allen im schweizerischen Recht zulässigen Rechtsformen
1 arrêts12 consultationsAnwaltsrubrik: Zulässigkeit der Anwalts-AG: Stunde der Wahrheit
1 arrêts11 consultationsAnweisung an die Schuldner
1 arrêts9 consultationsAnweisungen an die mit der Besuchsrechtsregelung betraute Beiständin
1 arrêts9 consultationsAnwendbar ist vorliegend noch das Steuergesetz des Kantons Aargau vom 13. Dezember 1983 (aStG). Gemäss dessen § 179 Abs. 4 wäre die absolute Verjährung von zehn Jahren für die Veranlagung der Staats-
1 arrêts5 consultationsAnwendung das Bundesgericht nach Art. 95 lit. a BGG - soweit wie hier keine speziellen Grundrechte angerufen werden - nur unter dem Gesichtswinkel des Willkürverbots (Art. 9 BV) überprüft. Inwiefern der angefochtene Entscheid willkürlich sein soll
1 arrêts7 consultationsAnwendung der §§ 71
1 arrêts9 consultationsAnwendung der erwähnten geltenden Bestimmung zu beschränken
1 arrêts12 consultationsAnwendung der genannten Bestimmung durch das Verwaltungsgericht nicht darzutun. Sie bringen ohne nähere Begründung lediglich vor
1 arrêts9 consultationsAnwendung der in diesen Bestimmungen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (vgl. BGE 118 Ib 485 E. 3d S. 490). Zudem können Beschränkungen für Grundeigentümer mit einschneidender Wirkung wie etwa ein Bauverbot nicht direkt auf Art. 18b Abs. 2 NHG bzw. Art. 15 Abs. 1 NHV abgestützt werden
1 arrêts5 consultationsAnwendung der kantonalen Gesetzesbestimmungen betreffend unentgeltliche Rechtspflege nur unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbotes untersucht
1 arrêts7 consultationsAnwendung der Zwei-Jahres-Regel (§ 18 Satz 1 LBVG/BS) - entbehre einer rechtlichen Grundlage
1 arrêtsAnwendung des Gesetzes)
1 arrêts15 consultationsAnwendung des kantonalen Gesetzesrechts nur unter dem Gesichtswinkel der Willkür prüft (BGE 129 I 129 E. 2.1 S. 133 mit Hinweisen). Die angefochtene Verfügung stützt sich auf Art. 99 des Gesetzes [des Kantons St. Gallen] vom 16. Mai 1965 über die Verwaltungsrechtspflege (VRP/SG; sGS 951.1; in der bis Ende 2010 gültig gewesenen Fassung) in Verbindung mit Art. 281 des per Ende 2010 aufgehobenen Zivilprozessgesetzes [des Kantons St. Gallen] vom 20. Dezember 1990 (ZPO/SG; nGS 42-80). Sowohl nach dieser Vorschrift wie auch nach dem verfassungsrechtlichen Mindestanspruch (Art. 29 Abs. 3 BV) ist für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege bzw. für den Verzicht auf Kostenvorschuss erforderlich
1 arrêts8 consultationsAnwendung des kantonalen (inklusive des kommunalen) Rechts nur auf Willkür hin
1 arrêts10 consultationsAnwendung des kantonalen oder kommunalen Gesetzesrechts beanstandet werden (Art. 95 BGG)
1 arrêts8 consultationsAnwendung des kantonalen Rechts auf Willkür hin (a.a.O
1 arrêts10 consultationsAnwendung des kantonalen Rechts auf Willkür hin. Willkürlich ist ein Entscheid nicht schon dann
1 arrêts11 consultationsAnwendung des kantonalen Rechts bildet nur das Willkürverbot Prüfmassstab (BGE 134 I 153 E. 4.2.2 S. 158). Dabei haben die Beschwerdeführer in der Beschwerde im Einzelnen darzulegen (Art. 42 Abs. 2 i.V.m. Art. 106 Abs. 2 BGG)
1 arrêts7 consultationsAnwendung des kantonalen Rechts im harmonisierten Bereich mit den bundesrechtlichen Vorschriften übereinstimmen. Wo das Bundesrecht den Kantonen einen Spielraum einräumt
1 arrêts12 consultationsAnwendung des kantonalen Rechts lediglich im Lichte der verfassungsmässigen Rechte
1 arrêts12 consultationsAnwendung des kantonalen Rechts nur auf Willkür hin
1 arrêts12 consultationsAnwendung des kantonalen Rechts nur auf Willkür hin. Nach der ständigen Praxis des Bundesgerichts liegt Willkür in der Rechtsanwendung dann vor
1 arrêts9 consultationsAnwendung des kantonalen Rechts zu einer Bundesrechtswidrigkeit führt. Im Übrigen prüft das Bundesgericht die Handhabung des kantonalen Rechts - vorbehältlich der in Art. 95 lit. c
1 arrêts8 consultationsAnwendung dieser kantonalen Norm überprüft das Bundesgericht nur unter dem Gesichtswinkel der Willkür
1 arrêts10 consultationsAnwendung durch das Verwaltungsgericht sei unzutreffend
1 arrêts10 consultationsAnwendung finde das bis zum 31. Dezember 2008 in Kraft stehende kantonale Gesetz über Bau
1 arrêts8 consultationsAnwendung finden (Art. 16 Abs. 1 FZA). Das bedeutet
1 arrêts7 consultationsAnwendung kantonalen
1 arrêts7 consultationsAnwendung kantonalen Rechts. Von den in Art. 95 lit. c-e BGG erwähnten Teilbereichen abgesehen kann die Verletzung kantonalen Rechts dem Bundesgericht nicht mit Beschwerde unterbreitet werden. Zulässig ist hingegen die Rüge
1 arrêts8 consultationsAnwendung machen die Beschwerdeführer nicht geltend
1 arrêts10 consultations