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Y.________ dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesstrafgericht (II. Beschwerdekammer) am 21. Dezember 2011 nicht ein. Es verneinte die Beschwerdelegitimation
1 rulings9 viewsY.________ dagegen erhobene Beschwerde trat das Bundesstrafgericht (II. Beschwerdekammer) am 2. September 2010 nicht ein. Es verneinte die Beschwerdelegitimation
1 rulings9 viewsY.________ dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesstrafgericht (II. Beschwerdekammer) am 24. September 2008 ab
1 rulings10 viewsY.________ dagegen erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht am 1. November 2011 ab
1 rulings10 viewsY.________ dagegen erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 26. Mai 2011 ab
1 rulings11 viewsY.________ dagegen erhobenen Einsprachen ab. Das Baubewilligungsverfahren ist derzeit beim aargauischen Verwaltungsgericht hängig
1 rulings11 viewsY.________ dagegen erhobenen Rekurs wies das Sicherheits-
1 rulings14 viewsY.________ dahingehend
1 rulings10 viewsY.________ das Appellationsgericht die Verfügung vom 12. April 2011 in Wiedererwägung zu ziehen. Das Appellationsgericht trat mit Verfügung vom 20. April 2011 auf das Wiedererwägungsgesuch nicht ein
1 rulings11 viewsY.________ dem Bundesgericht ein ergänzendes Dokument zum Gesundheitszustand der ersteren ein
1 rulings9 viewsY.________ dem Bundesgericht hauptsächlich
1 rulings11 viewsY.________ dem Bundesgericht mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten bzw. subsidiärer Verfassungsbeschwerde
1 rulings11 viewsY.________ dem Gesuch
1 rulings7 viewsY.________ der mehrfachen Nötigung (Art. 181 StGB) schuldig gesprochen. Die beiden Verurteilten erklärten am 30. Dezember 2009 die Appellation gegen dieses Urteil
1 rulings10 viewsY.________ die Adoption ihres Pflegesohnes F.________; ebenso schloss die Vormündin des Kindes auf Adoption. Mit Beschluss vom 5. Oktober 2006 überprüfte die Sozialbehörde Z.________ als Vormundschaftsbehörde die formellen Voraussetzungen zur Adoption
1 rulings7 viewsY.________ die Aufenthaltsbewilligung zu verlängern bzw. eventualiter die Angelegenheit zur Verlängerung an "die Vorinstanzen" zurückzuweisen. Im Weiteren wird für das bundesgerichtliche Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege
1 rulings8 viewsY.________ die Aufhebung der Verfügung der Bildungsdirektion. Zudem stellten sie den Verfahrensantrag
1 rulings8 viewsY.________ die Einheit Nr. xxx
1 rulings10 viewsY.________. Diese werden verdächtigt
1 rulings7 viewsY.________ die Sistierung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des durch die Bundesanwaltschaft geführten Strafverfahrens gegen Z.________ sel. sowie allfälliger Rechtsmittelverfahren im In-
1 rulings10 viewsY.________ die Steuererklärung 2001/2002 bei der Gemeindeverwaltung ein. Nachdem die Steuerpflichtigen trotz wiederholter Mahnungen vom 31. Mai 2000
1 rulingsY.________ (Ehefrau)
1 rulings6 viewsY.________ Eigentum an bestimmten verarrestieren Gegenständen. In der Folge sandte das Betreibungsamt dem Arrestgläubiger am 29. November 2011 die Anzeige der Eigentumsansprachen zu
1 rulings9 viewsY.________ (Eigentümer der Parzelle Nr. 2237)
1 rulings8 viewsY.________ ein Ausstandsbegehren gegen die zuständige Staatsanwältin Franziska Frei
1 rulings8 viewsY.________. Eine Beschwerde der im Rubrum des vorliegenden Entscheids als Beschwerdeführer aufgeführten Nachbarn wies das Bau-
1 rulings11 viewsY.________ eine Handänderungssteuer (sogenannter Wertstempel gemäss dem kantonalen Stempelgesetz) von Fr. 20'588.-- resp. Fr. 20'415.-- fest
1 rulings7 viewsY.________ eine Niederlassungsbewilligung
1 rulings10 viewsY.________ einerseits sowie des kantonalen Amtes für Jagd
1 rulings11 viewsY.________ eine Sicherstellungsverfügung über Fr. 5'160'000.-- zur Deckung der Staats-
1 rulings11 viewsY.________ (einfache Gesellschaft) mit Domizil in Luxemburg. Die Arrestgegenstände wurden wie folgt bezeichnet:
1 rulings13 viewsY.________ eingereichte Beschwerde im Sinne der Erwägungen ab
1 rulings9 viewsY.________ ein. Kurz darauf trat sie ihre Konkursforderungen (einschliesslich Nebenrechte) an die Z.________ GmbH ab
1 rulings9 viewsY.________ ein Paar seien
1 rulings9 viewsY.________ ein Revisionsgesuch beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Dieses trat darauf am 2. Oktober 2008 nicht ein. Dagegen ging keine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Mit ergänzender Eingabe an das Bundesgericht vom 29. Oktober 2008 haben sich die X.________
1 rulings10 viewsY.________ Einsprache mit dem Antrag
1 rulings11 viewsY.________ ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung durch Sprengstoffe
1 rulings9 viewsY.________ ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Geldwäscherei
1 rulings9 viewsY.________ ein weiteres Gesuch um Erteilung der Aufenthaltsbewilligung im Kanton Zürich. Mit Verfügung vom 17. September 2007 lehnte das Migrationsamt des Kantons Zürich das Gesuch ab
1 rulings10 viewsY.________ einzusetzen. Sollte sich dieser von der Verteidigung distanzieren
1 rulings8 viewsY.________ entwickelte ab Ende der Neunzigerjahre Angebote für Beteiligungen an gewerblich genutzten Immobilien in der Schweiz. Zu diesem Zweck beteiligte er sich als unbeschränkt haftender Gesellschafter an verschiedenen Kommanditgesellschaften mit Sitz in der Schweiz
1 rulings6 viewsY.________ erfassten die Steuerbehörden des Kantons Aargau für die Staatssteuer ausserordentliche Einnahmen beim Übergang von der zweijährigen Vergangenheits- zur einjährigen Gegenwartsbemessung. Besteuert wurde für 1999 der Erlös aus dem Verkauf von drei Grundstücken
1 rulings10 viewsY.________ erheben am 11. Juni 2012 Beschwerde beim Bundesgericht mit den Anträgen
1 rulings9 viewsY.________ erheben am 19. Februar 2010 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht
1 rulings9 viewsY.________ erheben am 28. August 2012 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht
1 rulings10 viewsY.________ erhoben daraufhin Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht. Dieses wies das Rechtsmittel am 21. Dezember 2010 im Sinne der Erwägungen ab
1 rulings7 viewsY.________ erhobene Beschwerde mit Urteil vom 31. Juli 2012 ab
1 rulings9 viewsY.________ erhobene Beschwerde trat das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt mit Urteil vom 5. Mai 2011 nicht ein. Zur Begründung führte das Appellationsgericht zusammenfassend aus
1 rulings11 viewsY.________ erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ab
1 rulings9 viewsY.________ erhoben gegen das Vorhaben am 10. Oktober 2007 Einsprache. Das Amt für Raumplanung des Kantons Schwyz erteilte die erforderliche Ausnahmebewilligung im Sinne von Art. 24 RPG (SR 700) am 29. Februar 2008. Daraufhin bewilligte der Gemeinderat am 11. April 2008 das Bauvorhaben
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