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V.________ sowie das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz schliessen auf Abweisung der Beschwerde. Das Bundesamt für Justiz hat auf eine Stellungnahme verzichtet
1 rulings10 viewsV sowie die organisatorischen Massnahmen zu deren Sicherstellung sind für die Aufsichtsbehörde von Amtes wegen von Interesse. Sie bildet regelmässig Gegenstand von Aussprachen
1 rulings10 viewsVu ce qui précède
1 rulings7 viewsVu l'issue de la procédure
1 rulings10 viewsV.________ um eine Scheinehe gehandelt
1 rulings10 viewsVu que le motif de la résiliation du bail n'avait pas été indiqué dans le courrier accompagnant la formule officielle
1 rulings8 viewsV.________ war entbehrlich
1 rulings12 viewsVwVG
1 rulings12 viewsVwVG-Kommentar
1 rulings9 viewsVwVG; SR 172.021]). Eine Erstreckung der Rechtsmittelfrist sieht das luzernische Recht nur für den Fall vor
1 rulings4 viewsVwVG; SR 172.021]: REGINA KIENER
1 rulings6 viewsV zu informieren
1 rulings10 viewsV.________ - zu welchem aufgrund der Vermutung von Art. 255 ZGB ein Kindesverhältnis besteht (was als zivilrechtliche Vorgabe von den Migrationsbehörden anzuerkennen ist
1 rulings9 viewsVZV; SR 741.51; Bestimmung in der Fassung vom 26. September 2003) benötigt der Inhaber eines Führerausweises der vorliegend interessierenden Kategorie B (Personenwagen) eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport. Als berufsmässig gelten - qua Verweis in Art. 25 Abs. 1 VZV auf Art. 3 Abs. 1bis der Verordnung vom 6. Mai 1981 über die Arbeits-
1 rulings11 viewsV.________ - zwei Kinderrenten zugesprochen
1 rulings9 viewsW 1.6
1 rulings12 viewsW 2.2 mit der Lärmempfindlichkeitsstufe II zugewiesen. Es umfasst rund 8.5 ha
1 rulings11 viewsW2. Abs. 1 normiert die Grundmasse wie folgt
1 rulings8 viewsW2 entsprächen daher nicht zwingend der erlaubten Zahl der Vollgeschosse. Die Gemeinde Aeugst habe bei der BZO-Revision bewusst auf eine fixe Geschosszahl verzichtet. Demgemäss sei auf S. 8 des Berichts zur Revision der Ortsplanung vom 16. September 1997 festgehalten worden (im Original ohne Fettdruck):
1 rulings7 viewsWaadt
1 rulings7 viewsW.________ a déclaré faire recours contre un jugement qui lui aurait apparemment été signifié par le Tribunal cantonal des assurances sociales de la République
1 rulings7 viewsWädenswil 1964
1 rulings10 viewsW.________ AG
1 rulings10 viewsWählbarkeitsvoraussetzungen für die obersten Gerichte zu formulieren (vgl. Hinweise bei WALTER HALLER
1 rulings11 viewsWahlbeschwerde
1 rulings7 viewsWahlen des Kantons
1 rulings10 viewsWahlen in der Gemeinde Kirchlindach (nachfolgend: Abstimmungs-
1 rulings12 viewsWahlrecht auszugehen. Die Anwendung von § 83 Abs. 3 GpR ist folglich vom Bundesgericht mit freier Kognition zu überprüfen (vgl. auch Urteil 1P.437/1990 vom 25. Juli 1991 E. 1c
1 rulingsWahlrecht ist zu bejahen
1 rulings9 viewsWahlrechtsgrundsätze
1 rulings12 viewsWahlrecht umfasst bei Proporzwahlen einen Anspruch auf gehörige Bekanntgabe der Listen; dazu gehören Angaben über die Erklärung einer Listenverbindung (vgl. BGE 104 Ia 360 E. 3a S. 363 f.)
1 rulings7 viewsWahlrecht verletzt
1 rulings14 viewsWahlrecht (vgl. Urteile P.1237/1979 vom 5. Oktober 1979 E. 3
1 rulingsWahlreglement der Gemeinde Kirchlindach regelt unter anderem das Verfahren der Gemeindeversammlung. Die Versammlung wird vom Gemeinderat einberufen. Er gibt Ort
1 rulings10 viewsWahlreglements
1 rulings10 viewsWahlreglements). Das Recht
1 rulings10 viewsWahlreglement) zulässig. Das Bundesgericht prüft die Anwendung des kantonalen Rechts
1 rulings12 viewsWahlresultate gerichtete Beschwerden ohne Verzug zu behandeln sind (vgl. Art. 79 Abs. 1 BPR; vgl. auch Art. 77 Abs. 2 BPR
1 rulings5 viewsWährend das Bundesverwaltungsgericht auf eine Vernehmlassung verzichtet
1 rulings14 viewsWährend das Gesetz des Kantons Zürich vom 1. September 2003 über die politischen Rechte (GPR; LS 161) in Bezug auf Abstimmungen vorschreibt
1 rulings4 viewsWährend das Kantonale Steueramt Zürich auf eine Vernehmlassung verzichtet
1 rulings12 viewsWährend das Kantonsgericht Basel-Landschaft auf eine Vernehmlassung verzichtet
1 rulings10 viewsWährend das Verwaltungsgericht auf eine Vernehmlassung verzichtet
1 rulings8 viewsWährend das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau auf eine Stellungnahme verzichtet
1 rulings15 viewsWährend das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau sowie die Eidgenössische Steuerverwaltung auf eine Stellungnahme verzichten
1 rulings10 viewsWährend der öffentlichen Auflage des Nutzungsplanungs-
1 rulings12 viewsWährend des Einspracheverfahrens stellte die Orange Communications SA dem Amt für Umwelt
1 rulings10 viewsWährend die Eidgenössische Steuerverwaltung die Abweisung der Beschwerde beantragt
1 rulings10 viewsWährend die ESchK auf eine Vernehmlassung verzichtet
1 rulings8 viewsWährend die Gemeinde C.________/LU auf eine Vernehmlassung verzichtet
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