Skip to content

Judges

26,479 judges

V des Bundesverwaltungsgerichts betreffend der Umsetzung des Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes
1 rulings9 views
V des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 2013 (ZASAR) als strukturellen Mangel. Gemäss Art. 10 Abs. 4quater ZASAR wird ein Beschwerdeverfahren nach einer zuvor erfolgten Kassation "in der Regel" vorzeitig demselben Spruchgremium zugeteilt. Diese Zuteilungsregel dient der zweckmässigen
1 rulings11 views
V des Bundesverwaltungsgerichts würden im Falle von Kindergesuchen bei gleichen Sachverhalten ein äusserst weites Spektrum umfassen
1 rulings9 views
V des Bundesverwaltungsgerichts (ZASAR)
1 rulings10 views
Veloabstellplätzen sowie ökologischen Ausgleichsflächen nicht geäussert habe
1 rulings11 views
Veloabstellplätzen sowie ökologischen Ausgleichsflächen nicht geäussert habe. Auf eine von A.________
1 rulings14 views
Velos
1 rulings8 views
Veränderungen an bestehenden Bauten das Ausmass des bestehenden oberirdischen Gebäudevolumens nicht überschritten werden. Die Geschosszahl richtet sich nach den benachbarten Bauten (Abs. 1). Bei unbebauten Grundstücken
1 rulings5 views
Veränderungen in der Nutzung nachzuweisen. Es erscheint nicht willkürlich
1 rulings7 views
Veränderung von Nationalstrassen geht es um die Erfüllung einer Bundesaufgabe (vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. a NHG). Die umstrittenen baulichen Massnahmen lassen die Nationalstrassenanlage optisch noch stärker als bisher in Erscheinung treten. Zwar sind besondere gestalterische Elemente zur Verbesserung der Gesamterscheinung vorgesehen. Es ist allerdings fraglich
1 rulings7 views
Veranlagungsbehörde Solothurn
1 rulings11 views
Veranstalter von Sportveranstaltungen durch Gewalttätigkeiten in ihren privaten Interessen beeinträchtigt
1 rulings11 views
Veranstaltungslokal "Heubüni Ortschwabe". Nachdem das Bundesgericht letztinstanzlich entschieden hatte
1 rulings12 views
Verantwortlicher der Veranstaltung Beschwerde. Sowohl der Verein als auch Y.________ haben am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen
1 rulings9 views
Verantwortlichkeit der Mitglieder eines Vereinsvorstandes
1 rulings13 views
Verantwortlichkeiten
1 rulings8 views
Verantwortung
1 rulings6 views
Verantwortung des Regierungsrats gelegen. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe waren für den Regierungsrat nicht verbindlich. Sein Entscheid
1 rulings9 views
Verantwortung übernommen haben
1 rulings11 views
Verantwortung zu erfolgen
1 rulings11 views
Verbauung der Aussicht bei Freigabe der Vollgeschosszahl
1 rulings10 views
Verbeiständung ab
1 rulings10 views
Verbeiständung abweisen; dieses Vorgehen verletzt insbesondere auch nicht die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV
1 rulings7 views
Verbeiständung abzuweisen (vgl. Art. 64 Abs. 1
1 rulings7 views
Verbeiständung. Aufgrund der klaren
1 rulings13 views
Verbeiständung auf Grund von Art. 29 Abs. 3 BV. Da die Beschwerdeführer nicht geltend machen
1 rulings8 views
Verbeiständung bewilligen müssen: Die Anwendung des einschlägigen kantonalen Verwaltungsverfahrensrechts kann vom Bundesgericht nicht frei überprüft werden (Art. 95 BGG
1 rulings9 views
Verbeiständung. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern
1 rulings9 views
Verbeiständung des Beschwerdeführers 3 abweisen: Wie es zu Recht festgestellt hat
1 rulings12 views
Verbeiständung ein
1 rulings8 views
Verbeiständung entschieden worden sei. Sie machen geltend
1 rulings12 views
Verbeiständung erstreckt (Grundsatz der Einheit des Verfahrens). Das von den Beschwerdeführern ergriffene Rechtsmittel der subsidiären Verfassungsbeschwerde gemäss Art. 113 ff. BGG fällt dagegen in Betracht
1 rulings7 views
Verbeiständung erst zusammen mit dem Sachentscheid zu befinden. Nur wenn der Anwalt nach Einreichung des Gesuchs gehalten gewesen wäre
1 rulings11 views
Verbeiständung. Es gehe darum
1 rulings8 views
Verbeiständung für das Beschwerdeverfahren. Am 30. Oktober 2008 reichten sie Ergänzungen zur Beschwerde ein. Das instruierende Departement Inneres
1 rulings10 views
Verbeiständung für das bundesgerichtliche Verfahren abzuweisen (Art. 64 Abs. 1 BGG
1 rulings8 views
Verbeiständung für das bundesgerichtliche Verfahren. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt. Die nach Art. 64 Abs. 1 BGG geforderte Bedürftigkeit ist gegeben. Wie die vorstehenden Erwägungen zeigen
1 rulings8 views
Verbeiständung für das bundesgerichtliche Verfahren ersucht. Da sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügen
1 rulings10 views
Verbeiständung für das bundesgerichtliche Verfahren gegenstandslos
1 rulings11 views
Verbeiständung für das bundesgerichtliche Verfahren. In ihrer zusätzlichen Eingabe vom 20. Mai 2011 halten die Beschwerdeführer fest
1 rulings10 views
Verbeiständung für das bundesgerichtliche Verfahren kann nicht entsprochen werden
1 rulings7 views
Verbeiständung für das bundesgerichtliche Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben
1 rulings9 views
Verbeiständung für das Verfahren vor Bundesgericht
1 rulings11 views
Verbeiständung für das Verfahren vor Bundesgericht wurde nicht gestellt
1 rulings10 views
Verbeiständung gegenstandslos. Die Parteientschädigung ist jedoch der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführer zu entrichten
1 rulings6 views
Verbeiständung im bundesgerichtlichen Verfahren nicht entsprochen werden (Art. 64 BGG). Somit sind die Gerichtskosten (Art. 65 BGG) den Beschwerdeführern aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BGG)
1 rulings6 views
Verbeiständung im bundesgerichtlichen Verfahren nicht entsprochen werden (Art. 64 BGG). Somit sind die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen (Art. 65 f. BGG). Eine Parteientschädigung ist nicht auszurichten (Art. 68 BGG)
1 rulings7 views
Verbeiständung ist abzuweisen
1 rulings9 views
Verbeiständung ist damit hinfällig
1 rulings12 views
Verbeiständung ist demnach abzuweisen (Art. 64 Abs. 1 BGG). Diesem Ausgang entsprechend haben die Beschwerdeführer die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens unter solidarischer Haftung zu tragen (Art. 65
1 rulings9 views