Skip to content

Verbeiständung für das bundesgerichtliche Verfahren. Die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt. Die nach Art. 64 Abs. 1 BGG geforderte Bedürftigkeit ist gegeben. Wie die vorstehenden Erwägungen zeigen

1 rulings·0 President·8 views
Oct 31, 11

Familienrecht

5A 221/2011/Second Civil Law Division/Family Law/Lucerne·DE·37 min·16
Leading caseBGEGranted