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Die Rüge der Verletzung des Rechtsverzögerungsverbots gemäss Art. 5 Abs. 1 StPO erweist sich damit im heutigen Zeitpunkt als begründet
1 rulings11 viewsDie Rüge der Verletzung von Art. 30 Abs. 1 BV
1 rulings11 viewsDie Rüge des offensichtlich unrichtig festgestellten Sachverhalts erweist sich als offensichtlich unhaltbar
1 rulings9 viewsDie Rüge geht fehl. Die Aufsichtsbehörde hat den Beschwerdeführern mit Verfügung vom 7. November 2012 eine Kopie der Vernehmlassung zugestellt
1 rulings10 viewsDie Rüge geht fehl: Wie die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid zutreffend festgestellt hat
1 rulings13 viewsDie Rüge geht fehl: Wie die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat
1 rulings13 viewsDie Rüge geht ins Leere
1 rulings10 viewsDie Rüge ist unbegründet: Bei Grundstücken im Privatvermögen können gemäss Art. 32 Abs. 2 DBG zwar u.a. die Versicherungsprämien abgezogen werden
1 rulings10 viewsDie Rüge ist unbegründet. Die erste Instanz hat ihrer Berechnung zutreffend die bundesgerichtlichen Grundsätze über den "Fortführungsschaden" zufolge Konkursverschleppung zugrunde gelegt. Unter Hinweis auf BGE 136 III 322 E. 3.2 hat sie ausgeführt
1 rulings8 viewsDie Rüge ist unbegründet. Wie aus der betreffenden Erwägung deutlich hervorgeht
1 rulings13 viewsDie Rüge ist unbegründet. Wie das Bundesverwaltungsgericht in E. 3.2 des angefochtenen Entscheids zutreffend festgestellt hat
1 rulings7 viewsDie Rüge ist von vornherein unbegründet. Das angefochtene Konkordat stellt
1 rulings10 viewsDie Rügen sind demnach unbegründet
1 rulings10 viewsDie Rüge (S. 6 f. Ziff. 9.1 Beschwerdeschrift) offensichtlich unrichtiger Sachverhaltsfeststellung
1 rulings8 viewsDie russischen Behörden führen eine Strafuntersuchung gegen zwei Personen wegen Betrugs
1 rulings9 viewsDie Sache an den Regierungsrat zurückzuweisen
1 rulings16 viewsDie Sache ist daher in Gutheissung der Beschwerde an die Vorinstanz zur materiellen Beurteilung zurückzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens trägt die Beschwerdegegnerin 2
1 rulings8 viewsDie Sache ist daher mit dieser Vorgabe an die erste Instanz zurückzuweisen. Da das BFE an die Erwägungen des bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheids gebunden ist
1 rulings11 viewsDie Sache ist daher zur Prüfung dieser Fragen an das Verwaltungsgericht zurückzuweisen
1 rulings10 viewsDie Sache wird zu neuem Entscheid betreffend die geplante Bachverlegung im Bereich der Parzellen Nrn. 1403
1 rulings9 viewsDie Sache wird zu neuer Entscheidung über die Kosten-
1 rulings8 viewsDie Sache wird zur Beurteilung des von den Beschwerdeführern erhobenen Rechtsmittels an den Regierungsrat des Kantons Aargau zurückgewiesen
1 rulings12 viewsDie Sache wird zur Neuregelung der Kosten-
1 rulings12 viewsDie Sache wird zur Neuverlegung der Kosten-
1 rulings8 viewsDie Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des kantonalen Verfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen
1 rulings9 viewsDie Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des vorangegangenen Verfahrens an das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen
1 rulings13 viewsDie Sache wird zur Neuverlegung der Kosten des vorangegangenen Verfahrens an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen
1 rulings15 viewsDie Sache wird zur umgehenden Einsetzung eines Sachwalters für die Arthur
1 rulings9 viewsDie Sachlegitimation ist eine Frage des materiellen Rechts (BGE 138 III 232 E. 4.2; 123 III 60 E. 3a S. 62). Sie ist für den Beschwerdeführer 1 mit Bezug auf die erhobene Leistungsklage zu bejahen
1 rulings8 viewsDie Sachurteilsvoraussetzungen der Beschwerde in Zivilsachen sind erfüllt
1 rulings10 viewsDie Sachurteilsvoraussetzungen sind an sich erfüllt
1 rulings8 viewsDie Sachurteilsvoraussetzungen sind erfüllt
1 rulings8 viewsDie Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 78 ff. BGG geben zu keinen Vorbemerkungen Anlass
1 rulings9 viewsDie Sachurteilsvoraussetzungen von Art. 78 ff. BGG sind erfüllt. Insbesondere droht den Beschwerdeführern die Verweigerung des Rechts-
1 rulings9 viewsDie S.________ AG (S.________; heute im Konkurs) war eine auf Informatikdienstleistungen spezialisierte Gesellschaft
1 rulings6 viewsDie Sanierung des Linthkanals sei in der Weise auszuführen
1 rulings10 viewsDies bedeutet jedoch nicht
1 rulings12 viewsDies bedeutet umgekehrt
1 rulings9 viewsDies bestätige auch die Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 1997 zur Revision der Ortsplanung: Im Dokument "Wohnzone W1 + W2 (bisher E1 + E2) / Ausnützungs-/Überbauungsziffer-Vergleich zum altrechtlichen Stand 1987")
1 rulingsDies bestätigt Folgendes: Die Eltern des Beschwerdeführers 1 reisten zusammen mit den Beschwerdeführern in die Schweiz ein
1 rulings10 viewsDie Schätzungskommission entschied sich für die Grundbelastung 45 dB
1 rulings9 viewsDie Schätzungskommission hat vor Bundesverwaltungsgericht dargelegt
1 rulings10 viewsDie Schätzungskommission Kreis 9 trat am 3. Januar 2011 mangels Zuständigkeit nicht auf das Gesuch ein
1 rulings10 viewsDie Schätzungskommission stellte anhand der t-
1 rulings12 viewsDie Schätzungskommission traf eine Unterscheidung zwischen der Fläche des Grundstücks Nr. 768
1 rulings9 viewsDie Schule Altendorf übernimmt die Organisation
1 rulings11 viewsDie Schweizerische Eidgenossenschaft hat der Beschwerdeführerin 2
1 rulings10 viewsDie schweizerische Rechtsprechung zum Personenfreizügigkeitsabkommen - ein Überblick
1 rulings8 viewsDiese Anliegen weisen einen engen Konnex mit den im UVP-Verfahren zu prüfenden Massnahmen zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung auf. Die Sicherheit der Erschliessungsstrasse ist überdies ein öffentliches Interesse
1 rulings12 viewsDiese Argumentation findet in den Akten keine Stütze. Der Vorwurf der Beschwerdeführer
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