Judges
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Dans sa demande
1 rulings12 viewsDans sa réponse
1 rulings11 viewsDans ses observations
1 rulings11 viewsDans un dernier grief
1 rulings10 viewsDans un dernier temps
1 rulings10 viewsDans un deuxième
1 rulings11 viewsDans un deuxième grief
1 rulings7 viewsDans un deuxième moyen
1 rulings8 viewsDans un deuxième temps
1 rulings10 viewsDans une démarche appellatoire
1 rulings7 viewsDans un entretien téléphonique du 9 février 2006 entre la CRA
1 rulings12 viewsDans un second grief
1 rulings9 viewsD.________ ans Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. In prozessualer Hinsicht beantragten sie die Sistierung des Verfahrens
1 rulings12 viewsD'après l'art. 7 LMP/VS
1 rulingsD'après l'art. 82 lettre b LTF
1 rulings9 viewsD'après les recourants
1 rulings8 viewsDaran ändere nichts
1 rulings10 viewsDaran ändert auch die Beziehung zu ihrem gesetzlichen Vater nichts: V.________ ist nicht sorgeberechtigt
1 rulings11 viewsDaran hat sich in der Zwischenzeit nichts Wesentliches geändert. Das aufgrund des verwaltungsgerichtlichen Rückweisungsentscheids wieder aufgenommene Rechtsmittelverfahren gegen die Baubewilligung vom 22. Mai 2008 ist vor Verwaltungsgericht hängig. Auch wenn sich dieses in Bezug auf die von den Beschwerdeführern erhobene Rüge im Rückweisungsentscheid bereits festgelegt hat
1 rulings10 viewsDaran vermag die nur ganz pauschal
1 rulings8 viewsDarauf gelangten die Beschwerdeführer ans kantonale Verwaltungsgericht
1 rulings12 viewsDaraufhin erarbeitete die NOK eine Projektvariante
1 rulings9 viewsDaraufhin leitete der Gemeinderat Stäfa am 30. März 2004 das Verfahren zum Teilquartierplan Oberhausen ein
1 rulings8 viewsDaraufhin liess der Beschwerdegegner den Niveaupunkt von der Geoinfo AG neu ermitteln
1 rulings9 viewsDaraufhin machten die Beschwerdeführer mit Klageschrift vom 23. August 2004 beim Bezirksgericht Meilen eine Klage gegen die Beschwerdegegner hängig. Sie verlangten im Wesentlichen die Differenzbeträge zwischen dem nach ihrer Ansicht gemäss den Zusatzvereinbarungen geschuldeten
1 rulings9 viewsDaraufhin reichte die "Z.________" beim Gemeinderat Freienbach am 29. April 2009 das Gesuch um eine Änderung des Gestaltungsplans ein. Ersucht wurde um eine Änderung bzw. Ergänzung von Art. 11 Ziff. 1 der Sonderbauvorschriften (SBV) betreffend Nebenbauten
1 rulings11 viewsDaraufhin verwarnte die Fremdenpolizei des Kantons Graubünden A.X.________
1 rulings11 viewsDaraufhin wies der Gemeinderat Oberriet am 1. Februar 2010 das Umzonungsbegehren ab. Dagegen erhoben A
1 rulings8 viewsDaraufhin wurde den Parteien am 12. Februar 2010 ein Bericht zum Bewertungsmodell ausgehändigt. Nachdem der Entscheid der Schätzungskommission vom 1. März 2010 versandt worden war
1 rulings11 viewsDaraus ergibt sich zugleich
1 rulings15 viewsDaraus folgt
1 rulings9 viewsDar es Salaam (Tansania)
1 rulings11 viewsDarlehen an Aktionäre aus wirtschaftlicher
1 rulings10 viewsDarlehens-
1 rulings6 viewsDarlehensbeschlüsse; vgl. zuletzt Urteil 1C_495/2010 vom 24. März 2011 E. 2 betreffend Nachkredit; zu Abstimmungen über bundesrechtswidrige Initiativen vgl. Urteil 1C_92/2010 vom 6. Juli 2010 E. 2.1 mit Überblick über die in BGE 102 Ia 548 E. 2a S. 550; 105 Ia 11 E. 2c S. 13 f. begründete ständige Rechtsprechung)
1 rulingsDas Akteneinsichtsrecht im Besonderen bezieht sich auf sämtliche verfahrensbezogenen Akten
1 rulings12 viewsDas Akteneinsichtsrecht ist nach dem Gesagten Ausfluss des rechtlichen Gehörs. Es bezieht sich auf sämtliche verfahrensbezogenen Akten
1 rulings13 viewsDas Aktienrecht enthält keine Grundlage
1 rulings10 viewsDas älteste Kind des Beschwerdeführers 1 war schon volljährig als das Verwaltungsgericht seinen Entscheid traf
1 rulings8 viewsDas am 10. Mai 2010 beschlossene GOG/ZH wurde im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 21. Mai 2010 veröffentlicht. Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist wurde die Rechtskraft des Beschlusses im Amtsblatt des Kantons Zürich vom 30. Juli 2010 publiziert. Mit Eingabe vom 14. September 2010 erhoben die Beschwerdeführer ihre Beschwerde rechtzeitig (Art. 101 BGG i.V.m. Art. 46 BGG)
1 rulingsDas Amt für Migration des Kantons Zug hat sich nicht vernehmen lassen. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug verweist - für den Regierungsrat - auf den angefochtenen Entscheid. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug beantragt - wie das Bundesamt für Migration - Abweisung der Beschwerde
1 rulings12 viewsDas Amt für Raumentwicklung des Kantons Schwyz
1 rulings11 viewsDas Amt für Raumentwicklung des Kantons Schwyz fällte am 17. Februar 2010 den kantonalen Gesamtentscheid. Es erteilte die kantonale Baubewilligung mit Nebenbestimmungen. Der Gemeinderat dagegen verweigerte mit Beschluss vom 29. März 2010 die Baubewilligung
1 rulings8 viewsDas Amt für Raumordnung
1 rulings13 viewsDas Amt für Verbraucherschutz
1 rulings12 viewsDas Anfechtungsobjekt der staatsrechtlichen Beschwerde
1 rulings12 viewsDas Angebot eines persönlichen Gesprächs vermag die Edition der verlangten Unterlagen nicht zu ersetzen
1 rulings11 viewsDas angefochtene Urteil
1 rulings11 viewsDas angefochtene Urteil befasst sich im Wesentlichen mit der Frage
1 rulings8 viewsDas angefochtene Urteil betrifft den Schutz der Persönlichkeit (Art. 28
1 rulings11 views