Daran hat sich in der Zwischenzeit nichts Wesentliches geändert. Das aufgrund des verwaltungsgerichtlichen Rückweisungsentscheids wieder aufgenommene Rechtsmittelverfahren gegen die Baubewilligung vom 22. Mai 2008 ist vor Verwaltungsgericht hängig. Auch wenn sich dieses in Bezug auf die von den Beschwerdeführern erhobene Rüge im Rückweisungsentscheid bereits festgelegt hat