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Das Amt für Migration des Kantons Zug hat sich nicht vernehmen lassen. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug verweist - für den Regierungsrat - auf den angefochtenen Entscheid. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug beantragt - wie das Bundesamt für Migration - Abweisung der Beschwerde

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