Richter
26,476 richter
Strasse -
1 Entscheide8 AufrufeStrasse A.________ in B.________. Der Erwerbspreis für diese Parzellen betrug rund Fr. 1'900'000.--. Das Grundstück Nr. xxx liegt im Gebiet C.________ im Weiler E.________ an exklusiver Wohnlage mit guter Besonnung
1 Entscheide9 AufrufeStrasse erreicht werden. Nachdem C.________ noch einen Situationsplan mit einer möglichen Parkordnung eingereicht hatte
1 Entscheide9 AufrufeStrassenabstände
1 Entscheide10 AufrufeStrassenabständen
1 Entscheide10 AufrufeStrassenausbaustopps
1 Entscheide8 AufrufeStrassenbild nicht störten. Diese negative Ästhetikklausel entspreche im Wesentlichen der kantonalen Mindestvorschrift von § 56 PBG. Der Gemeinderat
1 Entscheide8 AufrufeStrassenlinien gelegt werden. A.X.________
1 Entscheide11 AufrufeStrassenlinien gelegt werden. Die Eheleute X.________
1 Entscheide11 AufrufeStrassenprojektpläne beizuziehen
1 Entscheide14 AufrufeStrassenverkehr
1 Entscheide8 AufrufeStrassenverkehr nicht zu. Weitere Fahrbewilligungen verschärften nur die Verkehrsproblematik
1 Entscheide10 AufrufeStrassenzüge (etc.) systematisch abzufahren
1 Entscheide10 AufrufeStrassenzüge in der Schweiz abzufahren
1 Entscheide10 AufrufeStrasse zu entflechten
1 Entscheide7 AufrufeSträucher auf ihrem Grundstück Nr. 2259 im westlichen Grünbereich entlang der Grenze zum Grundstück Nr. 2260
1 Entscheide10 AufrufeSträucher aufzählten
1 Entscheide11 AufrufeSträucher gepflanzt werden. Wie die Vorinstanz zu Recht ausgeführt hat
1 Entscheide10 AufrufeSträucher in diesem Bereich nach Ermessen des Richters
1 Entscheide10 AufrufeSträucher nach Ermessen des Richters
1 Entscheide11 AufrufeSträuchern befinden
1 Entscheide10 AufrufeSträucher sowie eine Hecke als Massnahmen eingestuft hat
1 Entscheide7 AufrufeSträucher sowie eine Hecke können an einer baulich dicht zu nutzenden Zentrumslage als ausreichend gelten
1 Entscheide12 AufrufeStreichung des "Gipfelischiffs" im Verbundfahrplan 2009/10 (Art. 8
1 EntscheideStreiflichter durch das gerichtliche Nachlassverfahren
1 Entscheide11 AufrufeStreitgegenstand bildet allein die Legitimation der Beschwerdeführer gemäss § 24 Abs. 2 des Gesetzes über Raumentwicklung
1 Entscheide8 AufrufeStreitgegenstand bildet demnach der vorinstanzliche Entscheid
1 Entscheide8 AufrufeStreitgegenstand bildet die Frage
1 Entscheide11 AufrufeStreitgegenstand bildet die korrekte Messung der Höhe der Südfassade des geplanten Mehrfamilienhauses. Das Messergebnis ist entscheidend für die Qualifikation des untersten
1 Entscheide10 AufrufeStreitgegenstand bildet die strassenmässige Erschliessung der zwei sich auf dem Baugrundstück befindlichen Abstellplätze. Der Zufahrtsweg Kat.-Nr. 2587
1 Entscheide11 AufrufeStreitgegenstand im bundesgerichtlichen Verfahren bildet allein die Legitimation der Beschwerdeführer
1 Entscheide13 AufrufeStreitgegenstand ist vorliegend ein selbständig eröffneter Zwischenentscheid
1 Entscheide9 AufrufeStreitgegenstand sowie der Beschwerdebegründung) nur hinsichtlich der Frage der Beschwerdelegitimation zu prüfen
1 Entscheide10 AufrufeStreitgegenstand vor Bundesgericht kann mithin allein die Frage bilden
1 Entscheide9 AufrufeStreitgenossinnen abschliessen (Art. 91 BGG; BGE 134 III 426 E. 1.1 S. 428)
1 Entscheide5 AufrufeStreitgenossinnen abschliessen (Art. 91 BGG). Ferner ist die Beschwerde zulässig gegen selbständig eröffnete Vor-
1 Entscheide11 AufrufeStreitig ist der Umfang der Grunddienstbarkeit "Fahrwegrecht lt. Plan". Die Beschwerdeführer vertreten die Meinung
1 Entscheide10 AufrufeStreitig ist der Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses des Bezirksrates Affoltern vom 21. Juli 2011
1 Entscheide10 AufrufeStreitig ist in erster Linie die Kostenverteilung für das Verfahren vor dem Baurekursgericht (zur Höhe der Gerichtsgebühr vgl. unten E. 4)
1 Entscheide9 AufrufeStreitig ist weiter
1 Entscheide10 AufrufeStrengere Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gelten
1 Entscheide11 AufrufeStrohblumen
1 Entscheide8 AufrufeStromrechnungen
1 Entscheide8 AufrufeStromVG; SR 734.7) in Kraft getreten. Gemäss Art. 18 Abs. 1 dieses Gesetzes wird das Übertragungsnetz auf gesamtschweizerischer Ebene von der nationalen Netzgesellschaft betrieben. Die Netzgesellschaft muss Eigentümerin des von ihr betriebenen Netzes sein (Art. 18 Abs. 2 StromVG). Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen überführen bis spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes (d.h. bis spätestens 1. Januar 2013) das Übertragungsnetz auf gesamtschweizerischer Ebene auf die nationale Netzgesellschaft (Art. 33 Abs. 4 StromVG). Kommen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen dieser Verpflichtung nicht nach
1 Entscheide5 AufrufeStrukturanpassungen
1 Entscheide8 AufrufeStudiengänge an Hochschulen. Bei der Höhe der Richtwerte nehme sie aber
1 Entscheide9 AufrufeStudien zum Masterplan
1 Entscheide12 AufrufeStundentafeln bereits erstellt worden bzw. stünden in Bearbeitung
1 Entscheide11 AufrufeSturesson c. Schweden
1 Entscheide9 AufrufeSturesson c. Schweden vom 21. Februar 1990
1 Entscheide11 Aufrufe