Richter
26,476 richter
StG])
1 Entscheide8 AufrufeStG/AG) verstanden haben wollen
1 EntscheideSt. Gallen 1983
1 Entscheide9 AufrufeSt. Galler BV-Kommentar
1 Entscheide10 AufrufeSt. Galler Kommentar zur Bundesverfassung
1 Entscheide13 AufrufeSt. Galler Kommentar zur BV
1 Entscheide9 AufrufeSt. Galler Strasse 64
1 Entscheide8 AufrufeStGB)
1 Entscheide8 AufrufeStGB-Kommentar
1 Entscheide8 AufrufeStG) im Rahmen einer so genannten kantonalen Unternehmenssteuerreform anzupassen
1 Entscheide10 AufrufeStHG
1 Entscheide11 AufrufeStHG)
1 Entscheide11 AufrufeStHG "angemessen". Die beiden ersten Handänderungen vom 7. Januar 2000
1 Entscheide11 AufrufeStHG bei der Veräusserung einer dauernd
1 Entscheide11 AufrufeStHG (dauernd
1 Entscheide8 AufrufeStHG erweist sich vor diesem Hintergrund als bundesrechtskonform
1 Entscheide13 AufrufeStHG; SR 642.14) den folgenden zweiten Satz ein (BBl 2007 2321):
1 Entscheide7 AufrufeStichdatum für die Frage der Vorhersehbarkeit sei der 23. Mai 2000
1 Entscheide10 AufrufeStichentscheid sowie Zustimmungsbedürftigkeit von Gesellschaftsorganen. Obgleich zwischen den beiden Vertragstypen eine klare Hierarchie ergehe
1 Entscheide9 AufrufeStickoxiden eingehalten würden bzw. dass ein Immissionsniveau erreicht werde
1 Entscheide11 AufrufeStickoxiden ermöglichten (längerfristige partielle Fahrverbote für den Privatverkehr als in Zeiten von Grenzwertüberschreitungen
1 Entscheide8 AufrufeStiftung B.________: 10'000 Aktien; Verkaufspreis Fr. 780'000.--; Verrechnungssteuer Fr. 269'500.--
1 Entscheide6 AufrufeStiftung B.________ ein Verrechnungssteuerbetrag von CHF 269'500;
1 Entscheide11 AufrufeStiftung B.________: Sie beantragte am 27. April 2005 eine Rückerstattung im Umfang von Fr. 269'500.--
1 Entscheide10 AufrufeStiftung C.________: 10'000 Aktien; Verkaufspreis Fr. 847'500.--; Verrechnungssteuer Fr. 293'125.--
1 Entscheide6 AufrufeStiftung C.________: 50'000 Aktien; Verkaufspreis Fr. 3'900'000.--; Verrechnungssteuer Fr. 1'347'500.--
1 Entscheide7 AufrufeStiftung C.________ ein Verrechnungssteuerbetrag von total CHF 1'640'625 (CHF 293'125
1 Entscheide9 AufrufeStiftung C.________: Sie beantragte am 28. Februar 2005 eine Rückerstattung im Umfang von Fr. 1'640'625.-- (Fr. 293'125.-- plus Fr. 1'347'500.--)
1 Entscheide9 AufrufeStiftungen
1 Entscheide10 AufrufeStiftungsangelegenheiten zu unterscheiden wisse
1 Entscheide12 AufrufeStiftungsaufsicht
1 Entscheide9 AufrufeStiftungsaufsicht des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt
1 Entscheide13 AufrufeStiftungsbelange mit privaten Angelegenheiten vermengt worden sind
1 Entscheide10 AufrufeStiftungsbelangen getrennt habe
1 Entscheide8 AufrufeStiftungsrat berufen hat. Entsprechend stösst die Rüge der Verletzung der Begründungspflicht als Teilgehalt des rechtlichen Gehörs ins Leere
1 Entscheide10 AufrufeStiftungsrecht
1 Entscheide12 AufrufeStiftung X.________
1 Entscheide11 AufrufeStimmberechtigten ein grösseres Mitspracherecht eingeräumt werde. Damit stelle der Gegenvorschlag eine Alternative zu jener Revision dar
1 Entscheide9 AufrufeStimmrecht im Stockwerkeigentum verfügt (vgl. WERMELINGER
1 Entscheide11 AufrufeSt. Jakob Halle
1 Entscheide9 AufrufeSt. Leonhardstrasse 40
1 Entscheide8 AufrufeStockwerkeigentümer der Liegenschaften Walzmühlestrasse 55/57 Einsprache. Der Stadtrat Frauenfeld wies die Einsprache am 15. November 2005 ab. Dagegen gelangten die unterlegenen Einsprecher
1 EntscheideStockwerkeigentümergemeinschaft E.________
1 Entscheide10 AufrufeStockwerkeigentümergemeinschaft S.________
1 Entscheide8 AufrufeStockwerkeigentumseinheiten am nächsten komme. Dies ergab bei der Liegenschaft der Enteigneten (Bruggackerstrasse 20) einen Minderwert von 17.5 % des Verkehrswertes ohne Fluglärm
1 EntscheideStockwerkeigentums nicht verkannt
1 Entscheide9 AufrufeStörung zu unterlassen
1 Entscheide7 AufrufeStPO Praxiskommentar 2009
1 Entscheide9 AufrufeStPS 18 48). Demgegenüber erweist es sich als aktenwidrig
1 Entscheide8 AufrufeStR 60/2005 S. 113; XAVIER OBERSON
1 Entscheide