Stichentscheid sowie Zustimmungsbedürftigkeit von Gesellschaftsorganen. Obgleich zwischen den beiden Vertragstypen eine klare Hierarchie ergehe — Richter — Swissrulings
Stichentscheid sowie Zustimmungsbedürftigkeit von Gesellschaftsorganen. Obgleich zwischen den beiden Vertragstypen eine klare Hierarchie ergehe