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Hiergegen führen X.________und Y.________ mit Eingabe vom 20. Januar 2011 der Sache nach Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Diese ans Bundesgericht in Luzern gesandte Eingabe ist gemäss aktuellem Bundesgerichtsreglement an die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne überwiesen worden

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28. Jan. 11

Strafprozess

1B 30/2011/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/Zurich·DE·3 min·1
Nichteintreten