Hiergegen führen X.________und Y.________ mit Eingabe vom 20. Januar 2011 der Sache nach Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Diese ans Bundesgericht in Luzern gesandte Eingabe ist gemäss aktuellem Bundesgerichtsreglement an die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne überwiesen worden