Skip to content

Die Rüge der Verletzung des Rechtsverzögerungsverbots gemäss Art. 5 Abs. 1 StPO erweist sich damit im heutigen Zeitpunkt als begründet

1 Entscheide·0 Präsident·2 Aufrufe
12. Nov. 12

Strafprozess

1B 549/2012/I. öffentlich-rechtliche Abteilung/Strafprozess/BaselStadt·DE·10 min·1
Gutheissung