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Auf Antrag der S.________ bewilligte der Nachlassrichter des Bezirksgerichts Zürich am 9. Dezember 2002 die provisorische Nachlassstundung. Mit Verfügung vom 10. Februar 2003 wurde der S.________ die definitive Nachlassstundung bis zum 5. August 2003 gewährt

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8. Feb. 10

Vertragsrecht

4A 306/2009/I. zivilrechtliche Abteilung/Vertragsrecht/Zurich·DE·1h 11min·2
Teilweise Abweisung