Juges
26,479 juges
Vor Bundesgericht verlangen die Beschwerdeführer im Wesentlichen die bereits im kantonalen Verfahren geltend gemachten Differenzbeträge nebst Zins. Die Beschwerdegegner schliessen auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde
1 arrêts8 consultationsVor dem Bezirksgericht Hinwil verlangte der Kläger von der Beklagten wegen fehlender Aufklärung
1 arrêts10 consultationsVor dem Hintergrund
1 arrêts10 consultationsVor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung mag fraglich sein
1 arrêts14 consultationsVor dem Regionalgericht Bern-Mittelland ist ein Strafverfahren gegen X.________
1 arrêts6 consultationsVor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts ist ein Strafverfahren hängig gegen Y.________
1 arrêts12 consultationsVor diesem Hintergrund beschloss die Volkskammer der DDR am 31. Mai 1990 eine Ergänzung des Parteiengesetzes (PartG DDR)
1 arrêts7 consultationsVor diesem Hintergrund erscheint weder die Auslegung der kantonalen Ästhetikvorschrift durch die Vorinstanz noch die vorweggenommene Beweiswürdigung in Bezug auf den beantragten Augenschein als willkürlich (vgl. dazu BGE 136 I 229 E. 5.3 S. 236 f. mit Hinweisen). Nach den Bauplänen macht die Antenne auf dem relativ grossen Standortgebäude
1 arrêts8 consultationsVor diesem Hintergrund hat das Obergericht kein Bundesrecht verletzt
1 arrêts12 consultationsVor diesem Hintergrund ist die vorinstanzliche Feststellung einer erst nach Beendigung des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen
1 arrêts10 consultationsVor diesem Hintergrund kann der sinngemäss vorgetragenen Behauptung der Beschwerdeführer
1 arrêts10 consultationsVor diesem Hintergrund lässt sich das Ortspolizeiregelement auf diese Weise verfassungsgemäss auslegen
1 arrêts11 consultationsVor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden
1 arrêts9 consultationsVoreingenommenheit erwecken (BGE 133 I 1 E. 6.2 S. 6; 131 I 24 E. 1.1 S. 25 mit Hinweisen)
1 arrêts10 consultationsVorentscheide eingeholt werden. Der Vorentscheid ist hinsichtlich der behandelten Fragen in gleicher Weise verbindlich
1 arrêts10 consultationsVorentscheide eingeholt werden können. Ein solcher Vorentscheid ist hinsichtlich der behandelten Fragen in gleicher Weise verbindlich
1 arrêts12 consultationsVorentscheide eingeholt werden können. Ein solcher Vorentscheid schliesst das baurechtliche Bewilligungsverfahren demzufolge im Grundsatz nicht ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts stellt ein positiv lautender baurechtlicher Vorentscheid grundsätzlich einen Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 BGG dar (BGE 135 II 30 E. 1 S. 31 ff.). Anders verhält es sich beim negativen Vorentscheid. Lehnt die zuständige Behörde bzw. die letzte kantonale Instanz im Vorentscheid das in Frage stehende Bauvorhaben ab
1 arrêts11 consultationsVorentscheide ohne Drittverbindlichkeit gegen Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG verstiessen
1 arrêts10 consultationsVorgehen
1 arrêts1 consultationsVorgehen" im Kapitel "Grundsätze zur Bildung von Betreibungskreisen" wie folgt wieder: "Zur Sicherstellung der Fachkunde
1 arrêts11 consultationsVorgesetzten
1 arrêts9 consultationsVorhaben von der UVP-Pflicht auszunehmen
1 arrêts9 consultationsVorhandensein von gemeindeeigenen Fahrzeugen oder lokalen Taxi- oder Transportbetrieben (vgl. Urteil 2P.34/1993 vom 28. Januar 1994
1 arrêtsVorinstanzen
1 arrêts8 consultationsVorinstanz haben das Verzichtseinkommen mit Fr. 33'600.- bemessen (Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG). Sie übernahmen hiebei den im Jahr 2003 im gleichen Betrag verbuchten Lohnaufwand. Zudem stellte das kantonale Gericht für das Jahr 2004 u.a. einen im Vergleich zu 2003 (Fr. 82'290.-) höheren Bruttogewinn (recte: "vereinnahmter Ertrag") von Fr. 85'795.65 fest
1 arrêts9 consultationsVorinstanzliche Parteientschädigungen
1 arrêts10 consultationsVorkehrungen auf hoher Regierungsebene; gefestigte
1 arrêts11 consultationsVorliegend betrifft die Gehörsverweigerung des Verwaltungsgerichts einen Nebenpunkt von untergeordneter Bedeutung
1 arrêts9 consultationsVorliegend fällt der Zeitpunkt der Auflösung des Güterstandes auf den 30. April 2001 (Einreichung des Scheidungsbegehrens). Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich je die Anteile der Beschwerdegegnerin
1 arrêts6 consultationsVorliegend gab nicht erst der vorinstanzliche Entscheid respektive die Beschwerde Anlass zum Einreichen der neuen Beweismittel. Vielmehr hätte die Staatsanwaltschaft diese Beweismittel
1 arrêts11 consultationsVorliegend geht es um die Veranlagung von kantonalen Steuern der Jahre 1994 bis 1998
1 arrêts9 consultationsVorliegend geht es um die Zulassung zur fünften Gymnasialklasse bzw. zur Maturitätsprüfung. Dabei steht nicht die - als solche unbestrittene - Leistungsbeurteilung zur Diskussion
1 arrêts10 consultationsVorliegend geht es unbestrittenermassen um ein unüberbautes
1 arrêts11 consultationsVorliegend habe die Schätzungskommission verschiedene Modelle zur Minderwertschätzung entwickeln lassen
1 arrêts10 consultationsVorliegend hängt die Zahlung direkt mit dem Verzicht auf die Rückübertragung der Liegenschaft zusammen. Das geltend gemachte Rückübertragungsrecht wurde durch die Beschwerdeführer nicht entgeltlich erworben
1 arrêts12 consultationsVorliegend hat der Beschwerdeführer 1 die streitbetroffenen Einspracheentscheide am 18. Juni 2011 persönlich auf der Poststelle in Empfang genommen. Die Rekursfrist für die Rechtsmittel an das Steuerrekursgericht lief
1 arrêts9 consultationsVorliegend hat die Beschwerdeführerin eine als Verfassungsbeschwerde betitelte Eingabe gemacht. Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch subsidiär (Art. 113 BGG)
1 arrêts6 consultationsVorliegend hat die Bewilligungsverweigerung nicht zwingend zur Folge
1 arrêts9 consultationsVorliegend hat die Gemeinde Oberriet den von den Beschwerdeführern ausgearbeiteten Entwurf (Teilzonenplan Letzau Nord) entgegengenommen
1 arrêts10 consultationsVorliegend herrscht ein derartiger (positiver) interkantonaler Kompetenzkonflikt. Er dreht sich um die steuerliche Erfassung des noch nicht besteuerten Gewinnanteils von Fr. 303'800.--. Neben dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 23. Februar 2012 kann auch die (längst rechtskräftige) Veranlagungsverfügung des Kantons Nidwalden vom 14. Juli 2011 angefochten werden
1 arrêts9 consultationsVorliegend ist der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig. Soweit die Beschwerdeführer rügen
1 arrêts11 consultationsVorliegend ist unstrittig
1 arrêts10 consultationsVorliegend ist weder ersichtlich
1 arrêts10 consultationsVorliegend kann offen bleiben
1 arrêts9 consultationsVorliegend machten die Beschwerdeführer einen im Jahre 2007 entstandenen Verlust geltend. Die Steuerkommission Z.________ hat die Beschwerdeführer für diese Periode rechtskräftig veranlagt
1 arrêts10 consultationsVorliegend rügt der Anzeiger
1 arrêts7 consultationsVorliegend sind diese Voraussetzungen erfüllt
1 arrêts11 consultationsVorliegend sind einzig die Gerichtskosten angefochten. Deren Festsetzung richtet sich nach kantonalem Recht. Es kann daher nur geltend gemacht werden
1 arrêts10 consultationsVorliegend sind nach dem in der vorstehenden Erwägung 2.1.1 Ausgeführten allerdings nur solche Sachverhaltsrügen zulässig
1 arrêts14 consultationsVorliegend - so folgern die Beschwerdeführer - bewirke die Dachaufbaute aus der Kombination von Antenne
1 arrêts14 consultations