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Giudici

26,479 giudici

U.________ auf. Die Ehe X.________-W.________ wurde am 7. Dezember 2009 rechtskräftig geschieden. Für den - vermutungsweise (vgl. vorne lit. B) - gemeinsamen Sohn V.________ erhielt X.________ ein gerichtsübliches Besuchsrecht zugesprochen. Einen Vaterschaftstest hatte er verweigert
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U.b.________
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Übelkeit
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Überbautes Gebiet in diesem Sinn liegt nur vor
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Überbauung mit den vorliegend streitigen Parzellen vergleichbar sind. Im Übrigen verfügen die Gemeinden des Kantons St. Gallen auf dem Gebiet der Nutzungsplanung über Autonomie. Einzonungen
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Überbauungsflächen
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Überbauungsfläche nicht zunichte gemacht. Auch nach der Übertragung sei die zonengemässe Baudichte insgesamt eingehalten
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Überbauungsflächen zwischen benachbarten Parzellen nicht zulässig sein soll
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Überbauungsflächen zwischen den beiden Grundstücken sei unzulässig. Die Ausnützungs-
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Überbauungsordnung
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Überbauungsplan
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Überbauungsplan Letzau I ist jedoch - soweit ersichtlich - noch nicht rechtskräftig
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Überbauungsziffer
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Überbauungsziffern erreicht
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Überbauungsziffer vor. Das Gesetz lasse also weitere Unterscheidungs- bzw. Unterteilungskriterien ausdrücklich zu. Der Gesetzgeber habe auch nicht vorgesehen
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Überbauung von Baugrundstücken vereinbart worden
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Überbauung von Baugrundstücken vereinbart worden sei
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Überblick über die wesentlichen Neuerungen im Hinblick auf die juristische Alltagsarbeit
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Über das Vermögen der X.________ GmbH (Insolvenzschuldnerin) wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Bochum
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Über die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege kann mit dem Entscheid in der Sache entschieden werden
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Überdies haben die Beschwerdeführer um Gewährung der aufschiebenden Wirkung ersucht
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Überdies hatte die Baurekurskommission die Ermittlungsgrundlagen für die Lärmbelastung (Fluglärm-Belastungskataster) erst nach Abschluss des Schriftenwechsels von der kantonalen Fachstelle Lärmschutz beigezogen. Das Verwaltungsgericht gab daher den Beschwerdeführern im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gelegenheit
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Überdies ist darauf hinzuweisen
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Überdies stimme das Standortdatenblatt vom 23. Februar 2009 nicht überall mit dem der Baubewilligung zugrunde liegenden Standortdatenblatt vom 31. Mai 2006 überein; so werde für den OMEN 4 eine elektrische Feldstärke von 4.14 V/m angegeben anstatt (wie bisher) von 4.18 V/m
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Über die U.________ AG wurde am 30. Juni 1999 der Konkurs eröffnet. Die Beschwerdeführerinnen wurden mit einer Forderung von Fr. 7'956'067.75 kolloziert. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1999 trat ihnen das Konkursamt Zug als Konkursverwaltung die Verantwortlichkeitsansprüche gegen die Beschwerdegegner nach Art. 260 SchKG ab
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Über die Unterhaltspflicht des Beschwerdegegners hat das Amtsgericht Ravensburg bereits befunden. Dessen Urteil vom 5. August 2008 ist in Rechtskraft erwachsen
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Überflüge der südlichen Region des Flughafens Kloten durch zivile Flugzeuge zu verhindern
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Überflugsenteignungen am Beispiel des Flughafens Zürich
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Überführung des Beschwerdeführers 1 in den ordentlichen Strafvollzug hat dieser den vorbehaltlosen Rückzug von Ziffer 1 seines Rechtsbegehrens (betreffend Haftentlassung) erklärt. Dieser Teilgegenstand des hängigen Beschwerdeverfahrens ist infolge (partiellen) Beschwerderückzugs als erledigt am Geschäftsverzeichnis abzuschreiben
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Übergabetermine arrangiert
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Übergangsbestimmungen findet sich § 34 FAG/ ZH
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Übergangsrecht der Schweizerischen Strafprozessordnung
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Übernachtung als Spesen ausgerichtet werden
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Übernahme in die D.________-Bank aufgegangen sei. Demzufolge ist auch im Rubrum des vorliegenden Urteils die D.________-Bank als Beschwerdeführerin 4 aufzuführen
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Überprüfung der Dimensionierungswassermenge
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Überprüfung des Diskontierungssatzes für MIFLU II vom 15. Oktober 2009 S. 35 f
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Übertragungen von Grundstücksteilen oder Ausnützungsübertragungen müssten nicht bereits im Zeitpunkt der Baubewilligung rechtsverbindlich vorliegen. Den Betroffenen solle die Möglichkeit offen stehen
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Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes: drei Monate Gefängnis unbedingt
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Übertretung dieses Verbotes hat Polizeibusse bis Fr. 200.-- zur Folge
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Überwachung") der Bundesstrafprozessordnung. Anfechtungsgegenstand des vorinstanzlichen Beschwerdeverfahrens war somit eine Amtshandlung
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Üble Nachrede
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U.c.________
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Udo Michel
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U.d.________ sowie die Abteilung Kindes-
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Uetliberg
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Uetliberg sei aufzuheben
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Ufer aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung nicht möglich ist (Urteil 1A.62/1998 E. 4c
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Uferbestockungen oder mit anderer naturnaher
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Ufergehölzabstands von Anlagen
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Ufer müssen so gestaltet werden
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