Giudici
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In der Sache sind keine weiteren Vernehmlassungen eingeholt worden
1 sentenze9 visualizzazioniIn der Sache unangefochten geblieben ist indessen die Bewilligung zur Unterschreitung des Waldabstands
1 sentenze10 visualizzazioniIn der Sache wiederholen die Beschwerdeführer in ihrer Beschwerde einzig ihre bereits im kantonalen Verfahren erhobenen Vorbringen (blosses Verwaltungsgebäude
1 sentenze8 visualizzazioniIn der Schlussabstimmung am 28. Oktober 2010 sprach sich der Kantonsrat mit 37 zu 36 Stimmen gegen die Vorlage aus
1 sentenze11 visualizzazioniIn der Tat ist weder die Forderungsanmeldung noch die Einreichung einer Kollokationsklage per se ein hoheitlicher Akt. Dies erhellt allein schon daraus
1 sentenze12 visualizzazioniIn der Tat wurden zwischen A.________ als Grundeigentümer
1 sentenze14 visualizzazioniIn der Veranlagungsverfügung vom 30. März 2011 für die Steuerperioden 2006
1 sentenze9 visualizzazioniIn der Vernehmlassung vom 19. Oktober 2010 zum Rekurs führte das Gemeindesteueramt der Stadt C.________ (Veranlagungsbehörde) demgegenüber aus:
1 sentenze11 visualizzazioniIn der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 stimmten die Stimmberechtigten des Kantons Zürich dem Kreditbeschluss des Kantonsrates mit 249'980 Ja- zu 151'374 Nein-Stimmen zu. Das Ergebnis der Volksabstimmung wurde mit Verfügung der Justizdirektion des Kantons Zürich vom 18. Februar 2011 im Amtsblatt vom 25. Februar 2011 veröffentlicht
1 sentenze8 visualizzazioniIn der vorberatenden Kommission des Kantonsrats wurden verschiedene Varianten abgeklärt
1 sentenze10 visualizzazioniIn der vorliegenden Angelegenheit ist eine auf kantonales
1 sentenze9 visualizzazioniIn der vorliegenden Konstellation ist im Sinne der dargelegten Praxis kein rechtsmissbräuchliches Prozessieren der Beschwerdeführer ersichtlich. Sie sind (gestützt auf Art. 21 Abs. 3 IRSG i.V.m. Art. 9a IRSV bzw. Art. 80h lit. b IRSG) legitimiert
1 sentenze8 visualizzazioniIn der Zwischenzeit hat der Schweizerische Anwaltsverband Vorarbeiten unternommen
1 sentenze10 visualizzazioniIn der Zwischenzeit hatte C. X.________ im Jahre 1993 seinen hälftigen Miteigentumsanteil an der Baurechtsliegenschaft an seine beiden Kinder A. X.________ (Beschwerdeführerin 1)
1 sentenze7 visualizzazioniIndes erachten die ESA
1 sentenze8 visualizzazioniIndessen sind die von den Beschwerdeführern im kantonalen Verfahren erhobenen Rügen ausnahmsweise aus Gründen von Treu
1 sentenze8 visualizzazioniIndes tun die Beschwerdeführer nicht positiv dar
1 sentenze10 visualizzazioniIn diesem Fall
1 sentenze8 visualizzazioniIn diesem Fall käme es zur Trennung der Familie
1 sentenze12 visualizzazioniIn diesem Punkt wird stattdessen neu wie folgt entschieden: "Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen"
1 sentenze12 visualizzazioniIn diesem Rechtshilfeersuchen (act. 1.6) wird ausgeführt
1 sentenze9 visualizzazioniIn diesem Sinn hat das Bundesgericht festgehalten
1 sentenze13 visualizzazioniIn diesem Zusammenhang haben die Beschwerdeführer geltend gemacht
1 sentenze11 visualizzazioniIn diesem Zusammenhang ist auf die Feststellung der Vorinstanz hinzuweisen
1 sentenze9 visualizzazioniIn diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen
1 sentenze9 visualizzazioniIn diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen
1 sentenze11 visualizzazioniIn diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen
1 sentenze11 visualizzazioniIn diesem Zusammenhang sei schliesslich zu berücksichtigen
1 sentenze7 visualizzazioniIn diesem Zusammenhang stellte die Vorinstanz fest
1 sentenze11 visualizzazioniIn dieser Situation durfte das Verwaltungsgericht in vorweggenommener Beweiswürdigung annehmen
1 sentenze9 visualizzazioniIn dieser Situation hätte zwingend eine unabhängige Expertise eingeholt werden müssen. Dies sei von den Beschwerdeführern auch beantragt worden. Diesem Beweisantrag sei jedoch nicht stattgegeben worden
1 sentenze11 visualizzazioniIn dieser Struktur hielt G.________ 100 % der E.________
1 sentenze1 visualizzazioniIn dieser Struktur hielt H.________ 100 % der F.________
1 sentenze1 visualizzazioniIndikatoren
1 sentenze9 visualizzazioniIndizes
1 sentenze9 visualizzazioniIndustrie-
1 sentenze9 visualizzazioniIndustriegebiete vom Hochwasser verschont
1 sentenze11 visualizzazioniIndustriegebiets. Mit der vorgesehenen Einzonung werde eine grundsätzlich unzulässige Kleinbauzone geschaffen
1 sentenze12 visualizzazioniIndustrielärm
1 sentenze9 visualizzazioniIndustrielärm führen
1 sentenze10 visualizzazioniIndustrielärm - führen darf. Eine solche Gefahr besteht aber nach Auffassung der Vorinstanz insbesondere
1 sentenze9 visualizzazioniIndustrielärm üblichen "Verdünnungseffekt" abschwäche. Auch die Anwendung des Spitzenpegel-Kriteriums
1 sentenze9 visualizzazioniIndustriestrasse an die Ringstrasse zu verzichten
1 sentenze9 visualizzazioniIndustriestrasse vorgesehenen Flächen mit Bäumen dienten der Abriegelung der Quartierstrassen für den Motorfahrzeugverkehr
1 sentenze8 visualizzazioniIndustrieverein des Kantons Bern
1 sentenze10 visualizzazioniIndustrievereins des Kantons Bern sowie von X.________
1 sentenze12 visualizzazioniIndustrie vom 10. Oktober 2002 stellte die Q.________ AG gegen sämtliche Beteiligten Strafantrag wegen Nötigung (Art. 181 StGB)
1 sentenze11 visualizzazioniIndustriezonen" von der Gemeinde am 4. Juni 2007 beschlossenen neuen Bestimmung in der kommunalen Bauordnung
1 sentenze8 visualizzazioniIn einem einzigen Fall musste sich das Bundesgericht bisher mit der strafrechtlichen Seite der Suizidbeihilfe befassen. Es bestätigte dabei ein kantonales Urteil
1 sentenze9 visualizzazioniIn einem ersten Rechtsmittelverfahren wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Angelegenheit an die ZHW zurück
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