Juges
26,476 juges
In der Sache sind keine weiteren Vernehmlassungen eingeholt worden
1 arrêts9 consultationsIn der Sache unangefochten geblieben ist indessen die Bewilligung zur Unterschreitung des Waldabstands
1 arrêts10 consultationsIn der Sache wiederholen die Beschwerdeführer in ihrer Beschwerde einzig ihre bereits im kantonalen Verfahren erhobenen Vorbringen (blosses Verwaltungsgebäude
1 arrêts8 consultationsIn der Schlussabstimmung am 28. Oktober 2010 sprach sich der Kantonsrat mit 37 zu 36 Stimmen gegen die Vorlage aus
1 arrêts11 consultationsIn der Tat ist weder die Forderungsanmeldung noch die Einreichung einer Kollokationsklage per se ein hoheitlicher Akt. Dies erhellt allein schon daraus
1 arrêts12 consultationsIn der Tat wurden zwischen A.________ als Grundeigentümer
1 arrêts14 consultationsIn der Veranlagungsverfügung vom 30. März 2011 für die Steuerperioden 2006
1 arrêts9 consultationsIn der Vernehmlassung vom 19. Oktober 2010 zum Rekurs führte das Gemeindesteueramt der Stadt C.________ (Veranlagungsbehörde) demgegenüber aus:
1 arrêts11 consultationsIn der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 stimmten die Stimmberechtigten des Kantons Zürich dem Kreditbeschluss des Kantonsrates mit 249'980 Ja- zu 151'374 Nein-Stimmen zu. Das Ergebnis der Volksabstimmung wurde mit Verfügung der Justizdirektion des Kantons Zürich vom 18. Februar 2011 im Amtsblatt vom 25. Februar 2011 veröffentlicht
1 arrêts8 consultationsIn der vorberatenden Kommission des Kantonsrats wurden verschiedene Varianten abgeklärt
1 arrêts10 consultationsIn der vorliegenden Angelegenheit ist eine auf kantonales
1 arrêts9 consultationsIn der vorliegenden Konstellation ist im Sinne der dargelegten Praxis kein rechtsmissbräuchliches Prozessieren der Beschwerdeführer ersichtlich. Sie sind (gestützt auf Art. 21 Abs. 3 IRSG i.V.m. Art. 9a IRSV bzw. Art. 80h lit. b IRSG) legitimiert
1 arrêts8 consultationsIn der Zwischenzeit hat der Schweizerische Anwaltsverband Vorarbeiten unternommen
1 arrêts10 consultationsIn der Zwischenzeit hatte C. X.________ im Jahre 1993 seinen hälftigen Miteigentumsanteil an der Baurechtsliegenschaft an seine beiden Kinder A. X.________ (Beschwerdeführerin 1)
1 arrêts7 consultationsIndes erachten die ESA
1 arrêts8 consultationsIndessen sind die von den Beschwerdeführern im kantonalen Verfahren erhobenen Rügen ausnahmsweise aus Gründen von Treu
1 arrêts8 consultationsIndes tun die Beschwerdeführer nicht positiv dar
1 arrêts10 consultationsIn diesem Fall
1 arrêts8 consultationsIn diesem Fall käme es zur Trennung der Familie
1 arrêts12 consultationsIn diesem Punkt wird stattdessen neu wie folgt entschieden: "Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen"
1 arrêts12 consultationsIn diesem Rechtshilfeersuchen (act. 1.6) wird ausgeführt
1 arrêts9 consultationsIn diesem Sinn hat das Bundesgericht festgehalten
1 arrêts13 consultationsIn diesem Zusammenhang haben die Beschwerdeführer geltend gemacht
1 arrêts11 consultationsIn diesem Zusammenhang ist auf die Feststellung der Vorinstanz hinzuweisen
1 arrêts9 consultationsIn diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen
1 arrêts9 consultationsIn diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen
1 arrêts11 consultationsIn diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen
1 arrêts11 consultationsIn diesem Zusammenhang sei schliesslich zu berücksichtigen
1 arrêts7 consultationsIn diesem Zusammenhang stellte die Vorinstanz fest
1 arrêts11 consultationsIn dieser Situation durfte das Verwaltungsgericht in vorweggenommener Beweiswürdigung annehmen
1 arrêts9 consultationsIn dieser Situation hätte zwingend eine unabhängige Expertise eingeholt werden müssen. Dies sei von den Beschwerdeführern auch beantragt worden. Diesem Beweisantrag sei jedoch nicht stattgegeben worden
1 arrêts11 consultationsIn dieser Struktur hielt G.________ 100 % der E.________
1 arrêts1 consultationsIn dieser Struktur hielt H.________ 100 % der F.________
1 arrêts1 consultationsIndikatoren
1 arrêts9 consultationsIndizes
1 arrêts9 consultationsIndustrie-
1 arrêts9 consultationsIndustriegebiete vom Hochwasser verschont
1 arrêts11 consultationsIndustriegebiets. Mit der vorgesehenen Einzonung werde eine grundsätzlich unzulässige Kleinbauzone geschaffen
1 arrêts12 consultationsIndustrielärm
1 arrêts9 consultationsIndustrielärm führen
1 arrêts10 consultationsIndustrielärm - führen darf. Eine solche Gefahr besteht aber nach Auffassung der Vorinstanz insbesondere
1 arrêts9 consultationsIndustrielärm üblichen "Verdünnungseffekt" abschwäche. Auch die Anwendung des Spitzenpegel-Kriteriums
1 arrêts9 consultationsIndustriestrasse an die Ringstrasse zu verzichten
1 arrêts9 consultationsIndustriestrasse vorgesehenen Flächen mit Bäumen dienten der Abriegelung der Quartierstrassen für den Motorfahrzeugverkehr
1 arrêts8 consultationsIndustrieverein des Kantons Bern
1 arrêts10 consultationsIndustrievereins des Kantons Bern sowie von X.________
1 arrêts12 consultationsIndustrie vom 10. Oktober 2002 stellte die Q.________ AG gegen sämtliche Beteiligten Strafantrag wegen Nötigung (Art. 181 StGB)
1 arrêts11 consultationsIndustriezonen" von der Gemeinde am 4. Juni 2007 beschlossenen neuen Bestimmung in der kommunalen Bauordnung
1 arrêts8 consultationsIn einem einzigen Fall musste sich das Bundesgericht bisher mit der strafrechtlichen Seite der Suizidbeihilfe befassen. Es bestätigte dabei ein kantonales Urteil
1 arrêts9 consultationsIn einem ersten Rechtsmittelverfahren wies das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Angelegenheit an die ZHW zurück
1 arrêts15 consultations