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Gewässerschutz (vgl. Art. 7 Abs. 1 Starkstromverordnung vom 30. März 1994 [SR 734.2]). Art. 11 Abs. 2 der Leitungsverordnung vom 30. März 1994 (LeV; SR 734.31) hält fest
1 sentenze5 visualizzazioniGewässer sowie die bestehende Siedlungsstruktur weniger beeinträchtigen würden. Vielmehr verlangen sie einen Verzicht auf die Umzonung insgesamt oder
1 sentenze12 visualizzazioniGewerbe-
1 sentenze7 visualizzazioniGewerbeaufsicht
1 sentenze11 visualizzazioniGewerbebauten bebaut sei
1 sentenze8 visualizzazioniGewerbebereich verwendet
1 sentenze10 visualizzazioniGewerbebetriebe (Abs. 2). Wie das Verwaltungsgericht im angefochtenen Entscheid (E. 1b S. 4) festgehalten hat
1 sentenze13 visualizzazioniGewerbebetriebe zulässig. Solche die Hauptnutzung ergänzende Nutzungen dürfen maximal 30% der auf den Grundstücken insgesamt realisierten anrechenbaren Bruttogeschossflächen beanspruchen."
1 sentenzeGewerbeeinschränkungen zur Wahrung des Villencharakters
1 sentenze13 visualizzazioniGewerbefläche an die bereits ausgeschiedene Kulturzone "Heubüni" anzuschliessen
1 sentenze12 visualizzazioniGewerbefreiheit geniesst") erkannt
1 sentenze8 visualizzazioniGewerbelärm) abzustellen. Geht man mit dem Verwaltungsgericht von der ES II (für die beschwerdeführerischen Grundstücke) aus
1 sentenze8 visualizzazioniGewerbelärm (Anh. 6 LSV) werde zumindest an einem Ort an der Ziegeleistrasse überschritten
1 sentenze11 visualizzazioniGewerbelärm gemäss Anh. 6 LSV überall eingehalten werden
1 sentenze13 visualizzazioniGewerbeliegenschaft handelt. Dabei hat es festgehalten
1 sentenze12 visualizzazioniGewerbenutzung ausreichende Erschliessung. Insbesondere sei die Zufahrtsstrasse
1 sentenze12 visualizzazioniGewerbe) oder Geruchsimmissionen
1 sentenze12 visualizzazioniGewerbe- oder Industriezone für die Nachbarn in der Regel unzumutbar seien. In einem Fall habe das Bundesgericht zusätzlich darauf hingewiesen
1 sentenze10 visualizzazioniGewerbetreibenden
1 sentenze7 visualizzazioniGewerbezone 3. Weshalb von besonderer Relevanz sein sollte
1 sentenze11 visualizzazioniGewerbezone andernorts liege
1 sentenze7 visualizzazioniGewerbezone Ausserortschwaben ohne die an diesem Standort ursprünglich geplante Erstellung von Postautogaragen möglicherweise nicht mehr bewilligungsfähig ist
1 sentenze4 visualizzazioniGewerbezone auszubauen (Aussage des Ortsplaners anlässlich des Augenscheins vom 29. März 2011
1 sentenze7 visualizzazioniGewerbezone. Daran ändert der Zubringer an die unmittelbar angrenzende Autobahn nichts. Die Beschwerdeführer verweisen denn auch auf "volkswirtschaftliche Gesichtspunkte"
1 sentenze10 visualizzazioniGewerbezone eingezont habe oder angrenzend allenfalls einzonen könnte
1 sentenze7 visualizzazioniGewerbezone mit der Empfindlichkeitsstufe III zu einer erheblichen Störung im Sinne von Art. 15 USG führt. Diese Rechtsprechung wird im angefochtenen Entscheid zutreffend wiedergegeben. Das Verwaltungsgericht hat daraus abgeleitet
1 sentenze9 visualizzazioniGewerbezonen erst später auszuscheiden
1 sentenze12 visualizzazioniGewerbezone (WG2) zugeteilt werden
1 sentenze10 visualizzazioniGewinnansprüche der Beschwerdegegner verletzen
1 sentenze10 visualizzazioniGewinnanteilen
1 sentenze10 visualizzazioniGewiss bezweckte die X.________ Holding mit dem Kauf der zur Herabsetzung benötigten Aktien
1 sentenze13 visualizzazioniGewisse Kantone kennen eine derartige Regelung (vgl. z.B. § 109 Abs. 1 des Thurgauer Planungs-
1 sentenze9 visualizzazioniGewissensfreiheit berufen könnten
1 sentenze12 visualizzazioniGewissensfreiheit darstelle. Ausserdem verlangen sie
1 sentenze14 visualizzazioniGewissensfreiheit entbehre der erforderlichen gesetzlichen Grundlage
1 sentenze11 visualizzazioniGewissensfreiheit geniesst. Umgekehrt räumen auch die Beschwerdeführer selber ein
1 sentenze11 visualizzazioniGewissensfreiheit gewähre ihnen ein Recht auf Dispensation ihrer beiden Töchter vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht. Sie seien deshalb nicht verpflichtet gewesen
1 sentenze12 visualizzazioniGewissensfreiheit vereinbar. Sie bezieht sich dabei auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesgerichts
1 sentenze10 visualizzazioniGewissensfreiheit verletzten. Es handelt sich dabei offensichtlich um eine ungenaue Ausdrucksweise. Ziel der Beschwerdeführer ist es
1 sentenze13 visualizzazioniGewissensfreiheit verletzt sein könnten
1 sentenze9 visualizzazioniG.________ führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht mit den Anträgen
1 sentenze9 visualizzazioniG.________ für die Parzelle Nr. 2570 (Haus 3-A)
1 sentenze9 visualizzazioniG.________ (geb. 1992) wurden der Mutter zugesprochen
1 sentenze12 visualizzazioniG.________ gegründet. Wie R.________ war auch S.________ eine GmbH mit Sitz in Ost-Berlin. Auch bezüglich S.________ ist nicht strittig
1 sentenze10 visualizzazioniGianella
1 sentenze4 visualizzazioniGibt der Eintrag im Grundbuch keinen deutlichen Aufschluss über die Rechte
1 sentenze10 visualizzazioniG.________ interjettent un recours en matière de droit public dans lequel ils concluent à l'annulation du jugement cantonal
1 sentenze10 visualizzazioniGipserunternehmer-Verband Baselland
1 sentenze11 visualizzazioniGiudici federale Eusebio
1 sentenze3 visualizzazioniGiudici federale Muschietti
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