Skip to content

Gewerbezone mit der Empfindlichkeitsstufe III zu einer erheblichen Störung im Sinne von Art. 15 USG führt. Diese Rechtsprechung wird im angefochtenen Entscheid zutreffend wiedergegeben. Das Verwaltungsgericht hat daraus abgeleitet

1 sentenze·0 Presidente·2 visualizzazioni
15 lug 09

Grundrecht

1C 193/2009/I Corte di diritto pubblico/Diritto fondamentale/Bern·DE·9 min·1
Rigetto parz.