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Juges

26,476 juges

Gewässerschutz (vgl. Art. 7 Abs. 1 Starkstromverordnung vom 30. März 1994 [SR 734.2]). Art. 11 Abs. 2 der Leitungsverordnung vom 30. März 1994 (LeV; SR 734.31) hält fest
1 arrêts5 consultations
Gewässer sowie die bestehende Siedlungsstruktur weniger beeinträchtigen würden. Vielmehr verlangen sie einen Verzicht auf die Umzonung insgesamt oder
1 arrêts12 consultations
Gewerbe-
1 arrêts7 consultations
Gewerbeaufsicht
1 arrêts11 consultations
Gewerbebauten bebaut sei
1 arrêts8 consultations
Gewerbebereich verwendet
1 arrêts10 consultations
Gewerbebetriebe (Abs. 2). Wie das Verwaltungsgericht im angefochtenen Entscheid (E. 1b S. 4) festgehalten hat
1 arrêts13 consultations
Gewerbebetriebe zulässig. Solche die Hauptnutzung ergänzende Nutzungen dürfen maximal 30% der auf den Grundstücken insgesamt realisierten anrechenbaren Bruttogeschossflächen beanspruchen."
1 arrêts
Gewerbeeinschränkungen zur Wahrung des Villencharakters
1 arrêts13 consultations
Gewerbefläche an die bereits ausgeschiedene Kulturzone "Heubüni" anzuschliessen
1 arrêts12 consultations
Gewerbefreiheit geniesst") erkannt
1 arrêts8 consultations
Gewerbelärm) abzustellen. Geht man mit dem Verwaltungsgericht von der ES II (für die beschwerdeführerischen Grundstücke) aus
1 arrêts8 consultations
Gewerbelärm (Anh. 6 LSV) werde zumindest an einem Ort an der Ziegeleistrasse überschritten
1 arrêts11 consultations
Gewerbelärm gemäss Anh. 6 LSV überall eingehalten werden
1 arrêts13 consultations
Gewerbeliegenschaft handelt. Dabei hat es festgehalten
1 arrêts12 consultations
Gewerbenutzung ausreichende Erschliessung. Insbesondere sei die Zufahrtsstrasse
1 arrêts12 consultations
Gewerbe) oder Geruchsimmissionen
1 arrêts12 consultations
Gewerbe- oder Industriezone für die Nachbarn in der Regel unzumutbar seien. In einem Fall habe das Bundesgericht zusätzlich darauf hingewiesen
1 arrêts10 consultations
Gewerbetreibenden
1 arrêts7 consultations
Gewerbezone 3. Weshalb von besonderer Relevanz sein sollte
1 arrêts11 consultations
Gewerbezone andernorts liege
1 arrêts7 consultations
Gewerbezone Ausserortschwaben ohne die an diesem Standort ursprünglich geplante Erstellung von Postautogaragen möglicherweise nicht mehr bewilligungsfähig ist
1 arrêts4 consultations
Gewerbezone auszubauen (Aussage des Ortsplaners anlässlich des Augenscheins vom 29. März 2011
1 arrêts7 consultations
Gewerbezone. Daran ändert der Zubringer an die unmittelbar angrenzende Autobahn nichts. Die Beschwerdeführer verweisen denn auch auf "volkswirtschaftliche Gesichtspunkte"
1 arrêts10 consultations
Gewerbezone eingezont habe oder angrenzend allenfalls einzonen könnte
1 arrêts7 consultations
Gewerbezone mit der Empfindlichkeitsstufe III zu einer erheblichen Störung im Sinne von Art. 15 USG führt. Diese Rechtsprechung wird im angefochtenen Entscheid zutreffend wiedergegeben. Das Verwaltungsgericht hat daraus abgeleitet
1 arrêts9 consultations
Gewerbezonen erst später auszuscheiden
1 arrêts12 consultations
Gewerbezone (WG2) zugeteilt werden
1 arrêts10 consultations
Gewinnansprüche der Beschwerdegegner verletzen
1 arrêts10 consultations
Gewinnanteilen
1 arrêts10 consultations
Gewiss bezweckte die X.________ Holding mit dem Kauf der zur Herabsetzung benötigten Aktien
1 arrêts13 consultations
Gewisse Kantone kennen eine derartige Regelung (vgl. z.B. § 109 Abs. 1 des Thurgauer Planungs-
1 arrêts9 consultations
Gewissensfreiheit berufen könnten
1 arrêts12 consultations
Gewissensfreiheit darstelle. Ausserdem verlangen sie
1 arrêts14 consultations
Gewissensfreiheit entbehre der erforderlichen gesetzlichen Grundlage
1 arrêts11 consultations
Gewissensfreiheit geniesst. Umgekehrt räumen auch die Beschwerdeführer selber ein
1 arrêts11 consultations
Gewissensfreiheit gewähre ihnen ein Recht auf Dispensation ihrer beiden Töchter vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht. Sie seien deshalb nicht verpflichtet gewesen
1 arrêts12 consultations
Gewissensfreiheit vereinbar. Sie bezieht sich dabei auf die langjährige Rechtsprechung des Bundesgerichts
1 arrêts10 consultations
Gewissensfreiheit verletzten. Es handelt sich dabei offensichtlich um eine ungenaue Ausdrucksweise. Ziel der Beschwerdeführer ist es
1 arrêts13 consultations
Gewissensfreiheit verletzt sein könnten
1 arrêts9 consultations
G.________ führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans Bundesgericht mit den Anträgen
1 arrêts9 consultations
G.________ für die Parzelle Nr. 2570 (Haus 3-A)
1 arrêts9 consultations
G.________ (geb. 1992) wurden der Mutter zugesprochen
1 arrêts12 consultations
G.________ gegründet. Wie R.________ war auch S.________ eine GmbH mit Sitz in Ost-Berlin. Auch bezüglich S.________ ist nicht strittig
1 arrêts10 consultations
Gianella
1 arrêts4 consultations
Gibt der Eintrag im Grundbuch keinen deutlichen Aufschluss über die Rechte
1 arrêts10 consultations
G.________ interjettent un recours en matière de droit public dans lequel ils concluent à l'annulation du jugement cantonal
1 arrêts10 consultations
Gipserunternehmer-Verband Baselland
1 arrêts11 consultations
Giudici federale Eusebio
1 arrêts3 consultations
Giudici federale Muschietti
1 arrêts8 consultations