Giudici
26,476 giudici
Fröschengasse 7
1 sentenze8 visualizzazioniFrost
1 sentenze15 visualizzazioniF.________ SA
1 sentenze6 visualizzazioniFS-Heinrich Koller
1 sentenze7 visualizzazioniF.________ sowie die Höhe der festgesetzten Gebühr auf. Im Übrigen wies das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt den Rekurs ab
1 sentenze13 visualizzazioniF.________ sowie G.________ gegen die Beschlüsse des Gemeinderats vom 23. Januar 2008 Gemeindebeschwerde an den Bezirksrat Zürich mit dem Antrag
1 sentenze10 visualizzazioniFS Paul Richli
1 sentenze11 visualizzazioniF.________ stellen den Antrag
1 sentenze11 visualizzazioniFuchsschwanz
1 sentenze9 visualizzazioniFünfeckpalast
1 sentenze10 visualizzazioniFunktion gestalterisch nur schwer als befriedigende oder gute Einordnung erfasst werden können
1 sentenze7 visualizzazioniFunktionsschutz). Die Frage
1 sentenze10 visualizzazioniFunktionsteilung im Gesamtplan. Die Beschwerdeführerinnen wurden (zumindest teilweise) in den Werbepräsentationen
1 sentenze12 visualizzazioniF.________ unterzeichnete Zahlungsaufforderung sei nicht ordnungsgemäss erfolgt
1 sentenze9 visualizzazioniFür alle Gutachten ist nebst gutem Leumund
1 sentenze10 visualizzazioniFür alles Weitere kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (Art. 117 i.V.m. Art. 109 Abs. 3 BGG)
1 sentenze9 visualizzazioniFür das Ausgabenreferendum folgt aus dem Prinzip der Einheit der Materie einerseits
1 sentenze9 visualizzazioniFür das Bauvorhaben wurde eine erste Parzellierung der ursprünglichen Parzelle Nr. 480 vorgenommen: Diese wurde in zwei Parzellen
1 sentenze10 visualizzazioniFür das Bundesgericht besteht keine Veranlassung
1 sentenze7 visualizzazioniFür das bundesgerichtliche Berichtigungsverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben
1 sentenze9 visualizzazioniFür das bundesgerichtliche Verfahren hat die Beschwerdegegnerin vom Beschwerdeführer 4 Fr. 120.--
1 sentenze7 visualizzazioniFür das bundesgerichtliche Verfahren verlangen die Beschwerdeführer zudem die Anordnung einer mündlichen Verhandlung sowie die Einräumung einer angemessenen Frist zur Beschwerdeergänzung. Mit Verfügung vom 20. Dezember 2010 wies die Abteilungspräsidentin das Gesuch um Ergänzung der Beschwerdeschrift ab. Auf Verfügung der Instruktionsrichterin vom 1. März 2011 hin hat der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer die mangelhaft unterzeichnete Beschwerde am 2. März 2011 innerhalb der gewährten Nachfrist verbessert eingereicht
1 sentenze4 visualizzazioniFür das bundesgerichtliche Verfahren werden keine Gerichtskosten erhoben
1 sentenze11 visualizzazioniFür das gesamte Verwaltungs-
1 sentenze12 visualizzazioniFür das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
1 sentenze10 visualizzazioniFür das vorliegende Verfahren werden keine Gerichtskosten erhoben (Art. 66 Abs. 1 BGG). Den Beschwerdeführern ist eine angemessene Parteientschädigung zulasten der Bundesgerichtskasse zuzusprechen (Art. 68 Abs. 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 3 BGG)
1 sentenze6 visualizzazioniFür den Fall
1 sentenze4 visualizzazioniFür den Fall der Rückweisung stellen die Beschwerdeführer folgende Anträge:
1 sentenze14 visualizzazioniFür den Fall einer zukünftigen
1 sentenze10 visualizzazioniFür den Flugbetrieb schleppt ein ferngesteuertes (Modell-)Motorflugzeug die Modellsegler auf eine Höhe von rund 300 m über Boden
1 sentenze12 visualizzazioniFür den Inhalt der Dienstbarkeit ist gemäss Art. 738 Abs. 1 ZGB der Eintrag massgebend
1 sentenze10 visualizzazioniFür die angefochtene Nutzungsplanung ist eine Bewilligung für die Rodung von insgesamt 1'298 m² Wald erforderlich (1'059 m² definitiv
1 sentenze7 visualizzazioniFür die Ausgestaltung einer Verjährungsfrist für Ansprüche aus materieller Enteignung ist in erster Linie der kantonale Gesetzgeber zuständig. Schweigt das kantonale Recht zu dieser Frage
1 sentenze10 visualizzazioniFür die Berechnung einer Standardarbeitskraft massgeblich sind die landwirtschaftliche Nutzfläche
1 sentenze11 visualizzazioniFür die Beseitigung von Ufervegetation trifft Art. 22 Abs. 2 NHG dagegen eine spezielle Regelung. Die damit zusammenhängenden Fragen sind im Zusammenhang mit der Bachverlegung zu behandeln (unten E. 8)
1 sentenze8 visualizzazioniFür die Beurteilung
1 sentenze7 visualizzazioniFür die Beurteilung der Gefahr der Fürsorgeabhängigkeit ist von den aktuellen Verhältnissen auszugehen; die wahrscheinliche finanzielle Entwicklung ist aber auf längere Sicht abzuwägen. In diesem Sinne müssen die Erwerbsmöglichkeit
1 sentenze6 visualizzazioniFür die Beurteilung der Lärmemissionen stützte sich das Gericht auf eine vom Beschwerdegegner eingereichte Stellungnahme der Widmer Consulting. Diese stellt aufgrund der Kulturpläne
1 sentenze12 visualizzazioniFür die Beurteilung der Urteilsfähigkeit am 11. November 2003 zwischen 15.30 Uhr
1 sentenze10 visualizzazioniFür die Beurteilung der vorliegenden Beschwerde ist von folgenden Grundlagen auszugehen:
1 sentenze10 visualizzazioniFür die Beurteilung des überwiegenden Interesses ist das Interesse an der Realisierung des Bauvorhabens den Anliegen des Lärmschutzes gegenüberzustellen
1 sentenze10 visualizzazioniFür die Erweiterung der Stützmauer auf Parz.No. 3775 reicht Herr. H. Schoop ergänzende Pläne (als Projektänderung) ein
1 sentenze6 visualizzazioniFür die Geltendmachung der Verletzung verfassungsmässiger Rechte gilt das strenge Rügeprinzip (Art. 106 Abs. 2 BGG; BGE 133 II 249 E. 1.4.2 S. 254). Das Bundesgericht prüft nur klar
1 sentenze7 visualizzazioniFür die geplanten Sanierungsarbeiten bestehen auf den einzelnen Streckenabschnitten (wie Reussporttunnel
1 sentenze10 visualizzazioniFür die im Fall 2C_539/2010 als massgeblich erklärte Lösung sprechen indessen wesentliche Gesichtspunkte: Wie die Vorinstanz zu Recht hervorgehoben hat
1 sentenzeFür die Interessenabwägung ist im vorliegenden Fall ohne Bedeutung
1 sentenze10 visualizzazioniFür die Projektrealisierung ist eine temporäre Rodung von 239 m²
1 sentenze8 visualizzazioniFür die Qualifikation einer Fürsorgeabhängigkeit als fortgesetzt im Sinne von Art. 10 Abs. 1 lit. d ANAG ist allerdings nicht so sehr von Bedeutung
1 sentenze8 visualizzazioniFür die Rechtsuchenden ist es unerheblich
1 sentenze10 visualizzazioniFür die Verkabelung spricht das gewichtige energiepolitische Interesse an der Vermeidung unnötiger Stromverluste
1 sentenze11 visualizzazioni