Giudici
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Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer kann es für die Interessenabwägung durchaus bedeutsam sein
1 sentenze11 visualizzazioniEntgegen der Auffassung der Stadt Zürich handelt es sich nicht um ein nach Art. 99 Abs. 1 BGG unzulässiges Novum: Bereits der Regierungsrat hatte sich im Rekursentscheid vom 17. August 2011 (E. 9b
1 sentenze10 visualizzazioniEntgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgericht erscheint die Freileitung auch nicht als günstigere Lösung für den Wald: Die geplante Freileitung würde den Wald "Loohölzli" queren
1 sentenze11 visualizzazioniEntgegen der Behauptung der Beschwerdeführer hat das Baurekursgericht nicht den Nachweis eines "langjährigen" Mietverhältnisses verlangt. Zwar ist die Wahl der Worte "auf Dauer angelegt" ungeschickt
1 sentenze7 visualizzazioniEntgegen der Behauptung der Beschwerdeführer hat sich das Verwaltungsgericht mit der Immissionsproblematik befasst. Es zieht in E. 4.1 in Erwägung
1 sentenze12 visualizzazioniEntgegen der Behauptung der Beschwerdeführer liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch nicht darin begründet
1 sentenze8 visualizzazioniEntgegen der Feststellung des Verwaltungsgerichts verteile sich die um 19'835 m² erhöhte Ausnützung nicht auf den gesamten Perimeter (d.h. 41'951 m² Boden)
1 sentenze9 visualizzazioniEntgegen der Kritik der Beschwerdeführerinnen ist ihre konkursrechtliche Liquidation auch nicht unverhältnismässig:
1 sentenze12 visualizzazioniEntgegen dieser Sichtweise tangiert jedoch die Ausübung ehelicher Gewalt - wie dargelegt (E. 3.3) - nicht nur private
1 sentenze9 visualizzazioniEntgegenhaltungen der Beschwerdegegnerin
1 sentenze11 visualizzazioniEntgegen ihrem Antrag ist den Beschwerdeführern keine Frist zu Beschwerdeergänzung einzuräumen. Da die Beschwerde sich bereits unter dem Gesichtspunkt von Art. 84 BGG als unzulässig erweist
1 sentenze9 visualizzazioniEntgegen ihrer Ansicht hätte die Beschwerdeführerin im Entsiegelungsverfahren auch Gelegenheit gehabt
1 sentenze10 visualizzazioniEntgegennahme von Publikumseinlagen
1 sentenze14 visualizzazioniEntlassung
1 sentenze8 visualizzazioniEntlassung aus dem Ortsbildinventar. Mit Beschluss vom 15. Juli 2009 stellte der Gemeinderat Küsnacht den Nussbaum unter Schutz. Er untersagte das Fällen des Baums
1 sentenze10 visualizzazioniEntlassung der aus dem Konto Nr. xxx stammenden Beträge von ? 300'000.-- sowie ? 20'000.-- aus dem Pfändungsbeschlag in den Betreibungen der Gruppen Nr. 05/7248
1 sentenzeEntlastungen wie der Bund in Form von Abzügen von der Bemessungsgrundlage oder aber Steuerermässigungen in Form eigentlicher tariflicher Massnahmen vorzusehen (BBl 2005 4868). Abgesehen davon kennt das Harmonisierungsrecht auch an anderer Stelle Sondertarife
1 sentenze7 visualizzazioniEn tout état de cause
1 sentenze8 visualizzazioniEntre le 2 octobre
1 sentenze7 visualizzazioniEntschädigung
1 sentenze7 visualizzazioniEntschädigung als amtlicher Verteidiger im Haftbeschwerdeverfahren
1 sentenze6 visualizzazioniEntschädigung der Eltern für die von ihnen selbst durchzuführenden Transportfahrten) insofern im Grundsatz mit den Mindestgarantien von Art. 19 BV im Einklang
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigung des gesamten Verfahrens war deshalb das Endergebnis des Prozesses massgebend (vgl. GULDENER
1 sentenze8 visualizzazioniEntschädigungen
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungen des kantonalen Berufungsverfahrens an das Kantonsgericht von Graubünden
1 sentenze8 visualizzazioniEntschädigungen des kantonalen Berufungsverfahrens wird das Kantonsgericht neu zu befinden haben (Art. 67
1 sentenze8 visualizzazioniEntschädigungen des kantonalen Rekursverfahrens ERZ 11 7 an das Kantonsgericht von Graubünden
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungen des kantonalen Rekursverfahrens (ERZ 11 7) wird das Kantonsgericht neu zu befinden haben (Art. 67
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungen des kantonalen Verfahrens an das Kantonsgericht Basel-Landschaft
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungen des kantonalen Verfahrens an das Obergericht von Appenzell Ausserrhoden
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungen des kantonalen Verfahrens muss die Sache an das Kantonsgericht zurückgewiesen werden (Art. 67
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungen des kantonalen Verfahrens muss die Sache an das Obergericht zurückgewiesen werden (Art. 67
1 sentenze8 visualizzazioniEntschädigungen (Dispositiv-Ziffern 2
1 sentenze6 visualizzazioniEntschädigungen für die kantonalen Verfahren richtet
1 sentenze13 visualizzazioniEntschädigungen im Enteignungsverfahren vorsah. Das Bundesgericht
1 sentenze12 visualizzazioniEntschädigungen im Verfahren vor Verwaltungsgericht vom 26. Juni 1997 (GebV VGr). Letztere legt den Gebührenrahmen gestaffelt nach Streitwert fest (§ 3); bei Verfahren ohne bestimmbaren Streitwert beträgt die Gebühr in der Regel zwischen Fr. 1000.-- bis höchstens Fr. 50'000.-- (§ 4). Innerhalb dieser Rahmen bemisst sich die Gerichtsgebühr insbesondere nach dem Zeitaufwand des Gerichts
1 sentenze7 visualizzazioniEntschädigungen im Verfahren vor Verwaltungsgericht vom 26. Juni 1997 (GebV VGr/ZH; LS 175.252). Sie machen einen Verstoss gegen das Äquivalenzprinzip geltend. Der Zeitaufwand des Gerichts
1 sentenzeEntschädigungen im Verfahren vor Verwaltungsgericht vom 26. Juni 1997 (GebV VGr/ZH; LS 175.252). Weiter sehen die §§ 80b ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 (VRG/ZH; LS 175.2) i.V.m. § 13 Abs. 2 VRG/ZH vor
1 sentenzeEntschädigungen im Verwaltungsverfahren die Kosten des Verfahrens
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungen im Verwaltungsverfahren (KostenV VwV; SR 172.041.0; Art. 11 Abs. 1 EBK-GebV). Nach deren Art. 7 tragen mehrere Parteien ihre gemeinsamen Verfahrenskosten zu gleichen Teilen
1 sentenze7 visualizzazioniEntschädigungen im Verwaltungsverfahren sind vorliegend nicht gegeben
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungen im Verwaltungsverfahren (SR 172.041.0) ist nicht gegeben
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungen. In der Begründung hielt das Verwaltungsgericht fest
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungen ohne jeglichen Ermessensspielraum auferlegen muss
1 sentenze7 visualizzazioniEntschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE; SR 173.320.2]). Dies berücksichtigend
1 sentenze6 visualizzazioniEntschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE; SR 173.320.2). Eine Verletzung dieses Reglements (das in Art. 10 Abs. 2 Stundenansätze für Anwälte von mindestens Fr. 200.--
1 sentenze8 visualizzazioniEntschädigungsentscheid an. In der Sache geht es um die Abschreibung eines Rekurses gegen die Anordnung vorsorglicher Massnahmen. Nach Art. 98 BGG kann mit der Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden. Diese Beschränkung gilt auch für die Anfechtung von Nebenpunkten wie die Kosten-
1 sentenze7 visualizzazioniEntschädigungsentscheid des Verwaltungsgerichts rügen
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsentscheid genügt häufig eine nur kurze Begründung
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungsentscheids drängt sich hingegen nicht auf
1 sentenze9 visualizzazioni