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Entschädigungsfolge abgewiesen worden sei. Zur Begründung wird im Wesentlichen die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhalts sowie ein Verstoss gegen Bundesrecht
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungsfolge. Eventualiter sei den Beschwerdeführern der Kostenerlass mit dem unterzeichneten Anwalt als unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen."
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungsfolge für alle Verfahren
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungsfolge für alle Verfahren beantragt haben. Es gelingt den Beschwerdeführern daher auch in dieser Hinsicht nicht
1 sentenze12 visualizzazioniEntschädigungsfolgen)."
1 sentenze13 visualizzazioniEntschädigungsfolgen aber grundsätzlich angemessen Rechnung zu tragen (BGE 107 Ia 1 E. 1 S. 3; Urteile 5A_225/2009 vom 10. September 2009 E. 3.3 sowie 1A.117/2003 vom 31. Oktober 2003 E. 6.3). Insgesamt kommt der Vorinstanz bei der Auferlegung der Verfahrens-
1 sentenzeEntschädigungsfolgen an das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden zurückgewiesen
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen an das Verwaltungsgericht. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen
1 sentenze15 visualizzazioniEntschädigungsfolgen befreit werden müssen
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungsfolgen betreffend
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen der vorinstanzlichen Entscheide anzufechten. Auf die Beschwerde ist daher grundsätzlich einzutreten
1 sentenze8 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des bundesgerichtlichen Verfahrens zu äussern
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens an das Kantonsgericht des Kantons Wallis zurückgewiesen
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen
1 sentenze7 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens an die Vorinstanz zurückgewiesen
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens hat das Verwaltungsgericht neu zu befinden
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens ist die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens (vgl. BGE 135 III 513 E. 11.3
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des Massnahmenverfahrens. Er auferlegte die Gerichtskosten von Fr. 1'290.-- den Beschwerdeführern
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des Massnahmenverfahrens. Er ist mit dem in der Hauptsache zulässigen Rechtsmittel anzufechten (BGE 134 V 138 E. 3 S. 143 f.; 134 I 159 E. 1.1 S. 160). In der Hauptsache geht es um vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit (Art. 28c ff. ZGB)
1 sentenze5 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des Massnahmenverfahrens nicht als willkürlich beanstandet werden (Art. 9 BV; vgl. zum Begriff: BGE 134 I 140 E. 5.4 S. 148; 134 II 124 E. 4.1 S. 133)
1 sentenze8 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht wird die Sache an die Vorinstanz zurückgewiesen (Art. 68 Abs. 5 BGG)
1 sentenze8 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des Verfahrens vor der Baurekurskommission sowie des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zu entscheiden
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des vorangegangenen Verfahrens an das Kantonsgericht zurückgewiesen
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des vorinstanzlichen Verfahrens neu zu entscheiden
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungsfolgen des vorinstanzlichen Verfahrens neu zu entscheiden haben
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen für das Beschwerdeverfahren vor dem Regierungsrat sowie das mit Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 30. Juni 2010 eingeleitete verwaltungsgerichtliche Beschwerdeverfahren an die Vorinstanz zurückzuweisen (vgl. Art. 67
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungsfolgen für das kantonale Verfahren an das Kantonsgericht des Kantons Wallis zurückgewiesen
1 sentenze8 visualizzazioniEntschädigungsfolgen für das kantonale Verfahren an das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich zurück
1 sentenze12 visualizzazioniEntschädigungsfolgen für das Rekursverfahren auferlegt worden
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungsfolgen für das vorangegangene Verfahren neu zu regeln
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungsfolgen im kantonalen Verfahren an das Verwaltungsgericht
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen im vorangegangenen Verfahren neu zu befinden haben (vgl. Art. 67
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen in einem Rückweisungsentscheid als Zwischenentscheid (BGE 135 III 329 E. 1.2 mit Hinweisen). Ein solcher Zwischenentscheid verursacht keinen nicht wieder gut zu machenden Nachteil (Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG)
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen in sämtlichen Beschwerdeverfahren (Kanton
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungsfolgen ist die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuweisen (vgl. Art. 67
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungsfolgen ist dies vorliegend indessen nicht ausschlaggebend
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungsfolgen ist somit in erster Linie auf den mutmasslichen Ausgang des Prozesses abzustellen. Die Staatsanwaltschaft hat das Konto bei der UBS AG mit Verfügung vom 12. Juli 2011 mit sofortiger Wirkung freigegeben
1 sentenze6 visualizzazioniEntschädigungsfolgen nach der allgemeinen Regel
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen streitig:
1 sentenze12 visualizzazioniEntschädigungsfolgen wie eine Privatperson zu behandeln (Art. 66 Abs. 4
1 sentenze12 visualizzazioniEntschädigungsfolgen wird die Sache an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau zurückgewiesen
1 sentenze11 visualizzazioniEntschädigungsfolgen zu befinden ist
1 sentenze16 visualizzazioniEntschädigungsfolgen zu berücksichtigen (S. 33 f. Ziff. IV der Beschwerdeschrift)
1 sentenze10 visualizzazioniEntschädigungsfolgen zu berücksichtigen. Zudem sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen zulasten der Baudirektion im Beschwerde-
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen zulasten der Beklagten
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."
1 sentenze9 visualizzazioniEntschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten."
1 sentenze8 visualizzazioniEntschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."
1 sentenze11 visualizzazioni