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Juges

26,476 juges

Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer kann es für die Interessenabwägung durchaus bedeutsam sein
1 arrêts11 consultations
Entgegen der Auffassung der Stadt Zürich handelt es sich nicht um ein nach Art. 99 Abs. 1 BGG unzulässiges Novum: Bereits der Regierungsrat hatte sich im Rekursentscheid vom 17. August 2011 (E. 9b
1 arrêts10 consultations
Entgegen der Auffassung des Bundesverwaltungsgericht erscheint die Freileitung auch nicht als günstigere Lösung für den Wald: Die geplante Freileitung würde den Wald "Loohölzli" queren
1 arrêts11 consultations
Entgegen der Behauptung der Beschwerdeführer hat das Baurekursgericht nicht den Nachweis eines "langjährigen" Mietverhältnisses verlangt. Zwar ist die Wahl der Worte "auf Dauer angelegt" ungeschickt
1 arrêts7 consultations
Entgegen der Behauptung der Beschwerdeführer hat sich das Verwaltungsgericht mit der Immissionsproblematik befasst. Es zieht in E. 4.1 in Erwägung
1 arrêts12 consultations
Entgegen der Behauptung der Beschwerdeführer liegt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch nicht darin begründet
1 arrêts8 consultations
Entgegen der Feststellung des Verwaltungsgerichts verteile sich die um 19'835 m² erhöhte Ausnützung nicht auf den gesamten Perimeter (d.h. 41'951 m² Boden)
1 arrêts9 consultations
Entgegen der Kritik der Beschwerdeführerinnen ist ihre konkursrechtliche Liquidation auch nicht unverhältnismässig:
1 arrêts12 consultations
Entgegen dieser Sichtweise tangiert jedoch die Ausübung ehelicher Gewalt - wie dargelegt (E. 3.3) - nicht nur private
1 arrêts9 consultations
Entgegenhaltungen der Beschwerdegegnerin
1 arrêts11 consultations
Entgegen ihrem Antrag ist den Beschwerdeführern keine Frist zu Beschwerdeergänzung einzuräumen. Da die Beschwerde sich bereits unter dem Gesichtspunkt von Art. 84 BGG als unzulässig erweist
1 arrêts9 consultations
Entgegen ihrer Ansicht hätte die Beschwerdeführerin im Entsiegelungsverfahren auch Gelegenheit gehabt
1 arrêts10 consultations
Entgegennahme von Publikumseinlagen
1 arrêts14 consultations
Entlassung
1 arrêts8 consultations
Entlassung aus dem Ortsbildinventar. Mit Beschluss vom 15. Juli 2009 stellte der Gemeinderat Küsnacht den Nussbaum unter Schutz. Er untersagte das Fällen des Baums
1 arrêts10 consultations
Entlassung der aus dem Konto Nr. xxx stammenden Beträge von ? 300'000.-- sowie ? 20'000.-- aus dem Pfändungsbeschlag in den Betreibungen der Gruppen Nr. 05/7248
1 arrêts
Entlastungen wie der Bund in Form von Abzügen von der Bemessungsgrundlage oder aber Steuerermässigungen in Form eigentlicher tariflicher Massnahmen vorzusehen (BBl 2005 4868). Abgesehen davon kennt das Harmonisierungsrecht auch an anderer Stelle Sondertarife
1 arrêts7 consultations
En tout état de cause
1 arrêts8 consultations
Entre le 2 octobre
1 arrêts7 consultations
Entschädigung
1 arrêts7 consultations
Entschädigung als amtlicher Verteidiger im Haftbeschwerdeverfahren
1 arrêts6 consultations
Entschädigung der Eltern für die von ihnen selbst durchzuführenden Transportfahrten) insofern im Grundsatz mit den Mindestgarantien von Art. 19 BV im Einklang
1 arrêts9 consultations
Entschädigung des gesamten Verfahrens war deshalb das Endergebnis des Prozesses massgebend (vgl. GULDENER
1 arrêts8 consultations
Entschädigungen
1 arrêts11 consultations
Entschädigungen des kantonalen Berufungsverfahrens an das Kantonsgericht von Graubünden
1 arrêts8 consultations
Entschädigungen des kantonalen Berufungsverfahrens wird das Kantonsgericht neu zu befinden haben (Art. 67
1 arrêts8 consultations
Entschädigungen des kantonalen Rekursverfahrens ERZ 11 7 an das Kantonsgericht von Graubünden
1 arrêts10 consultations
Entschädigungen des kantonalen Rekursverfahrens (ERZ 11 7) wird das Kantonsgericht neu zu befinden haben (Art. 67
1 arrêts10 consultations
Entschädigungen des kantonalen Verfahrens an das Kantonsgericht Basel-Landschaft
1 arrêts9 consultations
Entschädigungen des kantonalen Verfahrens an das Obergericht von Appenzell Ausserrhoden
1 arrêts9 consultations
Entschädigungen des kantonalen Verfahrens muss die Sache an das Kantonsgericht zurückgewiesen werden (Art. 67
1 arrêts11 consultations
Entschädigungen des kantonalen Verfahrens muss die Sache an das Obergericht zurückgewiesen werden (Art. 67
1 arrêts8 consultations
Entschädigungen (Dispositiv-Ziffern 2
1 arrêts6 consultations
Entschädigungen für die kantonalen Verfahren richtet
1 arrêts13 consultations
Entschädigungen im Enteignungsverfahren vorsah. Das Bundesgericht
1 arrêts12 consultations
Entschädigungen im Verfahren vor Verwaltungsgericht vom 26. Juni 1997 (GebV VGr). Letztere legt den Gebührenrahmen gestaffelt nach Streitwert fest (§ 3); bei Verfahren ohne bestimmbaren Streitwert beträgt die Gebühr in der Regel zwischen Fr. 1000.-- bis höchstens Fr. 50'000.-- (§ 4). Innerhalb dieser Rahmen bemisst sich die Gerichtsgebühr insbesondere nach dem Zeitaufwand des Gerichts
1 arrêts7 consultations
Entschädigungen im Verfahren vor Verwaltungsgericht vom 26. Juni 1997 (GebV VGr/ZH; LS 175.252). Sie machen einen Verstoss gegen das Äquivalenzprinzip geltend. Der Zeitaufwand des Gerichts
1 arrêts
Entschädigungen im Verfahren vor Verwaltungsgericht vom 26. Juni 1997 (GebV VGr/ZH; LS 175.252). Weiter sehen die §§ 80b ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 (VRG/ZH; LS 175.2) i.V.m. § 13 Abs. 2 VRG/ZH vor
1 arrêts
Entschädigungen im Verwaltungsverfahren die Kosten des Verfahrens
1 arrêts10 consultations
Entschädigungen im Verwaltungsverfahren (KostenV VwV; SR 172.041.0; Art. 11 Abs. 1 EBK-GebV). Nach deren Art. 7 tragen mehrere Parteien ihre gemeinsamen Verfahrenskosten zu gleichen Teilen
1 arrêts7 consultations
Entschädigungen im Verwaltungsverfahren sind vorliegend nicht gegeben
1 arrêts11 consultations
Entschädigungen im Verwaltungsverfahren (SR 172.041.0) ist nicht gegeben
1 arrêts9 consultations
Entschädigungen. In der Begründung hielt das Verwaltungsgericht fest
1 arrêts9 consultations
Entschädigungen ohne jeglichen Ermessensspielraum auferlegen muss
1 arrêts7 consultations
Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE; SR 173.320.2]). Dies berücksichtigend
1 arrêts6 consultations
Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE; SR 173.320.2). Eine Verletzung dieses Reglements (das in Art. 10 Abs. 2 Stundenansätze für Anwälte von mindestens Fr. 200.--
1 arrêts8 consultations
Entschädigungsentscheid an. In der Sache geht es um die Abschreibung eines Rekurses gegen die Anordnung vorsorglicher Massnahmen. Nach Art. 98 BGG kann mit der Beschwerde gegen Entscheide über vorsorgliche Massnahmen nur die Verletzung verfassungsmässiger Rechte gerügt werden. Diese Beschränkung gilt auch für die Anfechtung von Nebenpunkten wie die Kosten-
1 arrêts7 consultations
Entschädigungsentscheid des Verwaltungsgerichts rügen
1 arrêts9 consultations
Entschädigungsentscheid genügt häufig eine nur kurze Begründung
1 arrêts11 consultations
Entschädigungsentscheids drängt sich hingegen nicht auf
1 arrêts9 consultations