Giudici
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Eine qualifizierte Rügepflicht gilt u.a. hinsichtlich der Verletzung von Grundrechten. Das Bundesgericht prüft solche Rügen nur
1 sentenze8 visualizzazioniEine Rechtsverzögerung liegt damit insbesondere vor
1 sentenze12 visualizzazioniEiner näheren Prüfung bedarf hinsichtlich des Beschwerdeführers 1 die Frage
1 sentenze10 visualizzazioniEinerseits hat sich ergeben
1 sentenze9 visualizzazioniEine Rückkehr nach Brasilien kann dem Beschwerdeführer 1 zugemutet werden
1 sentenze9 visualizzazioniEine Sachverhaltsfeststellung ist dann willkürlich
1 sentenze9 visualizzazioniEine Schlussabnahme der Terrainkorrekturen
1 sentenze9 visualizzazioniEine seitens der betroffenen Familien dagegen beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eingereichte Beschwerde blieb im Wesentlichen ohne Erfolg (Beschluss vom 1. Februar 2011)
1 sentenze8 visualizzazioniEine solche Anerkennung erfolgt unter drei kumulativen Voraussetzungen (Art. 166 Abs. 1 lit. a - c IPRG): Das Konkursdekret muss im Herkunftsstaat vollstreckbar sein
1 sentenze10 visualizzazioniEine solche Konstellation liegt hier indes nicht vor
1 sentenze11 visualizzazioniEine solche Lösung weicht von der in bestimmten Kantonen bestehenden Praxis
1 sentenze8 visualizzazioniEine Subsumtion der fraglichen Auslagen unter den Begriff "Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten" erscheint abwegig: Hierunter sind ausschliesslich Restaurations- bzw. Instandstellungsarbeiten zu verstehen (vgl. die französische Fassung von Art. 32 Abs. 3 DBG: "[Sont en outre déductibles] les frais occasionnés par des travaux de restauration de monuments historiques"). Im Übrigen gebricht es vorliegend an einer gesetzlichen Vorschrift
1 sentenze9 visualizzazioniEine summarische Prüfung der erhobenen Rügen ergibt
1 sentenze12 visualizzazioniEine Überschreitung der Planungswerte für Verkehrslärm für die ES II an den beschwerdeführerischen Grundstücken sei daher offenkundig nicht zu erwarten
1 sentenze5 visualizzazioniEine Übertragung dürfe zudem nicht zu einer Beeinträchtigung des Zonencharakters
1 sentenze9 visualizzazioniEine Umdeutung von Heizkosten in vorweggenommene Reparatur- oder Renovationskosten geht nicht an: Mit Ausnahme der sog. Dumont-Praxis
1 sentenze9 visualizzazioniEine unzulängliche Organisation oder Durchführung der Koordination der Rechtsprechung am Bundesverwaltungsgericht fällt grundsätzlich in die aufsichtsrechtliche Kompetenz des Bundesgerichts. Zwar liegt die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Grenzbereich zwischen Rechtsprechung
1 sentenze11 visualizzazioniEine Verdoppelung des "Grundfreibetrags" bei Ehegatten sieht der Wortlaut von Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG nicht vor. Dies im Unterschied zu Art. 33 Abs. 1 lit. g. DBG
1 sentenze6 visualizzazioniEine Verletzung der Persönlichkeit liegt namentlich vor
1 sentenze10 visualizzazioniEine Verletzung des Anspruchs der Beschwerdeführer auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV)
1 sentenze8 visualizzazioniEine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Feststellung des Sachverhalts führt jedoch nur dann zur Aufhebung
1 sentenze9 visualizzazioniEine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist nicht ersichtlich. Denn die Vorinstanz hat sich mit dem Vorbringen der Beschwerdeführerinnen auseinander gesetzt. Sie legte dar
1 sentenze9 visualizzazioniEine Verpflichtung zur Einrichtung einer oder mehrerer Stellen zur Förderung der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts sieht Art. 20 der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments
1 sentenzeEine Verwaltungsbeschwerde von X.________ (vertreten durch seinen Sohn Y.________) wies der Regierungsrat des Kantons Aargau am 22. Oktober 2008 ab
1 sentenze8 visualizzazioniEine Verweigerung ihres rechtlichen Gehörs erblicken die Beschwerdeführer ferner darin
1 sentenze13 visualizzazioniEine von A.________
1 sentenze10 visualizzazioniEine von C.________
1 sentenze8 visualizzazioniEine von den Beschwerdeführern dagegen erhobene Beschwerde in Zivilsachen hiess das Bundesgericht mit Urteil 5A_791/2010 vom 23. März 2011 gut
1 sentenzeEine von der X.________AG
1 sentenze9 visualizzazioniEine von E.________ dagegen erhobene Beschwerde hiess das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich am 30. Juni 2010 gut. Es hob den Entscheid der Baurekurskommission auf
1 sentenze9 visualizzazioniEine von W.________ gegen den Generellen Erschliessungsplan Isola/Orden Dora/Plan Concheta erhobene Beschwerde mit dem Antrag
1 sentenzeEine weitere Beschwerde von X.________ vom 8. September 2011 gegen eine andere
1 sentenze7 visualizzazioniEine weitere Rüge betrifft die Höhenlage des Erdgeschossfussbodens
1 sentenze11 visualizzazioniEine zusammenhängende Lektüre von Satz 2
1 sentenze12 visualizzazioniEinfache Gesellschaft F.________
1 sentenze10 visualizzazioniEinfachheit
1 sentenze9 visualizzazioniEinfamilienhaus) auf der neu geschaffenen Parzelle 4409 ein
1 sentenze11 visualizzazioniEinfamilienhaus mit Einliegerwohnung) auf Parzelle 4111 sowie Nr. 2009-0062 (Haus B
1 sentenze7 visualizzazioniEinfluss auf den Verkehrsfluss auf der Ringstrasse zu nehmen
1 sentenze8 visualizzazioniEinfluss der völkerrechtlichen Praxis auf das schweizerische Migrationsrecht
1 sentenze10 visualizzazioniEinfriedung
1 sentenze8 visualizzazioniEinfriedungen
1 sentenze10 visualizzazioniEinfriedung oder Böschung bestimmt. Es erscheint keineswegs unhaltbar
1 sentenze8 visualizzazioniEinführung des ZFI
1 sentenze9 visualizzazioniEinführung in das interkantonale Steuerrecht
1 sentenze11 visualizzazioniEinführung in das Recht
1 sentenze10 visualizzazioniEinführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung
1 sentenze6 visualizzazioniEingabe der Beschwerde
1 sentenze7 visualizzazioniEingang in die Gewinn-
1 sentenze10 visualizzazioniEin gegen diese Verfügung erhobener Rekurs beim Departement für Justiz
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