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Giudici

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Die Bestimmung ist ausdrücklich nur auf homogen bebaute Wohnquartiere anwendbar. In der Botschaft des Gemeinderats
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Die Bestimmung von Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK bringt nach ihrem Wortlaut zwei unterschiedliche Alternativen mit verschiedenen Zweckausrichtungen zum Ausdruck (vgl. BGE 135 II 105 E. 2.2.1 S. 107; aus der Lehre Frowein/Peukert
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Die betreffende Richtlinie ist in der Zwischenzeit revidiert
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Die betroffenen Gesellschaften
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Die Betroffenheit von Anwohnern kann nach der Rechtsprechung auch aus Immissionen herrühren
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Die Beurteilung der Sache richtet sich nach Bundesrecht
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Die Bezeichnung der Zone in Art. 1.1 BZO ("eingeschossige Wohnzone W1") mag
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Die B.________ hat
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Die Bindung des Bundesgerichts an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt (Art. 105 Abs. 1 BGG)
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Die Biotope wurden sorgfältig erhoben
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Die bisherigen vertraglichen Regelungen mit den Chefärztinnen
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Die bisherige Rechtsprechung
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Die BK verzichtet auf Vernehmlassung. Die Oberzolldirektion beantragt
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Die BKW Übertragungsnetz AG beantragt
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Die blosse Möglichkeiten
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Die bolivianische Staatsangehörige A X.________ (geb. 1964) reiste (letztmals) am 4. November 1997 ohne Visum in die Schweiz ein. Am 18. April 1998 heiratete sie den Schweizer Bürger C X.________
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Die Botox-Moderatorin des Schweizer Fernsehens
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Die BP Service-Stellen Wollishofen
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Diebstahls. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren mit Verfügung vom 22. April 2010 ein. Eine dagegen von den Anzeigern erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 22. Juni 2010 ab
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Die bulgarische Staatsanwaltschaft führt ein Strafverfahren gegen verschiedene Personen wegen Verbrechens gegen das Finanzsystem
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Die Bundesanwaltschaft beantragt
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Die Bundesanwaltschaft führt seit dem 22. Oktober 2007 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen A.________; sie verdächtigt ihn der Geldwäscherei. Er soll Gelder
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Die Bundesanwaltschaft hat in den Schlussverfügungen sodann den üblichen Spezialitätsvorbehalt angebracht. Dabei hat sie insbesondere hervorgehoben
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Die bundesgerichtlichen Verfahren 1C_212/2009
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Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hatte sich bisher bei der Anwendung von Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA allein mit der Frage zu befassen
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Die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist in dem Sinne klarzustellen
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Die bundesgerichtliche Rechtsprechung misst den erwähnten quantitativen Kriterien keine absolute Bedeutung zu. Das Bundesgericht hat vielmehr stets betont
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Die Bundeskanzlei hat auf Anfrage bestätigt
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Die Bundesstaatsanwaltschaft Paranà (Brasilien) führt gegen A.________
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Die Büros Diener & Diener Architekten Basel
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Die C.________ AG
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Die C.________AG beantragt
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Die Cash Back VAT Reclaim AG (Beschwerdegegnerin 1) mit Sitz in Cham wurde am 9. Juli 1991 unter der Firmenbezeichnung CB Cash Back AG ins Handelsregister des Kantons Zug eingetragen. Die Firmenänderung wurde am 2. Juli 2004 im SHAB publiziert. Die Gesellschaft bezweckt vornehmlich das Erbringen von Dienstleistungen
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Die CKW Grid AG beantragt
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Die D.________ AG bezweckt die Herstellung
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Die dagegen eingereichten Beschwerden wies das Kantonsgericht Basel-Landschaft mit Entscheid vom 3. März 2010 ab
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Die dagegen erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht am 23. März 2011 gut
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Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Thurgauer Verwaltungsgericht am 14. Mai 2008 ab
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Die dagegen erhobenen Beschwerden wies das Bundesstrafgericht (II. Beschwerdekammer) am 17
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Die D.________ AG ist eine Dienstleistungsorganisation für Hausärzte im Kanton Aargau. Sie arbeitet mit der E.________ in Steckborn (TG) zusammen
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Die dänischen Behörden führen ein Strafverfahren gegen A.________
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Die dargestellte Ausgangslage ist bei der Beurteilung der Frage
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Die dargestellte Kritik erscheint nicht als von vornherein verfehlt. Für den vorliegenden Fall kann indessen die Frage offen gelassen werden
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Die dargestellte Rechtsprechung betraf stets Anstellungen von Anwälten bei Arbeitgebern
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Die Darlegungen in der Botschaft stützen die Auffassung der Vorinstanz somit nicht. Wenn selbst der bundesverwaltungsgerichtliche Entscheid über die Kosten in einem Asylfall beim Bundesgericht anfechtbar sein soll
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Die Darstellung der Staatsanwaltschaft
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Die D.________ Corporation beantragt sinngemäss die Gutheissung der Beschwerde. In ihrer Replik vom 2. Mai 2011 halten die Beschwerdeführer am Sachverhalt
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Die dem Polizeigewahrsam zugrunde liegende gesetzliche Verpflichtung liegt somit im Rayonverbot. Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Konkordat wird einer Person untersagt
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Die deutsche Rechtschreibung
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Die Dienststelle rawi des Luzerner Bau-
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