Giudici
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Die Beschwerden sind nach dem Gesagten gutzuheissen. Die angefochtenen Urteile sind aufzuheben
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerden werden teilweise gutgeheissen
1 sentenze12 visualizzazioniDie Beschwerde richtet sich formell gegen den Beschluss des Kantonsrats Zug vom 28. Oktober 2010
1 sentenze14 visualizzazioniDie Beschwerde richtet sich gegen die Einstellung des Verfahrens nach Art. 319 StPO. Das Obergericht hat als letzte kantonale Instanz auf Beschwerde hin entschieden. Sein Beschluss unterliegt der Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht (Art. 78 ff. BGG)
1 sentenze6 visualizzazioniDie Beschwerde richtet sich gegen einen kantonal letztinstanzlichen Endentscheid öffentlich-rechtlicher Natur (Art. 82 lit. a
1 sentenze13 visualizzazioniDie Beschwerde richtet sich gegen einen Zwischen-
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde richtet sich gegen einen (Zwischen-)Entscheid über vorsorgliche Massnahmen; es kann damit
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerde richtet sich nicht nur gegen die Unterschutzstellung des Nussbaums durch den Gemeinderat
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerdeschrift hat anzugeben
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerdeschrift hat ein Rechtsbegehren zu enthalten (Art. 42 Abs. 1 BGG). Da die Beschwerde in Zivilsachen ein reformatorisches Rechtsmittel ist (Art. 107 Abs. 2 BGG)
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer 2 in eigenem Namen
1 sentenze5 visualizzazioniDie Beschwerdeverfahren 1C_181-183/2010 werden vereinigt
1 sentenzeDie Beschwerdeverfahren 1C_480-485/2008 werden vereinigt
1 sentenzeDie Beschwerde verlangt die Aufhebung des Rückweisungsentscheids des Verwaltungsgerichts vom 7. Oktober 2009
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde vermag den in E. 1.2 zitierten Begründungsanforderungen über weite Teile nicht zu genügen. Die Vorhalte erfolgen zum Teil in stichwortartiger Weise. Zwar nennen die Beschwerdeführer eingangs eine ganze Reihe von Normen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde wird betreffend die direkte Bundessteuer abgewiesen
1 sentenze14 visualizzazioniDie Beschwerde wird betreffend die Staats-
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde wird gutgeheissen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 2008
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde wird gutgeheissen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. April 2012 wird insoweit abgeändert
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerde wird gutgeheissen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 3. Dezember 2009 wird aufgehoben
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerde wird gutgeheissen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 5. Juli 2012 wird aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerde wird gutgeheissen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern vom 6. September 2011 wird aufgehoben
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerde wird gutgeheissen. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde wird gutgeheissen. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde wird gutgeheissen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 3. November 2010 wird aufgehoben
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde wird gutheissen
1 sentenze6 visualizzazioniDie Beschwerde wird gutheissen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Oktober 2012 wird aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen
1 sentenze11 visualizzazioniDie Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen. Das Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 30. September 2011 sowie der Entscheid des Staatsrats des Kantons Wallis vom 25. Mai 2011 werden aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Behandlung im Sinne der Erwägungen an den Staatsrat des Kantons Wallis bzw. zur Neuregelung der Kosten-
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen
1 sentenze12 visualizzazioniDie Beschwerde wird in Bezug auf die direkte Bundessteuer abgewiesen
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde wird in Bezug auf die Kantons-
1 sentenze12 visualizzazioniDie Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Das angefochtene Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen vom 13. August 2012 wird in den Ziffern 1
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Das Urteil vom 20. März 2008 des Bundesverwaltungsgerichts
1 sentenze10 visualizzazioniDie Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der angefochtene Beschluss des Kantonsrats vom 18. Januar 2010 wird insoweit aufgehoben
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der angefochtene Beschluss des Kantonsrats vom 30. November 2009 wird insoweit aufgehoben
1 sentenze8 visualizzazioniDie Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 17. Juni 2009 wird aufgehoben
1 sentenze6 visualizzazioniDie Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Dispositiv-Ziffern 2
1 sentenze7 visualizzazioniDie Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Dispositiv-Ziffern 2 der angefochtenen Beschlüsse werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen
1 sentenze9 visualizzazioniDie Beschwerde wurde am 16. Oktober 2007 ergänzt
1 sentenze9 visualizzazioniDie besondere Bedeutung des Falles ist daher zu bejahen. Die Beschwerde ist auch insoweit zulässig
1 sentenze10 visualizzazioniDie Besonderheiten der Beschwerde in Zivilsachen gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörde in SchKG-Sachen
1 sentenze9 visualizzazioniDie bestehende 50 kV-Leitung verläuft zwischen den Masten Nrn. 36
1 sentenze12 visualizzazioniDie bestehende Leitung verbindet das Unterwerk Obfelden mit dem Unterwerk Altgass. Sie wurde in der südlich von Mettmenstetten liegenden Gemeinde Knonau bereits auf 110 kV ausgebaut. Gegenstand des vorliegend angefochtenen Plangenehmigungsbeschlusses ist das Teilstück zwischen den Masten Nrn. 35
1 sentenze6 visualizzazioniDie bestehenden Werke (Ziegelei
1 sentenze10 visualizzazioniDie bestehende Überbauung erweckt nicht den Eindruck einer geschlossenen Siedlung. Abgesehen von der eher zufällig
1 sentenze9 visualizzazioniDie bestehende Überbauung im Gestaltungsplangebiet Stümel bestehe praktisch ausnahmslos aus Bauten
1 sentenze9 visualizzazioniDie Besteuerung von Selbständigerwerbenden nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
1 sentenze9 visualizzazioniDie Bestimmungen von § 88 StrG
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