Skip to content

Juges

26,476 juges

Die Bestimmung ist ausdrücklich nur auf homogen bebaute Wohnquartiere anwendbar. In der Botschaft des Gemeinderats
1 arrêts9 consultations
Die Bestimmung von Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK bringt nach ihrem Wortlaut zwei unterschiedliche Alternativen mit verschiedenen Zweckausrichtungen zum Ausdruck (vgl. BGE 135 II 105 E. 2.2.1 S. 107; aus der Lehre Frowein/Peukert
1 arrêts5 consultations
Die betreffende Richtlinie ist in der Zwischenzeit revidiert
1 arrêts11 consultations
Die betroffenen Gesellschaften
1 arrêts8 consultations
Die Betroffenheit von Anwohnern kann nach der Rechtsprechung auch aus Immissionen herrühren
1 arrêts10 consultations
Die Beurteilung der Sache richtet sich nach Bundesrecht
1 arrêts12 consultations
Die Bezeichnung der Zone in Art. 1.1 BZO ("eingeschossige Wohnzone W1") mag
1 arrêts10 consultations
Die B.________ hat
1 arrêts10 consultations
Die Bindung des Bundesgerichts an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt (Art. 105 Abs. 1 BGG)
1 arrêts10 consultations
Die Biotope wurden sorgfältig erhoben
1 arrêts10 consultations
Die bisherigen vertraglichen Regelungen mit den Chefärztinnen
1 arrêts9 consultations
Die bisherige Rechtsprechung
1 arrêts9 consultations
Die BK verzichtet auf Vernehmlassung. Die Oberzolldirektion beantragt
1 arrêts9 consultations
Die BKW Übertragungsnetz AG beantragt
1 arrêts10 consultations
Die blosse Möglichkeiten
1 arrêts11 consultations
Die bolivianische Staatsangehörige A X.________ (geb. 1964) reiste (letztmals) am 4. November 1997 ohne Visum in die Schweiz ein. Am 18. April 1998 heiratete sie den Schweizer Bürger C X.________
1 arrêts9 consultations
Die Botox-Moderatorin des Schweizer Fernsehens
1 arrêts12 consultations
Die BP Service-Stellen Wollishofen
1 arrêts14 consultations
Diebstahls. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren mit Verfügung vom 22. April 2010 ein. Eine dagegen von den Anzeigern erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 22. Juni 2010 ab
1 arrêts7 consultations
Die bulgarische Staatsanwaltschaft führt ein Strafverfahren gegen verschiedene Personen wegen Verbrechens gegen das Finanzsystem
1 arrêts9 consultations
Die Bundesanwaltschaft beantragt
1 arrêts10 consultations
Die Bundesanwaltschaft führt seit dem 22. Oktober 2007 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen A.________; sie verdächtigt ihn der Geldwäscherei. Er soll Gelder
1 arrêts3 consultations
Die Bundesanwaltschaft hat in den Schlussverfügungen sodann den üblichen Spezialitätsvorbehalt angebracht. Dabei hat sie insbesondere hervorgehoben
1 arrêts8 consultations
Die bundesgerichtlichen Verfahren 1C_212/2009
1 arrêts
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung hatte sich bisher bei der Anwendung von Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA allein mit der Frage zu befassen
1 arrêts9 consultations
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist in dem Sinne klarzustellen
1 arrêts9 consultations
Die bundesgerichtliche Rechtsprechung misst den erwähnten quantitativen Kriterien keine absolute Bedeutung zu. Das Bundesgericht hat vielmehr stets betont
1 arrêts8 consultations
Die Bundeskanzlei hat auf Anfrage bestätigt
1 arrêts12 consultations
Die Bundesstaatsanwaltschaft Paranà (Brasilien) führt gegen A.________
1 arrêts10 consultations
Die Büros Diener & Diener Architekten Basel
1 arrêts11 consultations
Die C.________ AG
1 arrêts10 consultations
Die C.________AG beantragt
1 arrêts10 consultations
Die Cash Back VAT Reclaim AG (Beschwerdegegnerin 1) mit Sitz in Cham wurde am 9. Juli 1991 unter der Firmenbezeichnung CB Cash Back AG ins Handelsregister des Kantons Zug eingetragen. Die Firmenänderung wurde am 2. Juli 2004 im SHAB publiziert. Die Gesellschaft bezweckt vornehmlich das Erbringen von Dienstleistungen
1 arrêts9 consultations
Die CKW Grid AG beantragt
1 arrêts9 consultations
Die D.________ AG bezweckt die Herstellung
1 arrêts11 consultations
Die dagegen eingereichten Beschwerden wies das Kantonsgericht Basel-Landschaft mit Entscheid vom 3. März 2010 ab
1 arrêts8 consultations
Die dagegen erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht am 23. März 2011 gut
1 arrêts9 consultations
Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Thurgauer Verwaltungsgericht am 14. Mai 2008 ab
1 arrêts9 consultations
Die dagegen erhobenen Beschwerden wies das Bundesstrafgericht (II. Beschwerdekammer) am 17
1 arrêts9 consultations
Die D.________ AG ist eine Dienstleistungsorganisation für Hausärzte im Kanton Aargau. Sie arbeitet mit der E.________ in Steckborn (TG) zusammen
1 arrêts10 consultations
Die dänischen Behörden führen ein Strafverfahren gegen A.________
1 arrêts10 consultations
Die dargestellte Ausgangslage ist bei der Beurteilung der Frage
1 arrêts12 consultations
Die dargestellte Kritik erscheint nicht als von vornherein verfehlt. Für den vorliegenden Fall kann indessen die Frage offen gelassen werden
1 arrêts7 consultations
Die dargestellte Rechtsprechung betraf stets Anstellungen von Anwälten bei Arbeitgebern
1 arrêts9 consultations
Die Darlegungen in der Botschaft stützen die Auffassung der Vorinstanz somit nicht. Wenn selbst der bundesverwaltungsgerichtliche Entscheid über die Kosten in einem Asylfall beim Bundesgericht anfechtbar sein soll
1 arrêts9 consultations
Die Darstellung der Staatsanwaltschaft
1 arrêts10 consultations
Die D.________ Corporation beantragt sinngemäss die Gutheissung der Beschwerde. In ihrer Replik vom 2. Mai 2011 halten die Beschwerdeführer am Sachverhalt
1 arrêts7 consultations
Die dem Polizeigewahrsam zugrunde liegende gesetzliche Verpflichtung liegt somit im Rayonverbot. Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Konkordat wird einer Person untersagt
1 arrêts7 consultations
Die deutsche Rechtschreibung
1 arrêts8 consultations
Die Dienststelle rawi des Luzerner Bau-
1 arrêts8 consultations