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Die Bestimmung ist ausdrücklich nur auf homogen bebaute Wohnquartiere anwendbar. In der Botschaft des Gemeinderats
1 rulings9 viewsDie Bestimmung von Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK bringt nach ihrem Wortlaut zwei unterschiedliche Alternativen mit verschiedenen Zweckausrichtungen zum Ausdruck (vgl. BGE 135 II 105 E. 2.2.1 S. 107; aus der Lehre Frowein/Peukert
1 rulings5 viewsDie betreffende Richtlinie ist in der Zwischenzeit revidiert
1 rulings11 viewsDie betroffenen Gesellschaften
1 rulings8 viewsDie Betroffenheit von Anwohnern kann nach der Rechtsprechung auch aus Immissionen herrühren
1 rulings10 viewsDie Beurteilung der Sache richtet sich nach Bundesrecht
1 rulings12 viewsDie Bezeichnung der Zone in Art. 1.1 BZO ("eingeschossige Wohnzone W1") mag
1 rulings10 viewsDie B.________ hat
1 rulings10 viewsDie Bindung des Bundesgerichts an den von der Vorinstanz festgestellten Sachverhalt (Art. 105 Abs. 1 BGG)
1 rulings10 viewsDie Biotope wurden sorgfältig erhoben
1 rulings10 viewsDie bisherigen vertraglichen Regelungen mit den Chefärztinnen
1 rulings9 viewsDie bisherige Rechtsprechung
1 rulings9 viewsDie BK verzichtet auf Vernehmlassung. Die Oberzolldirektion beantragt
1 rulings9 viewsDie BKW Übertragungsnetz AG beantragt
1 rulings10 viewsDie blosse Möglichkeiten
1 rulings11 viewsDie bolivianische Staatsangehörige A X.________ (geb. 1964) reiste (letztmals) am 4. November 1997 ohne Visum in die Schweiz ein. Am 18. April 1998 heiratete sie den Schweizer Bürger C X.________
1 rulings9 viewsDie Botox-Moderatorin des Schweizer Fernsehens
1 rulings12 viewsDie BP Service-Stellen Wollishofen
1 rulings14 viewsDiebstahls. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren mit Verfügung vom 22. April 2010 ein. Eine dagegen von den Anzeigern erhobene Beschwerde wies das Obergericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 22. Juni 2010 ab
1 rulings7 viewsDie bulgarische Staatsanwaltschaft führt ein Strafverfahren gegen verschiedene Personen wegen Verbrechens gegen das Finanzsystem
1 rulings9 viewsDie Bundesanwaltschaft beantragt
1 rulings10 viewsDie Bundesanwaltschaft führt seit dem 22. Oktober 2007 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen A.________; sie verdächtigt ihn der Geldwäscherei. Er soll Gelder
1 rulings3 viewsDie Bundesanwaltschaft hat in den Schlussverfügungen sodann den üblichen Spezialitätsvorbehalt angebracht. Dabei hat sie insbesondere hervorgehoben
1 rulings8 viewsDie bundesgerichtlichen Verfahren 1C_212/2009
1 rulingsDie bundesgerichtliche Rechtsprechung hatte sich bisher bei der Anwendung von Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA allein mit der Frage zu befassen
1 rulings9 viewsDie bundesgerichtliche Rechtsprechung ist in dem Sinne klarzustellen
1 rulings9 viewsDie bundesgerichtliche Rechtsprechung misst den erwähnten quantitativen Kriterien keine absolute Bedeutung zu. Das Bundesgericht hat vielmehr stets betont
1 rulings8 viewsDie Bundeskanzlei hat auf Anfrage bestätigt
1 rulings12 viewsDie Bundesstaatsanwaltschaft Paranà (Brasilien) führt gegen A.________
1 rulings10 viewsDie Büros Diener & Diener Architekten Basel
1 rulings11 viewsDie C.________ AG
1 rulings10 viewsDie C.________AG beantragt
1 rulings10 viewsDie Cash Back VAT Reclaim AG (Beschwerdegegnerin 1) mit Sitz in Cham wurde am 9. Juli 1991 unter der Firmenbezeichnung CB Cash Back AG ins Handelsregister des Kantons Zug eingetragen. Die Firmenänderung wurde am 2. Juli 2004 im SHAB publiziert. Die Gesellschaft bezweckt vornehmlich das Erbringen von Dienstleistungen
1 rulings9 viewsDie CKW Grid AG beantragt
1 rulings9 viewsDie D.________ AG bezweckt die Herstellung
1 rulings11 viewsDie dagegen eingereichten Beschwerden wies das Kantonsgericht Basel-Landschaft mit Entscheid vom 3. März 2010 ab
1 rulings8 viewsDie dagegen erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten hiess das Bundesgericht am 23. März 2011 gut
1 rulings9 viewsDie dagegen erhobene Beschwerde wies das Thurgauer Verwaltungsgericht am 14. Mai 2008 ab
1 rulings9 viewsDie dagegen erhobenen Beschwerden wies das Bundesstrafgericht (II. Beschwerdekammer) am 17
1 rulings9 viewsDie D.________ AG ist eine Dienstleistungsorganisation für Hausärzte im Kanton Aargau. Sie arbeitet mit der E.________ in Steckborn (TG) zusammen
1 rulings10 viewsDie dänischen Behörden führen ein Strafverfahren gegen A.________
1 rulings10 viewsDie dargestellte Ausgangslage ist bei der Beurteilung der Frage
1 rulings12 viewsDie dargestellte Kritik erscheint nicht als von vornherein verfehlt. Für den vorliegenden Fall kann indessen die Frage offen gelassen werden
1 rulings7 viewsDie dargestellte Rechtsprechung betraf stets Anstellungen von Anwälten bei Arbeitgebern
1 rulings9 viewsDie Darlegungen in der Botschaft stützen die Auffassung der Vorinstanz somit nicht. Wenn selbst der bundesverwaltungsgerichtliche Entscheid über die Kosten in einem Asylfall beim Bundesgericht anfechtbar sein soll
1 rulings9 viewsDie Darstellung der Staatsanwaltschaft
1 rulings10 viewsDie D.________ Corporation beantragt sinngemäss die Gutheissung der Beschwerde. In ihrer Replik vom 2. Mai 2011 halten die Beschwerdeführer am Sachverhalt
1 rulings7 viewsDie dem Polizeigewahrsam zugrunde liegende gesetzliche Verpflichtung liegt somit im Rayonverbot. Gestützt auf Art. 4 Abs. 1 Konkordat wird einer Person untersagt
1 rulings7 viewsDie deutsche Rechtschreibung
1 rulings8 viewsDie Dienststelle rawi des Luzerner Bau-
1 rulings8 views