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Giudici

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Der Kanton Thurgau hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'500.-- zu entschädigen
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Der Kanton Thurgau (Kasse des Obergerichts) hat den Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- auszurichten
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Der Kanton tritt dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007 bei
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Der Kanton Wallis hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 4'000.-- zu entschädigen
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Der Kanton Zug behauptet zu Recht nicht
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Der Kanton Zug hat den beiden Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von je Fr. 1'500.--
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Der Kanton Zug ist Eigentümer des teilweise bewaldeten Grundstücks GS-Nr. 867 auf dem Gottschalkenberg in Alosen (Gemeinde Menzingen). Der höchste Punkt - Bellevue - ist ein beliebtes Ausflugsziel bzw. Aussichtspunkt für Wanderer. Der nach Südosten abfallende Hang wird seit Jahrzehnten von Hängegleitern
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Der Kanton Zug (Kasse des Obergerichtes) hat den Beschwerdeführern für das Verfahren vor Bundesgericht eine (reduzierte) pauschale Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu entrichten
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Der Kanton Zug reichte am 8. September 2011 eine Stellungnahme ein
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Der Kanton Zug wies noch im Jahr 2000 im Vergleich zu allen Kantonen der Schweiz den grössten Bildungsrückstand der Frauen gegenüber den Männern auf. Seither haben sich die Unterschiede zwischen den Geschlechtern (im Kanton Zug wie in der Schweiz allgemein) verringert: Der Anteil Personen ohne nachobligatorische Bildung ist zurückgegangen
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Der Kanton Zug wies von 1985 bis 2001 die grösste Steigerung im Bereich der Vollzeitbeschäftigung der Frauen auf. Allerdings bleibt der Anteil der Frauen bei den Teilzeitbeschäftigten in der Schweiz überproportional gross
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Der Kanton Zürich
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Der Kanton Zürich hat den Beschwerdeführern 1 bis 7 eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu bezahlen
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Der Kanton Zürich hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von Fr 3'500.-- auszurichten
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Der Kanton Zürich hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von Fr. 5'000.-- zu bezahlen
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Der Kanton Zürich hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 3'000.-- zu bezahlen
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Der Kanton Zürich hat den Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 5'000.-- auszurichten
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Der Kanton Zürich hat der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- für das bundesgerichtliche Verfahren auszurichten
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Der Kanton Zürich hat die Beschwerdeführenden für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
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Der Kanton Zürich hat die Beschwerdeführer als Solidargläubiger für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
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Der Kanton Zürich hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen
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Der Kanton Zürich hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 3'000.-- zu entschädigen
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Der Kanton Zürich hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 2'500.-- zu entschädigen
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Der Kanton Zürich hat die Beschwerdeführerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
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Der Kanton Zürich hat die Beschwerdeführer mit insgesamt Fr. 1'000.-- zu entschädigen
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Der Kanton Zürich hat diese Vorgaben umgesetzt
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Der Kläger hat schliesslich auf Anweisung an das Grundbuchamt geklagt
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Der Klarheit halber ist darauf hinzuweisen
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Der Konzession lässt sich sodann auch eine Regelung im Sinne von Art. 54 lit. f WRG entnehmen
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Der Konzessionsentscheid wurde am 18. März 2010 im Amtsblatt des Kantons Glarus publiziert mit dem Hinweis
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Der Kostenbeitrag der Enteigneten für das Verfahren 1C_102/2011 ist unter Berücksichtigung der überlangen Dauer des Verfahrens auf die Gerichtskasse zu nehmen
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Der Kreis der Personen
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Der Landrat beschloss diese Änderungen des Spitalgesetzes am 12. Dezember 2007
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Der libanesische Staatsbürger X.________ (geb. 1972) heiratete am 2. September 2002 die Schweizer Staatsangehörige Z.________ (geb. 1966). Er erhielt zunächst eine Aufenthaltsbewilligung
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Der Liegenschaftenbewerter
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Der massgebende Sachverhalt ergibt sich mit hinreichender Klarheit aus den Akten. Auf einen Augenschein kann demnach verzichtet werden
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Der mit Y.________ verheiratete X.________ ist mit 24 Aktien à nominal Fr. 1'000.-- am Aktienkapital von Fr. 50'000.-- der S.________ (heute S.________
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Der Nachführungsgeometer stellte die beiden Schreiben dem Departement für Inneres
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Der Nervenarzt 11/1999 S. 1014 ff.; Mario Gmür
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Der neugewählte Kantonsrat trat erstmals am 2. Juni 2008 zusammen. An diesem Datum behandelte er unter anderem die sog. Validierung der Kantonsratswahl. Bei diesem Geschäft stimmte er zunächst über die Gültigkeit der Wahl von Barbara Keller-Inhelder ab
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Der niederländische Oberste Gerichtshof erkannte auf eine Forderung des Staates im Betrag von EUR 3
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Der Nordgrenze der Südost-Ecke der Parzelle Nr. 2545 entlang führt ein Erschliessungssträsschen
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Der Oberstaatsanwalt beantragt in seiner Vernehmlassung
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Der Oberzolldirektor leitete die Beschwerde am 16. Juli 2009 ans Bundesstrafgericht weiter mit den Anträgen
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Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 2 ZGB). Wann ein solcher Missbrauch vorliegt
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Der öffentliche Glaube des Grundbuchs bedeutet nicht nur
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Der öffentliche Grund
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D.________ eröffnete im Mai 1991 namens der R.________ bei der Beklagten das Konto Nr
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Bundesrichterin DeRossa
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Der Planungsperimeter umfasst 46'473 m² Land am Suvretta-Hang zwischen der Via Suvretta
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