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Giudici

26,476 giudici

Der Gemeindeverband Bevölkerungsschutz
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Der Gemeindeverband Sport-
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Der Gerichtsgutachter führte dazu in seiner zweiten Expertise vom 6. Juni 2008
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Der Geschäftspartner einer Tochtergesellschaft hat deren Kreditwürdigkeit grundsätzlich selbst zu beurteilen
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Der Gestaltungsplan des bernischen Baurechts
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Der gestützt auf Art. 369 ZGB bevormundete X.________ (Beschwerdeführer) lebt in der Herberge Y.________
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Der GGP legt verschiedene Baubereiche fest (A1-A4
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Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt beschloss am 11. November 2009 den Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
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Der Grundsatz der Einheit der Materie ist nach dem Gesagten einerseits in Art. 34 Abs. 2 BV verankert. Im Kanton Zürich ist er andererseits für Verpflichtungskredite auch in § 40 CRG festgeschrieben. Nach dieser Bestimmung werden Ausgaben für ein bestimmtes Vorhaben
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Der Grundsatz des Vorrangs von Bundesrecht nach Art. 49 Abs. 1 BV schliesst in Sachgebieten
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Der Gutachter empfahl abschliessend die Nutzung neuartiger Tunneltechnologien
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Der Heimfall im Glarner Wasserrecht
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Der Heimfall im Wasserrecht des Bundes
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Der hier umstrittene Linien-
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D.________ erhobenen Rekurs gut
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Der Hochbau-
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Der im Gredetschtal entspringende Mundbach fliesst zwischen den Ortschaften Mund
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Der in diesem Zusammenhang gleichzeitig erhobenen Willkürrüge kommt keine eigenständige Bedeutung zu; sie fällt mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs zusammen
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Der indische Staatsangehörige A.X.________ (geb. 27. Juli 1964) reiste am 14. Dezember 1987 in die Schweiz ein
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Der Instruktionsrichter: Aemisegger
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Der Instruktionsrichter: Kneubühler
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Der iranische Staatsangehörige X.________ (geb. 1983) reiste zusammen mit seinen Eltern
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Der Kanton Aargau hat in der Verordnung über den Schutz der einheimischen Pflanzen-
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Der kantonale Gesetzgeber liess sich ausserdem von der Erwägung leiten
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Der kantonale Gesetzgeber vor der Reform der Bundesrechtspflege
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Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat die Beschwerdeführerin 1 für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen
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Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat die Beschwerdeführerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 1'000.-- zu entschädigen
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Der Kanton Basel-Landschaft hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 2'000.-- zu entschädigen
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Der Kanton Basel-Landschaft hat die Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 5'000.-- zu entschädigen
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Der Kanton Basel-Landschaft (Kasse des Kantonsgerichts) hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 2'000.-- zu entrichten
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Der Kanton Basel-Stadt
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Der Kanton Basel-Stadt hat die Beschwerdeführer 2 - 5 für das bundesgerichtliche Verfahren mit insgesamt Fr. 800.-- zu entschädigen
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Der Kanton Basel-Stadt hat die Beschwerdeführerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen
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Der Kanton Luzern hat alle Beschwerdeführer zusammen mit Fr. 6'500.-- für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
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Der Kanton Luzern hat den Beschwerdeführerinnen für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu bezahlen
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Der Kanton Nidwalden hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von Fr. 1'500.-- auszurichten
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Der Kantonsrat
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Der Kantonsrat beantragte in seiner Vernehmlassung die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführer hielten in ihrer Stellungnahme dazu an ihren Anträgen
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Der Kantonsrat beantragt in seiner Vernehmlassung die Abweisung der Beschwerde
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Der Kantonsrat beruft sich auf Art. 28 Abs. 2 Satz 2 KV
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Der Kantonsrat des Kantons Schwyz berät zurzeit die Ausarbeitung einer neuen Kantonsverfassung. Die erste Lesung fand im Mai 2010 statt. Im Hinblick auf die zweite Lesung verabschiedete der Regierungsrat des Kantons Schwyz am 19. Oktober 2010 seine Anträge. In seinem schriftlichen Bericht erwähnte er
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Der Kantonsrat des Kantons Zürich beschloss am 12. Juli 2010 ein neues Finanzausgleichsgesetz. In der Referendumsabstimmung vom 15. Mai 2011 wurde das Finanzausgleichsgesetz von den Stimmberechtigten des Kantons Zürich mit 191'702 Ja-Stimmen gegen 68'075 Nein-Stimmen angenommen
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Der Kantonsrat entgegnet in seiner Vernehmlassung
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Der Kantonsrat hat die Anträge zur Schaffung einer Kommission für die Chancengleichheit abgelehnt
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Der Kantonsrat stimmte der Behördeninitiative am 23. Februar 2009 zu. Gegen diesen Beschluss wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen. Zudem reichte der Verein "Flugschneise Süd - Nein" (im Folgenden: VFSN) ein Referendum mit Gegenvorschlag ein. Der Gegenvorschlag hat folgenden Wortlaut (hervorgehoben sind die inhaltlichen Änderungen gegenüber dem Beschluss des Kantonsrats vom 23. Februar 2009 bzw. gegenüber dem Flughafengesetz
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Der Kanton St. Gallen hat alle Beschwerdeführer zusammen für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr. 15'000.-- zu entschädigen
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Der Kanton St. Gallen hat den Beschwerdeführern eine Parteientschädigung von Fr. 2'500.-- (pauschal
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Der Kanton St. Gallen hat den Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu bezahlen
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Der Kanton St. Gallen (Kasse der Staatsanwaltschaft) hat den Beschwerdeführern für das Verfahren vor Bundesgericht eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.-- zu entrichten
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Der Kanton Thurgau hat dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführer eine Parteientschädigung in Höhe von Fr. 2'000.-- zu entrichten
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