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Gegen diesen Beschluss erhoben die Beschwerdeführer Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht des Kantons Zürich. Dieses hiess die Beschwerde mit Sitzungsbeschluss vom 2. März 2009 gut

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9 nov 09

Sachenrecht

5A 616/2009/II Corte di diritto civile/Diritti reali·DE·19 min·14
Rigetto parz.