Gegen diesen Beschluss erhoben die Beschwerdeführer Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht des Kantons Zürich. Dieses hiess die Beschwerde mit Sitzungsbeschluss vom 2. März 2009 gut — Juges — Swissrulings
Gegen diesen Beschluss erhoben die Beschwerdeführer Nichtigkeitsbeschwerde an das Kassationsgericht des Kantons Zürich. Dieses hiess die Beschwerde mit Sitzungsbeschluss vom 2. März 2009 gut